Rückgewähransprüche sind Ansprüche, die Du gegen eine Bank hast, der Du die Grundschuld bestellt hast. Normalerweise ist das ein Anspruch auf Löschung oder Rückübertragung (Abtretung). Diese Ansprüche kannst Du geltend machen, wenn alle durch die Grundschuld gesicherten Forderungen beglichen sind. Die Banken lassen sich in der formularmäßigen Sicherungszweckerklärung standardmäßig die Rückgewähransprüche an allen vor- und gleichrangigen Grundschulden in dem Grundbuch abtreten. Wenn es im Grundbuch nur die eine Grundschuld gibt, geht die Abtretung der Rückgewähransprüche ins Leere. Sollten andere Grundschulden im Rang vor oder mit dieser Grundschuld eingetragen sein, wird die Bank üblicherweise im Anschluss den vor-/gleichrangigen Grundschuldgläubigern die Abtretung anzeigen und bestätigen lassen. Wenn die Forderungen dieser anderen Gläubiger dann beglichen sind hast nicht mehr Du sondern Deine Bank den Anspruch auf Löschung oder Abtretung dieser Grundschulden. Damit will die Bank erreichen, dass die vorrangigen Rechte nicht immer wieder verwendet werden sondern irgendwann raus aus dem Grundbuch sind oder zur Rangverbesserung an die Bank abgetreten werden.

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Einen Vorteil haben die Großbanken auf jeden Fall: Du hast im Anschluß an die Ausbildung (wenn Du denn übernommen wirst) einfach mehr Möglichkeiten (Auslandstätigkeit, Stadtwechsel etc.). Du hast dann innerhalb des Unternehmens mehr Flexibilität ... und wenn es Dich dann ans andere Ende des Landes verschlägt, kannst Du oftmals ohne Arbeitgeberwechsel (= ohne Probezeit, ohne Verlust Altersvorsorge etc.) eine interne Versetzung vornehmen lassen. Das hat Charme. Ansonsten kann ich mich nur ProfessorinOlly anschliessen: schau Dir beide an (vielleicht ist sogar ein Praktikum möglich!?) und achte darauf, wo Du Dich wohler fühlst. Viel Erfolg!

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Lies Dir die Bürgschaftserklärung genau durch. Üblicherweise gibt es darunter auch einen Passus zum Thema 'Kündigung der Bürgschaft'. Dort steht auch normalerweise beschrieben, welche Auswirkungen das hat. Eine Kündigung ist normalerweise nicht möglich, wenn die Bürgschaft zeitlich begrenzt ist bzw. wenn es sich um einen Ratenkredit handelt (da dieser zeitlich begrenzt ist).

Falls Dein Bruder mittlerweile schon einiges zurückgezahlt hat und evtl. noch andere Sicherheiten gestellt hat, könntest Du vielleicht Glück haben. Letztendlich wirst Du um ein Gespräch mit der Bank nicht herumkommen ;o).

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