Das Erbe an sich fließt nicht in die Zugewinngemeinschaft ein. Wird das Haus allerdings verkauft muss der Gewinn entsprechend aufgeteilt werden. Um sicher zu gehen, würde ich bei Übernahme ein Gutachten erstellen lassen - alles andere bereitet danach nur Schwierigkeiten. Kommt es darauf an, dass dem Partner möglichst wenig zufließt, würde ich das Haus einfach nicht verkaufen und im Trennungsfall ein erneutes (günstiges) Gutachten erstellen lassen. Aber Vorsicht, wenn Instandhaltung, Renovierung aus gemeinsamen Geldern bezahlt wurden wird es kritisch! Dann sollten Sie sich das z.B. vertraglich absichern, wenn möglich.

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