Die Bank hat vollkommen korrekt gehandelt, nämlich nach banküblichem (auch gerichtlich anerkannten) procedere. Es ist nun einmal so üblich (und das dürfte in den AGB's sogar irgendwo vermerkt stehen, diese sind mit Sicherheit mal irgendwann anerkannt worden), bei einer Kontokündigung die Guthaben mit den ausstehenden Gebühren zu verrechnen und den Rest entweder einzuziehen oder zu überweisen. Die Bank wird in keinem Fall bei einer normalen Girokontoauflösung das Guthaben wegschicken und anschließend eine Rechnung stellen damit der ehemalige Kunde das wiederum per Überweisung vom neuen Konto bezahlen kann, sie hat in jedem Fall ein Aufrechnungsrecht.

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Wenn die Sorten geliefert worden sind 8in die Filiale), so sind sie (bei den meisten Banken) auch bereits dem Kundenkonto belastet, der Kauf ist also schon abgeschlossen. Natürlich kann man sie wieder zurück verkaufen (mit Kosten und Ankaufswert-Verkauswertverlust). Wenn der Urlaub nur verschoben und nicht vollkommen erledigt ist, würde ich die Sorten einfach behalten.

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Ja. Es ist ein rechter Aufwand, eine ordnungsgemäße Schätzung mit Gutachten anzufertigen, der Juwelier wird sich das logischwerweise bezahlen lassen. Und es spricht eigentlich eher FÜR den Juwelier, dass er zuvor einen Kostenvoranschlag erstellt, denn dann kann man ja immer noch entsheiden, ob man diesen Vertrag so abschließen möchte oder nicht. Will man eigentlich nur "pi mal Daumen" wissen, was der Schmuck in etwa wert sein könnte, so sollte man vielleicht eher bei einem Pfandleiher fragen und 25% draufrechnen...

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