Hiernach gilt die Regelung auch bei geliehenen Fahrzeugen:

https://www.buhl.de/steuernsparen/unfallkosten-wann-mindern-sie-die-steuer/

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Guck:

https://www.nettolohn.de/lexikon/personalrabatte.html

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Frage zur Lohnsteuerbescheinigung, Abfindung nach Aufhebungsvertrag, Nettogehalt stimmt nicht, was kann ich tun?

Liebes Finanzfrage-Forum,

Ich hoffe sehr, von euch/Ihnen einen Rat zu bekommen. Vielen herzlichen Dank schon mal für das Lesen meiner Frage!

Folgendes Problem:Zum 31.12.2014 habe ich mich von meinem ehem. AG getrennt (aus betriebsbedingten Gründen, Aufhebungsvertrag nach Elternzeit). Die Abfindung wurde im Januar 2015 ausgezahlt. Nun habe ich die Lohnsteuerbescheinigung erhalten und festgestellt, dass ich ca. 5000,- EUR zu wenig ausgezahlt bekommen habe.Abfindungsbetrag brutto (in Zeile 10 eingetragen): 35.650,-Lohnsteuer (Zeile 11): 4.210,-Soli (Zeile 12): 232,-Kirchenstr. (Zeile 12): 379,-Ich gehe davon aus, dass die Fünftelregelung angewendet wurde, da die Steuern sehr niedrig sind und der Betrag in Zeile 10 eingetragen wurde. Korrekt? Außerdem hatte mir die Buchhaltung damals gesagt, dass dies automatisch gemacht werden würde.

Das Problem: im Januar 2015 habe ich nur 25.000,- EUR ausgezahlt bekommen. Wo liegt mein Denkfehler? Wenn ich die Beträge vom Brutto abziehe komme ich doch auf ca. 30.000,- EUR netto? Sonstige Abzüge wurden nicht gemacht meines Wissens. Hat jemand einen Rat? Lt. Finanzamt, die ich bereits danach gefragt habe, wäre nicht korrekt abgerechnet worden. Mein AG reagiert leider nicht auf meine 5 Nachfragen. Ich überlege nun, einen Rechtsanwalt einzuschalten, wollte aber vorher natürlich ganz sicher sein...

Ich bedanke mich nochmals sehr herzlich für Ihre Zeit und Hilfe.Freundliche GrüßeIlona S.

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Abfindungsbetrag brutto (in Zeile 10 eingetragen): 35.650,-
Lohnsteuer (Zeile 11): 4.210,-
Soli (Zeile 12): 232,-
Kirchenstr. (Zeile 12): 379,-

Wie kommst Du nun auf 25.000.- Euro, wenn Du mit dem Abzugsverfahren arbeitest?

Oder hast Du weitere Abzüge vergessen?

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Es gibt schon eine Vorschrift, wie Ärzte mit Rechnung bei Privatpatienten umzugehen haben. Hier findest Du eigentlich alles:

https://finanzkun.de/artikel/pkv-private-krankenversicherung-teil-3-gebuehrenordnung/

(Dass es sich um eine gewerbliche Webseite handelt, bitte ich in diesem Fall einmal zu akzeptieren)

Ich vermute nun einmal, dass der Zug für Dich in dem Moment abgefahren ist, als Du die Rechnung bezahlt hast. Allerdings würde ich mich trotzdem einmal an die zuständige Landesärztekammer wenden. Wenn die (auch) das Gefühl haben, dass Du über den Tisch gezogen wurdest, bewegt sich vielleicht doch noch was.

Ich bin jetzt weit über 30 Jahre privat versichert und habe noch nie eine Rechnung mit einem Faktor > 3,5 gesehen.


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Die Nachmeldeverpflichtung gilt für die Zeit von der Antragsstellung bis zur Antragsannahme durch den Versicherer. Da der Versicherer den Versicherungsschutz durch die Übersendung der Police bestätigt hat, musst Du das nicht nachmelden.

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Vielleicht hilft das.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Indien/Wirtschaft_node.html

Aber das Währungsrisiko ist kaum kalkulierbar.

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Ich bin auch der Meinung, dass das ein Unverschämtheit vom Finanzamt ist, nicht erreichbar zu sein. Die haben, wenn sie was wollen, gefälligst außerhalb der Arbeitszeiten anständiger Bürger dieses Landes da zu sein.

Und wenn sie dazu nicht in er Lage sind, würde ich die auch einfach ignorieren. Schließlich wollen die ja was von mir - ich will von denen nichts.

Die sollen sich ihre Steuern von den Rentnern holen. Die haben bekanntlich Zeit ohne Ende!

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Ich vermute mal eher, dass die Zeiterfassung die Krankmeldung noch nicht eingespielt hat. Das ist wirklich die einzige Möglichkeit. Auch ein Mediamarkt ist an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden und wird, was diesen Punkt betrifft, kaum bewusst dagegen verstoßen. Da von einer Krankschreibung die Rede ist, ist doch alles auch dokumentiert.

Also: Man fragt einfach einmal nach.

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http://www.frag-einen-anwalt.de/Nebenkostenabrechnung,-Hausmeisterkosten---f10169.html

Hier geht es um einen ähnlich gelagerten Fall.

Ich würde daraus schließen wollen, dass der Vermieter das dann machen kann, wenn die bisher durch die Mieter durchgeführten Kehrarbeiten nicht ordentlich gemacht wurden. Da wirst Du meiner Meinung nach mit hängen müssen.

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Schau mal hier. Da wird alles gut erklärt:

https://www.bundderversicherten.de/files/bulletins/html/25\_M\_BAV.html

Es sind nämlich verschiedene Möglichkeiten, die Dir zur Verfügung stehen. Und auch verschiedene Voraussetzungen.

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Wenn er es online überwiesen hat und das Geld nicht am nächsten Tag auf Deinem Konto ist, hat er es auch nicht gemacht.

Dafür spricht auch, dass es angeblich schon der 2. Versuch ist. Wieso kann es bei einer Online-Überweisung Probleme mit der IBAN und dem Empfänger geben. Die IBAN wird vor Freigabe der Überweisung geprüft (Prüfziffer) und der Empfängername ist uninteressant.

Der hat einfach bisher nicht bezahlt!

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Sippenhaft ist in Deutschland nicht üblich!

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In eine beliebige Bank gehen und einen (netten) Kunden bitten, eine 50 ct-Münzrolle an der Kasse zu holen.

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Ja. Der Zusatz bedeutet "repartiert Geld", somit war Nachfrage vorhanden, die aber nur teilweise ausgeführt wurde. Und Du warst eben nicht dabei :-)

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Natürlich steht denen der Beitrag zu, sofern keine Verjährung eingetreten ist.

Manchmal frage ich mich, ob......

Wenn eine Bank eine Kreditrate nicht einzieht, hat die Bank eben Pech gehabt?

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Du hast alles richtig gemacht.

Wird die EC-Karte nach Sperrung über das Unterschriftsverfahren genutzt, ist der Händler in der Pflicht nachzuweisen, dass Du die die Karte benutzt hast. Wie Privatier59 schreibt, kannst Du eine dann erfolgte Lastschrift zurückrufen.Trotzdem versuchen wohl einige Händler dann, mit Mahnschreiben und Androhung von Mahnbescheiden das Geld trotzdem zu erhalten. Die Forderung kann man aber ignorieren, da der Händler den Nachweis der Nutzung durch Dich wohl nicht nachweisen kann.

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Die Frage wird hier wohl beanwortet:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=138089&rechtcheck=2

Fazit: Ohne Anwalt geht wohl nichts!

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