Da die Aktie ausgebucht wurde ist kein Veräußerungsverlust angefallen und somit wird der Verlust auch keinem Verlustverrechnungstopf zugeordnet. Trotzdem kannst Du den Verlust geltend machen und dafür benötigst Du eine Bestätigung von deiner Bank und darüber kannst Du dann den Verlust in der Steuererklärung geltend machen.
Dies ist auch der Grund, warum viele Kock-Out Zertifikate bei Erreichen der Knock-Out-Schwelle nicht mehr einfach ausgebucht werden, sondern zu einem Kurs von zB 0,0001 Euro automatisch verkauft werden, denn dann ist es ein Veräußerungsgeschäft und fließt in die Verlustverrechnungstöpfe.