Hallo,

da gilt es zwei Dinge zu unterscheiden:

  1. Gewährleistung: Diese muss der Händler immer geben. Auch beim Verkauf eines gebrauchten Autos.
  2. Herstellergarantie: Die Bedingungen für die Garantie, die der Hersteller gibt, kann dieser selbst vorgeben. Bei vielen Produkten gilt diese nur für den Erstbesitzern. Bei Fahrzeugen ist mir dies jedoch nicht bekannt. Die 10 Jahre Garantie gegen Durchrosten wird normalerweise auf den neuen Fahrzeughalter übertragen.

Weitere Infos rund um Garantie und Gewährleistung gibt es übrigens auch im Garantie-Forum unter: Werbung durch Support gelöscht

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