1.Ja;Beide können gleichzeitig "Elternzeit" nehmen. http://www.koordinierungsstelle-chance.de/avant.cms/content/artikel.php?op=86&gruppe=Elternzeit%20FAQ&id=42&li=1

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Ja. Leider ist es so. Sogar bei anderen Gelegenheiten. http://www.internetfallen.de/Betrug_Abzocke/GEZ-Gebuhrenfalle/gez-gebuhrenfalle.html

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3 Mal falsch ist normalerweise zu viel: http://www.sueddeutsche.de/thema/Geheimzahl

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Beschäftigungsverbot hat keine negativen finanziellen Auswirkungen! http://www.das-rechtsportal.de/recht/verbraucherinfo/2009/20090903krankschwangerschaft.htm

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Wenn ich richtig les,ist es im Limit enthalten. Siehe Link mit Hinweisen;u.a.Rückzahlung. http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/ausland.php

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Das kann problematisch werden,wenn du nicht darlegen bzw.beweisen kannst,daß es dein Eigentum ist. Ansonsten kommt es natürlich auch auf das persönliche Familienverhältnis an (im konkreten Falle). http://www.123recht.net/forumtopic.asp?topicid=64668&ccheck=1

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Das wird schon seit 'zig'Jahren so betrieben; nicht nur anschauen, sondern auch Fotos werden wahrscheinlich gemacht. Mit Sicherheit auch von verschiedenen Seiten des Daches. Wann wurde denn zuletzt ein Hausgutachten erstellt? Siehst du; der Wert muß doch bekannt sein;schließlich nennt es sich Sicherheit! Würdest du Nein dazu sagen,würd's schon deshalb womöglich nicht zustandekommen. 'Solange es eine neutrale Bank ist'; schon so mancher wurde von Kredithaien durch fingierte Fotos in den Ruin getrieben.

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