Ja, ist enthalten. Die Deckelung für 10.000 Euro gilt für alle BAföG-Förderungen.

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Das der Leistungsnachweis schon nach dem 5. Semester fällig ist, habe ich bisher noch nie gehört. Dieses Zitat habe ich im Merkblatt zum KfW-Studienkredit gefunden: "Bei der Finanzierung eines Erst- oder Zweitstudiums müssen Sie zudem spätestens am Ende
des 6. Fördersemesters einmalig einen Leistungsnachweis bei der KfW einreichen." Frag daher am besten doch direkt bei der KfW-Bank nach.

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Eine gute Frage, mit der du wahrscheinlich nicht alleine da stehst. Ich würde dir grundsätzlich empfehlen, dich an deiner Universität selbst informieren zu lassen. Für Studenten mit chronischen Erkrankungen und/ oder psychischen Erkrankungen gibt es oft einen Ansprechpartner ( psychosoziale Beratungsstellen), der dir wahrscheinlich am besten die Frage beantworten kann. Ich hoffe, die Antwort hilft dir weiter!

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Um ihre eigentliche Frage zu beantworten: Die Kosten für einen Sprachkurs im Ausland sind nur bedingt absetzbar.

Um die Kursgebühren für einen Sprachkurs im Ausland auch in der Steuererklärung ihrer Tochter rückwirkend geltend machen zu können, muss nachgewiesen werden, dass der Fremdsprachenkurs dringend für die Ausbildung oder den Beruf erforderlich ist.

Ist diese Voraussetzung erfüllt, dann könnte ihre Tochter die Kosten dafür gegebenenfalls als Sonderkosten (in der Erstausbildung) oder Werbungskosten (in der Zweitausbildung) von der Steuer absetzen.

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