Wenn du etwas nicht verstanden hast, würde ich dir zuerst raten, noch mal bei deiner Beraterin nachzuhaken. Es müsste ihre Aufgabe sein, die Finanzierung mit dir so zu besprechen, dass alles klar ist. Grundregel bei Finanzierungen: Schließe nie etwas ab, was du nicht verstanden hast

Zusätzlich macht es Sinn, sich auch noch bei anderen Anbietern (Banken oder anderen Instituten) nach der Finanzierung für den Hauskauf zu erkundigen. Im besten Fall entsteht dadurch ein Wettbewerb und du kannst du besten Konditionen für dich aushandeln.

Zu deiner eigentlichen Frage: Ein Bausparvertrag bringt derzeit kaum Zinsen. Das bedeutet, solange ihr Geld anspart, gibt es darauf fast gar keine Rendite. Das spricht eher dagegen. Gut ist wiederum, dass kaum Kreditzinsen anfallen, sobald du das Darlehen abrufst....allerdings sind die Kreditzinsen derzeit fast überall niedrig, sodass das nicht unbedingt ein Alleinstellungsmerkmal ist

Natürlich verkürzt sich durch das Geld der Stadt die Laufzeit der Finanzierung, da du schneller die Grenze erreichst, ab der du Anspruch auf das Darlehen hast. Ob das gut ist, hängt damit zusammen, wie lange die Laufzeit des Kredit ist, denn ihr wahrscheinlich jetzt abschließt, um das Haus zu kaufen. Im besten Fall soll mit dem Geld des Bausparvertrags der Kredit vollständig zurückgezahlt werden, oder? Daher sollten die Laufzeiten der beide Darlehensformen aufeinander angestimmt sein

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Zum Gesamteinkommen zählen meines Wissen auch Mieteinnahmen. Entsprechend fällt Ihre Frau aus der Familienversicherung und müsste sich freiwillig versichern. Dann wird die Krankenkasse mindestens ein Einkommen von etwas über 1.000 Euro ansetzen (ist die Untergrenze, selbst wenn das Einkommen darunter liegt, rechnet die Kasse damit) und entsprechend davon ihren Beitragssatz erheben.

Besteht die Möglichkeit, dass die Mieteinnahmen an Sie fließen?

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Da würde ich mich noch mal genauer schlau machen. In der Regel heißt es ja, das selbst genutztes Wohneigentum bis zu einer bestimmten Grenze nicht beim Elternunterhalt berücksichtigt wird. Genauso gibts beim Vermögen eine Grenze.

Wenn du nun dein Wohneigentum aufgibst und der Vermögen durch den Verkauf anreicherst, könntest du so die Vermögensgrenze überschreiten und fürs Pflegeheim zahlen müssen

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Mir wird nicht ganz klar, wer den Makler beauftragt hat?

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Naja, wenn das zum Vermögen deiner Schwiegermutter zählt, kann der Bezirk das durchaus für die Begleichung der Kosten einbehalten. Schließlich bekam sie die Unterstützung nur, weil ihr Vermögen und ihre rente nicht ausgereicht haben, um die Pflegeheimkosten zu zahlen.

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Diese Fragen müsstest du eher deinem Versicherungsmenschen stellen. Pauschal gesagt sollte deine Versicherung zahlen. Im Detail hängt das aber von deinem Vertrag ab. Darf dich dein Versicherer beispielsweise auffordern, in einem anderen als den zuletzt ausgeübten Beruf (Maurer) weiter zu arbeiten? Stichwort ist hier der Verzicht auf die abstrakte Verweisung

Deine Frage bzgl. "wie viel Prozent" versteh ich nicht. Bist du in den Augen deines Versicherers berufsunfähig, zahlt er die gesamte vereinbarte Rentenhöhe, nicht prozentual.

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Habe mich vor einiger Zeit mit einer ähnliche Frage beschäftigt. Habe mich gegen Rohstoffe wie Gold entschieden, da mir die Kursschwankungen so ungewiss sind. Sehr hilfreich fand ich den Text dazu https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/die-nachteile-der-anlageform-gold-5904

Ich habe mich dann für einen nicht aktiv gemanagten Aktienfond (ETF) entschieden. Ja, dort gibt es auch Kursschwankungen. Aber ETFs orientieren sich an Leitindexes wie dem DAX. Und dort sind die Schwankungen meist verkraftbar.

Tagesgeld hab ich abgewunken, keine Zinsen. Einen Teil hab ich langfristig  auf ein Festgeldkonto gepackt. Zinsen sind zwar auch nicht berauschend. Aber als sicherer Puffer ist das ok

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Auf den ersten Blick können die Rückforderungen nicht besonders hoch sein, wenn du jedes Jahr "nur" 240 Euro eingezahlt hast. Auch die Zulagen, die du zurückzahlen musst, fallen nicht so hoch aus, da du anhand der Daten, die du hier geschrieben hast, nie die volle Zulage kassiert hast

Warum willst du den Vertrag kündigen? 

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mir ist nicht bekannt, dass Studenten eine andere Option als die Familienversicherung, studentische Krankenversicherung oder private Krankenversicherung haben. 

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Da es sich dabei um eine Bescheinigung des Altersvorsorgevermögens handelt, kann es am Rentenbezug liegen. Vielleicht mal beim BAföG-Amt nachhaken, ob es die Bescheinigung noch braucht, wenn schon Leistungen aus der Riester-Rente bezogen werden.

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hast du mal überlegt, die Ausbildungsstelle zu wechseln. Vielleicht wird dadurch dein Interesse geweckt. 

Generell Abbrechen halte ich für eine schlechte Idee. Ich würde das erst machen, wenn du ein Plan B in Sack und Tüten hast, also beispielsweise den Ausbildungsvertrag in einem ganz anderen Bereich, der dir Spaß machen könnte, unterschrieben hast. 

vielleicht hilft dir bei deiner Entscheidung das hier weiter http://karrierebibel.de/ausbildung-abbrechen/

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Hast du mal daran gedacht, dein Anliegen persönlich vor Ort anzusprechen? Ich meine, immerhin zählt die Deutsche Bank noch zu den Banken mit einer Filiale, sodass man direkt mit dem "Betreuer" sprechen kann. Den dann verbindlich auf Fristen bis zur Klärung des Falls festnageln oder direkt den Filialleiter anfordern

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habt ihr überlegt, mal bei einer Verbraucherzentrale nachzuhaken? Wenn es solch eine Gebühr bzw. Probleme mit dieser gibt, dann kann ich mir vorstellen, dass es am ehesten sie wissen.

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ich glaube, es sieht nich so gut für euch aus. lies mal hier https://www.solinger-tageblatt.de/ratgeber/extrathemen/recht-service/stromschlag-4539976.html

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also hier kann hier auch nur vermuten. wenn dein onlinebanking schon nicht mehr geht, kann es sein, dass die bank ihren service auf das nötigste beschränkt und du ggfs. nur noch direkt in der bank geld bei einem mitarbeiter abheben kannst. 

schließe mich primus an: ruf dort einfach mal an.

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hier werden in den antworten mehrere dinge vermischt. Ist eine BU-Rente im Rahmen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gemeint? Generell heißt es dort, wenn der Versicherte zu 50 Prozent nicht mehr in seinem aktuellen Beruf arbeiten kann, hat er Anspruch auf Rente. 

Um die BU-Rente anzufordern, würde ich mich allerdings auch mit einem Fachmann zusammensetzen. Der kann ggfs. auch bewerten, ob sich der Antrag überhaupt lohnt

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