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Antwort
Soweit ich weiß gibt es in Österreich eine Arbeiterkammer. Den Fall würde ich dort mal vortragen. Da Du im Oktober 2009 noch in Österreich gearbeitet hast, müsste meiner Meinung nach die Ausgleichszahlung von dort kommen. Wenn die AK nicht weiter weiß, dass einen Anwalt für Familienrechtsfragen kontaktieren.