"Reich" ist kein absoluter Begriff, daher müssen wir eher eingrenzen, was die Kriterien sind, nach denen jemand als "reich" gilt - ggf. in Relation zu anderen Parametern, wie dem allgemeinen Lebensstandard im Aufenthaltsland, den persönlichen Anforderungen an die Lebenshaltung und -führung, sowie den Umgang mit Risiken im Leben.

Wenn Du ein Vermögen von 550 kEUR mit 25 hast, dann ist das gut, aber bei einem Bedarf von vielleicht 40-50 kEUR pro Jahr für Lebensunterhalt wird das in ca. 10-12 Jahren aufgebraucht sein. Daher würde ich für "derzeit vermögend" plädieren.

Der Begriff "reich" hat in meinen Augen etwas mehr Nachhaltiges, d.h. Du solltest aus dem Kapital (frei oder gebunden verfügbar) langfristig das Leben mit den üblichen Annehmlichkeiten, die Dir wichtig sind, bestreiten können. Ob dazu der Besitz eines Hauses oder einer Jacht (oder mehrere davon) gehört, wäre Deine persönliche Ausgestaltung, die dann die montetäre Grenze bestimmt.

Bist Du also 25 und rechnest mit 75 weiteren Lebensjahren, sowie beispielsweise 200 kEUR an Bedarf pro Jahr, so wären das statische Rücklagen von 15 Mio EUR, die aufgezehrt würden. Bei einer Verzinsung dieses Betrags von 2% nach Steuern würdest Du in etwa die Inflation ausgleichen, also die Kaufkraft der Anlage erhalten. Hättest Du mit 20 eine Firma gegründet und mit 25 für diesen Betrag verkauft, dann wäre das durchaus nicht unrealistisch.

"Reich" ist für mich jemand, der das Einkommen für den persönlichen Lebensstil langfristig gesichert hat und sich daher um Erwerbstätigkeiten oder Fragen, ob man etwas Bestimmtes nun wirklich erwerben will, keine großen Gedanken machen muss. "Reich" bedeutet auch, das man nicht den gewöhnlichen Zwängen des Lebens unterworfen ist, sondern freier den hedonistischen Aspekt des Lebens betonen kann. Das persönliche Glück steht im Vordergrund. Dazu gehört für viele "Reiche" auch, wie sie einen Teil ihres Überschusses an Mitteln sinnvoll in soziale Vorhaben investieren, d.h. Aktivitäten, die keinen Profit abwerfen, sondern einfach in der Gesellschaft benachteiligten Gruppen zugute kommen.

Viel wichtiger als die Frage, ob ich als "reich" gelte oder angesehen werden, ist für mich die Frage, was der Staat denn von mir denkt. Die 20% bestverdienenden Steuerpflichtigen in Deutschland tragen derzeit über 80% der Steuerlast. Das sollte man nicht vergessen, wenn die Neiddiskussion um nicht Reiche, aber einfach Gutverdiener beginnt. Es kann nicht immer nur um Umverteilungen gehen, sondern Leistung muss honoriert werden.

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Wenn kein Verkauf der Wertpapiere stattgefunden hat, dann gibt es keinen Veräußerungsverlust. Damit taucht der Verlust nicht in einem Verlusttopf auf.

Allerdings kann seit 2020 in der Anlage KAP ein gedeckelter Betrag als Verlust aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden. Das solltest Du nutzen.

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Aktiengewinne werden zunächst gegen Aktienverluste, dann gegen den Freistellungsauftrag bzw. eine ggf. vorhandene NV-Bescheinigung verrechnet. Was übrigbleibt, ist zu versteuern.

Deine Situation:

  • Verlusttopf Aktien: -3500 EUR
  • Eine Aktie, bei der man keine Aussicht auf Kurssteigerung hat, sollte verkauft werden. Daher: weitere -2500 EUR für den Topf. Macht -6000 EUR.
  • Der Verkauf bringt mit dem Erlös einen Gewinn von 8.000 EUR. Verbleiben also 2.000 EUR.
  • Sollte noch etwas vom Freistellungsauftrag übrig sein, wird dies auch abzuziehen sein.
  • Der Rest wird mit Abgeltungssteuer und SolZ und ggf. Kirchensteuer belegt.

Das geht davon aus, dass der Verlusttopf und die beiden Aktien im gleichen Depot liegen. Ansonsten kannst Du die obenstehende Rechnung nur materialisieren, wenn die beiden noch gehaltenen Aktienpositionen per Depotübertrag in das Depot mit dem Verlusttopf übertragen werden. Das kann jedoch eine Weile dauern.

Weiterhin gibt es einen Spezialfall bei Aktien, die Dividenden aus der Substanz zahlen. Bei diesen führt eine Dividendenzahlung zu einer Reduktion des Einstiegskurses, d.h. die Dividende ist quasi "steuerfrei". Das merkst Du jedoch bei einem späteren Verkauf der Aktie, denn der Dividendenbetrag wird dann auch zu versteuern sein. Daher: prüfe die Werte im Online-Depot genau.

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Ich empfehle einen Blick in das Lexikon der Börse Frankfurt, z.B. hier: https://www.boerse-frankfurt.de/wissen/lexikon/geld-brief-spanne

Es hilft auch immer die Wikipedia

  • Geldkurs: https://de.wikipedia.org/wiki/Geldkurs
  • Briefkurs: https://de.wikipedia.org/wiki/Briefkurs

Bezüglich Orders: Instrumente, die eine marktbestimmte Preisbildung haben (also z.B. nicht ein ETF, der einfach den Kurs des DAX oder Eurostoxx 50 nachbildet), solltest Du IMMER ein Limit angeben. Es kann zu Preissprüngen kommen, die Dir zum Nachteil geraten können.

Willst Du also kaufen, so hast Du Geld und willst die Aktie (Brief). Der Briefkurs ist relevant.

Willst Du verkaufen, so hast Du Brief und willst Geld dafür. Der Geldkurs ist dafür relevant.

Der Geldkurs ist bei marktgehandelten Instrumenten immer niedriger als der Briefkurs, denn mit der Spanne dazwischen machen die Händler ihre Geld.

Bei Aktien, die in Deutschland gehandelt werden, aber eigentlich aus anderen Ländern stammen, ist der Spread zur Handelszeit an der Heimatbörse der Aktie geringer als zu anderen Zeiten. Das ist zu beachten, wenn Du beispielsweise am deutschen Morgen ein NASDAQ-Aktie kaufen möchtest. Spreads beinhalten auch Risikopuffer für Market Maker, d.h. wenn das Handelsrisiko steigt, werden diese größer.

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Preisfindungen in der Eröffnungs- oder Schlussauktion des Tages können stattfinden, auch wenn keine Umsätze erfolgen. Es sollten an solchen Tagen nur keine Preise aus dem fortlaufenden Handel zu finden sein.

Es kann auch sein, dass hier im Orderbuch zwar Einträge vorhanden sind, aber keine Transaktion mangels Gegenangebot zustandekam. In den Übersichten stehen wahrscheinlich die Kennzeichnungen zu Geld- und Briefkursen nicht drin:

  • nur Brief: nur Verkaufsangebote, keine Kaufangebote
  • nur Geld: nur Kaufangebote, kein Verkaufsangebot

Du solltest diese beiden Fälle aber sehen, wenn Du (a) in das Orderbuch schaust bzw. (b) in den aktuellen Kursen an Börsenplätzen diese Kennzeichnungen zu finden sind.

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Die Vorabpauschale greift ganz generell für alle ETFs und Fonds.

Es kann jedoch Fälle geben, in denen keine Steuer auf die Vorabpauschale abgebucht wird:

  • Wenn der Basiszins negativ ist.
  • Wenn der ETF/Fonds in diesem Jahr einen Verlust erfahren hat.
  • Wenn die Ausschüttungen höher waren als die Vorabpauschale
  • Wenn die Vorabpauschale durch Deinen Freistellungsauftrag oder einen Verlustvortrag abgedeckt ist.

Nur in den übrigen Fällen wird auf Basis der Vorabpauschale ein Steuerbetrag berechnet und abgebucht.

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Bis zu drei Kreditkarten (keine Debitkarten) sind positiv, wenn Du die ausstehenden Beträge immer rechtzeitig zahlst und keine negativen Ereignisse entstehen.

Ab vier Kreditkarten führt dies jedoch zu einer Verschlechterung des Scores. Manche Anbieter von Kreditkarten werden Dir daher sogar ablehnen, eine vierte auszustellen (z.B. Barclays). Ausgenommen davon sind Firmenkreditkarten, die zwar ggf. auf Deinen Namen laufen, jedoch über Deinen Arbeitgeber ausgestellt und abgesichert sind.

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Dies kommt auf die Bankpraxis für Buchungen an.

Viele Banken buchen die per SEPA eingetroffenen Lastschriften sehr früh in der Nacht am Tag der beabsichtigten Buchung, d.h. zu diesem Zeitpunkt ist Dein Konto wahrscheinlich noch nicht gedeckt, wenn die Gutschrift erst im Verlauf des Geschäftstags eintrifft.

Bucht eine Bank daher zuerst alle eingegangenen Lastschriften, so könnte sie bei Überschreiten der maximal geduldeten Überziehung alle weiteren Lastschriften abweisen.

Es gibt jedoch auch Banken, die zunächst alle Lastschriften und Gutschriften buchen - und sollte zu einem Zeitpunkt an diesem Geschäftstag (z.B. 14:00 oder 16:00) immer noch mehr als eine geduldete Überziehung bestehen, so werden gezielt die widerrufbaren Lastschriften rückabgewickelt, bis das Konto wieder im Rahmen ist.

Manche Banken haben für diesen Fall noch eine manuelle Disposition (typischerweise bei VR-Banken), wodurch ein Kontobetreuer bei der Bank die geduldete Überziehung kurzfristig ausdehnen kann.

Diese Vorgehensweisen sind bankspezifisch und können sich auch jederzeit ändern, denn eine Garantie dafür gibt es Kunden gegenüber nicht. Wie C24 dies handhabt, kann ich nicht sagen.

Daher ist es auf jeden Fall sinnvoll, vor Geschäftsschluss am letzten Bankarbeitstag vor der Lastschrift für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen, damit alle Abbuchungen des nächsten Bankarbeitstags durchgeführt werden können. Alles andere wäre ein Risiko.

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Nach einem Winter fallen die Gas-Futures normalerweise, d.h. drei Monate in die Zukunft sehen die Preise momentan recht gut aus.

Die Preise für Gas werden wohl aufgrund der steigenden CO2-Abgabe etwas steigen. Weiterhin fällt die Energiepreisbremse weg. Die Diskrepanz zwischen 12 und 24 Monaten Preisbindung bei den Arbeitspreisen würde ich als Risikoaufschlag werten, denn 24 Monate sind derzeit recht unsicher.

Ich würde eine 12-monatige Vertragsbindung eingehen. Dezember/Januar/Februar sind gute Monate, um günstig einzukaufen. Ab September ziehen Preise wieder an.

Bisher habe ich Erdgasverträge immer in den Wintermonaten abgeschlossen - das letzte Mal für 24 Monate unmittelbar vor der Ukraine-Krise, was mir dann perfekte Niedrigpreise bis Anfang nächsten Jahres garantiert hat. Im Januar wird es dann bei mir wohl einen kräftigen Anstieg geben.

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Würde die BV von einer "ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit" sprechen, so wären tatsächlich die 40 Monate zu berücksichtigen. Da hier jedoch von einem "ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnis" die Rede ist, zählt die Zeit erst seit der Übernahme als Angestellter. Auszubildende sind nicht einfach Arbeitnehmer.

Eine Ausbildung ist kein Arbeitsverhältnis im Sinne des §14 Abs. 2 TzBfG. Daher können sich mehrere befristete Arbeitsverhältnisse anschließen.

Auszubildende sind jedoch Arbeitnehmer im Sinne des $1 Abs. 2 EntgFG. Dies hat Auswirkungen auf Wartezeiten zu Beginn eines Angestelltenverhältnisses nach einer Ausbildung.

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Die Anlage der Rücklagen der WEG erfolgte initial per Beschluss. Daher ist auch nun wieder ein Beschluss erforderlich, um eine Änderung herbeizuführen.

Das Geschäft der Anlage von Rücklagen ist mit Risiken behaftet und erfordert daher die Zustimmung der Wohnungseigentümer - ebenso wie die derzeitige Anlage, die jedoch per Beschluss ja verabschiedet wurde.

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Visa und Mastercard sind kein Problem. Amex wird sehr häufig auch akzeptiert.

Debitkarten funktionieren problemlos, es sei denn, Du versuchst eine Halbtransaktion zur Reservierung eines Betrags durchzuführen. Das erfordert quasi eine Autorisierung einer Buchung, die jedoch später nicht wirklich ausgeführt wird. Mietwagenunternehmen und manche Hotels (für Incidentals) machen dies. Mit Debitkarten gibt es dabei Probleme.

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Man sollte technologieoffen arbeiten

Warum sollte man bestimmte Technologien, die plausibel eine Lösung für die Zukunft darstellen können, von der Forschung ausschließen?

Elektrische Fahrzeuge benötigen Batterien - aber der Preis dafür wird mit der zunehmenden Verbreitung von elektrischen Fahrzeugen einen immer geringeren Anteil am Fahrzeug selbst ausmachen. Vor 10 Jahren war das Thema der Ladestationen für elektrische Fahrzeuge noch ziemlich düster in Deutschland - inzwischen hat es sich deutlich verbessert.

Ohne eine entsprechende Forschung hätte es die Industrialisierung der Batterien nicht gegeben - diese ist Voraussetzung und Resultat zugleich für eine effektive Markteinführung elektrischer Fahrzeuge.

Daher sollte meiner Meinung nach R&D in Brennstoffzellen und andere Antriebstechnologien nicht aufhören, da es nun eine konkurrierende Technologie gibt, auf die gesetzt werden kann bzw. wird.

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Das sind alles keine exakten Wissenschaften, d.h. man nimmt aus solchen Büchern Ideen, Ansätze und Leitgedanken auf. Diese gelten weiterhin, auch wenn sich die Randbedingungen der Gesellschaft, der Wirtschaft oder des gesetzlichen Rahmenwerks verändert haben.

Werke von Keynes etc. werden ewig interessant bleiben, da sie vor allem Überlegungen und Gedankengänge darstellen, an die Du anknüpfen kannst.

Auch in der Mathematik wird ein Analysis-Buch von 1990 sicher noch gültig sein, denn die Zeit invalidiert ja nicht notwendigerweise die Inhalte. Das gilt alles nach wie vor.

Ein Buch über eine Programmiersprache von 1990 dagegen dürfte inzwischen veraltet sein, da sich nicht nur die Standards, sondern auch die Sicht auf die Softwareentwicklung insgesamt weiterentwickeln.

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Für ein Modell wie es die gesetzliche Rente praktiziert, muss es zu jedem Zeitpunkt ein sinnvolles Verhältnis zwischen Rentenbeitragszahlern und Rentnern geben, damit die Rechnung aufgeht und bestimmte Prozentsätze eines früheren Einkommens als Rente gezahlt werden können.

Es ist mir bereits seit Studiumszeiten klar, dass ich den Gegenwert (auch Inflation ignorierend, nur numerisch) meiner Rentenzahlungen niemals wieder als Rente erhalten werde - selbst wenn ich 100 Jahre alt werden sollte. Daher war klar, dass ich individuell vorsorgen muss, um durch Rücklagen und geeignete Anlageinstrumente die Lücke zu schließen. Diese Vorgehensweise wird vom Gesetzgeber leider nicht wirklich honoriert - es werden nur sehr kostenintensive und von einer Gesamtrendite uninteressante Modelle teilweise begünstigt.

Für die gesetzlichen Rentenmodelle mit ihrem Umlageverfahren ist eine Demographie wie aktuell nicht wirklich förderlich, denn es gibt zu wenige rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer im Vergleich zu den kommenden Rentnern aus geburtenstarken Jahrgängen. Das ist seit Jahrzehnten absehbar und man hätte daher stärker Modelle für eine invididualisierte Rentenrücklage anbieten müssen. Riester, Rürup und andere Modelle sind in ihren Verwaltungskosten hoch und die Renditen liegen niedrig - auch insbesondere in der anhaltenden Niedrigzinsphase. Inzwischen ziehen die Zinsen wieder an, aber es wird sicher noch eine Weile dauern, bis historische Mittelwerte für Marktzinsen wieder erreicht werden. Das betrifft die Versicherer ganz besonders, da sie relativ träge agieren und auf die festverzinslichen Märkte in der Vergangenheit setzten. Fondsgebundene Rentenversicherungen haben erst in ca. 2020 den Anteil von 5% an privaten Rentenversicherungen übersprungen - Tendenz glücklicherweise wachsend.

Wir werden sehen, wie sich das in den nächsten 30-40 Jahren dann im Ergebnis für die Rentner darstellt.

Klar ist jedoch, dass die gesetzliche Rente ein zwar verläßlicher, aber mit der Zeit immer weniger bedeutender Baustein der Rente sein wird. Jeder muss auch privat und individuell vorsorgen.

Die Zahl der Arbeitnehmer ist eher für die gesetzliche Krankenversicherung relevant. Um die gesetzliche Rentenversicherung auf einen sinnvollen Stand zu bringen, müsste man unrealistische viele neue Arbeitnehmer finden.

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  1. "Unzwar" gibt es nicht.
  2. Den Einstiegskurs kannst Du nicht senken, der wird bei jedem Kauf festgelegt.
  3. Was von 1,96 EUR auf 0,11 EUR fällt (Pennystock), würde ich nicht mit der Kneifzange anpacken.
  4. Natürlich gilt immer das FIFO-Prinzip.
  5. Bei illiquiden Werten kannst Du Überraschungen erleben. Niemals Aktien ohne Limit kaufen oder verkaufen.

Man kauft nicht Aktien (oder andere Wertpapiere) nach, um den mittleren Einstiegskurs zu senken, sondern weil man von dem aktuellen Kurs aus Potential nach oben sieht.

Beispiel:

  • Kauf von 500 Aktien zu 1,96 EUR
  • Kauf von 15.000 Aktien zu 0,11 EUR - nun hast Du 15.500 davon.
  • Verkauf von 5.500 zu 0,30 EUR - Gewinn: 5.500 * 0,30 EUR - 500 * 1,96 EUR - 5.000 * 0,11 EUR = 1.650 EUR - 980 EUR - 550 EUR = 120 EUR
  • Verkauf von 10.000 zu 0,15 EUR - Gewinn: 10.000 * 0,15 EUR - 10.000 * 0,11 EUR = 400 EUR.
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Dein Schreibstil und Deine Rechtschreibung (bzw. lack thereof) machen etwas Probleme beim Verständnis dessen, was Du hier eigentlich fragen möchtest.

Ich kenne keine Aktie, die in einer Kryptowährung notiert, d.h. Gewinne aus Aktientransaktionen (Kauf/Verkauf oder Dividendenauszahlungen) materialisieren sich in einer regulären Währung (z.B. EUR, USD). Damit sind diese zu versteuern. Es kommt §20 EStG zur Anwendung, d.h. die Abgeltungssteuer plus SolZ nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags (§20 Abs. 9 EStG).

Die Konversion des liquiden Betrags in eine Kryptowährung stellt eine weitere Transaktion dar, die damit enden würde, dass die Kryptowährung wieder in eine reguläre Währung konvertiert wird. Gewinne und Verluste sind dann ebenso steuerlich relevant, werden jedoch als Ergebnisse aus privaten Veräußerungsgeschäften betrachtet. Damit sind Gewinne steuerfrei bzw. Verluste steuerlich irrelevant, wenn zwischen Kauf und Verkauf mind. ein Jahr liegt (§23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Gewinne bis 600 EUR im Jahr (in Summe aller privaten Veräußerungsgeschäfte, §23 EStG Abs. 3 Satz 5) sind steuerfrei. Ansonsten kommt der persönliche Einkommensteuersatz (bis zu 45%) plus SolZ (5,5% darauf) zur Anwendung (§23 Abs. 2 EStG i.V.m. §22 Nr. 2 EStG).

Dann kommen wir zu den Auszahlungen per se. Diese können auf eine SEPA-Bankverbindung (wenn der Broker im SEPA-Raum ist) bzw. eine SWIFT-Bankverbindung erfolgen. Die Auszahlung auf eine beliebige Bankkarte oder Kreditkarte ist nicht der übliche Weg und normalerweise nur als Refund möglich, d.h. Rückabwicklung einer zuvor erfolgten Buchung. Wenn für die Kreditkarte eine IBAN/BIC existiert, auf die Gutschriften erfolgen können, dann sollte sich diese Bankverbindung genutzt werden können. Beachte, dass KYC-Regulierungen hier zur Anwendung kommen können, um Auflagen von Anti-Geldwäsche-Gesetzen zu erfüllen. Bybit erfordert beispielsweise eine zusätzliche Verifikation Deiner Identität.

Crypto-Broker, die plötzlich Probleme haben, wenn es um die Auszahlung von Guthaben geht, sind mir höchst verdächtig... vielleicht existiert das Geld gar nicht mehr und kann daher auch nicht ausgezahlt werden.

Bei den Aktiengewinne gehts nicht um Krypto sondern um Währungen (Wie EUR/USD /NZD/JPY usw die ich handele)

Den Teil habe ich gar nicht verstanden, denn Aktiengewinne beziehen sich auf Aktien. Währungen sind etwas anderes. Wenn Du per Verkauf einen Aktiengewinn in USD bekommst, dann ist der jedoch auch zu versteuern (als Wertpapiergeschäft). Liegen die USD noch eine Weile herum, bevor sie nach EUR konvertiert werden, und liefern sie durch Wechselkursschwankungen weitere Gewinne, so wäre dieser Teil des Gewinns als privates Veräußerungsgeschäft zu versteuern.

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ca. 300€ im Monat durch Werbeeinnahmen

Diese Aussage bedeutet im Kern, dass Du Einnahmen (Umsatz) aus einer selbständigen Tätigkeit hast, d.h. Du bist nicht irgendwo angestellt und erhältst ein Gehalt. Dies ist eine Einkunftsart nach §2 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Damit unterliegt der Gewinn prinzipiell einer Besteuerung.

ich habe keine Kunden

Kunden sind diejenigen Individuen und Organisationen, die bei Dir für einen Umsatz sorgen. In Deinem Fall also all die (anonymen) Leute, die klicken und dadurch einen Beitrag zu Deinem Umsatz liefern.

als freiberuflich gilt

Nein, denn im Sinne des §15 EStG ist das eine gewerbliche Tätigkeit, da sie nicht in die Ausnahmen der freiberuflichen Tätigkeiten fällt. Die ständige Rechtsprechung bestätigt dies. Du musst also ein Gewerbe anmelden - Gewerbesteuer fällt jedoch erst ab einem Gewerbeertrag von 24.500 EUR lt. §11 GewStG an - für Dich also wohl erst mal nicht.

Der Vertrieb selbst erstellter Software wäre auch in diesem Gewerbe ein Teil der Tätigkeit, auch wenn Du heute nur vielleicht Copyleft-Software veröffentlichst.

Seit 3 Monaten verdiene ich ca. 300€ im Monat

Wie viel das im Monat ist, spielt nur eine untergeordnete Rolle. Es kommt auf die Jahreseinkünfte an. Diese wären also ca. 3.600 EUR (Umsatz).

Davon gehen Deine Ausgaben ab, die Du für Dein Arbeitszimmer zur Erstellung der Softwareprojekte (incl. einen Nebenkostenanteil), den Internetzugang, den Computer mit Zubehör, vielleicht sogar erforderliche Lizenzen und Dienste (z.B. für Backup, für die Softwareerstellung, für Testing) benötigst.

Das ist Dein Gewinn, der zu versteuern wäre. Dies wird durch die EÜR ermittelt, in der prinzipiell Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Nach §4 Abs. 3 EStG (et al.) kannst Du als Gewerbetreibender eine EÜR abgeben, wenn

  • Du Einzelunternehmer bist,
  • der Jahresgewinn des Gewerbes unter 60.000 Euro liegt und
  • nicht freiwillig bilanzierst.

Die EÜR geht in Deine Einkommensteuererklärung ein, jedoch wirst Du keine ESt. aufgrund der geringen Einkunftshöhe zahlen. Wohl aber kannst Du Dich der Regelbesteuerung unterwerfen (also keine Freistellung nach §19 von der Umsatzsteuer, keine Kleinunternehmerschaft) und damit vorsteuerabzugsberechtigt werden, d.h. Du bekommst vom Finanzamt die gezahlten Vorsteuern (USt. auf Ausgaben) zurück.

Hast Du im Jahr beispielsweise 3.600 EUR Einnahmen und 1.200 EUR Ausgaben, so wären das knapp 192 EUR an USt. zurück. Dein Gewinn würde dann etwas über 2.600 EUR betragen.

Google, Youtube, etc. sitzen in Irland und damit in der EU. Für die erbrachten elektronischen Dienstleistungen gilt damit der Sitz Irland als Leistungsort. Das hat eine Konsequenz für die Umsatzsteuer auf Einnahmen von dort, sowie Deine Berichtsverpflichtungen (die sog. "zusammenfassende Meldung").

Ich würde daher vorschlagen, dass Du einen Termin mit einem Steuerberater zur Erstberatung und ggf. ein Nachgespräch suchst. Das kostet im Endeffekt 200-300 EUR, wird Dir jedoch das Rüstzeug geben, alles sauber zu berücksichtigen und Fragen zu beantworten. Ja, und dies sind dann auch Betriebsausgaben Deines Gewerbes, d.h. das mindert Deinen Gewinn.

Beachte, dass wenn Du zu viele Ausgaben hast, die die Einkünfte auffressen, das Gewerbe nicht mehr als Gewerbe anerkannt wird, da es nämlich keine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht mehr aufweist. Da wird es sicher ein paar Karenzjahre geben können, um den Anlauf von Einnahmen zu demonstrieren, aber irgendwann musst Du deutliche Gewinne erzielen, damit das Gewerbe auch ein Gewerbe sein kann. Die 300 EUR reichen da schon aus.

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Da Du in drei Wochen 18 wirst, stellt sich die Frage nach Kreditkarten für Minderjährige hier nicht wirklich. Die drei Wochen wirst Du ja noch aushalten können.

Viele Girokonten und Kreditkarten sind kostenfrei bis zu einem gewissen Alter (z.B. 28) oder für Schüler/Studenten/Azubis. Wesentlicher ist die Frage nach der Ausstattung der Karte.

Bezüglich Girokonto wäre comdirect interessant - dort gibt es auch schon ein Minderjährigen-Girokonto, d.h. das kannst Du praktisch morgen eröffnen (für die nächsten drei Wochen aber noch mit Identitätsfeststellung und Zustimmung der Eltern).

Bezüglich Kreditkarten habe ich mir leider aufgrund der Beendigung der Partnerschaft von Amazon und LBB auch diese Frage stellen müssen. Ich bin bei der Payback Visa (BW-Bank) und ADAC Kreditkarte (LBB) angekommen.

Achtung jedoch: die Payback Visa hat ein paar Fallstricke, die man nicht sofort erkennt bzw. mitgeteilt bekommt:

  • Standardeinstellung ist Teilzahlung. Stelle hier im Antrag bereits auf Vollzahlung.
  • Es gibt keine App für die Karte für iOS oder Android, um Umsätze einzusehen. Es gibt nur einen Website.
  • Schwebende Umsätze werden im Website (Karten Service Online) nicht angezeigt, nur gebuchte.

Ansonsten wirst Du vielleicht auch bei der Bank, die ein Girokonto anbietet, fündig.

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Die Transaktionen sind einzeln zu erfassen. Es geht ja auch darum, welche Aktien zu welchem Zeitpunkt gekauft bzw. verkauft wurden. Des weiteren gibt es bei manchen Wertpapieren eine Deckelung von Verlustverrechnungen, d.h. es ist schon wichtig, die Gewinne und Verluste separat auszuweisen.

Die Buchhaltungssoftware verbietet Dir sicher nicht die Erfassung mehrerer Transaktionen pro Tag.

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