Erstens nie allein versuchen. Absoluter Blödsinn als Leihe allein in Verhandlungen mit Profis zu gehen. Das der Leihe im Leben immer den kürzeren zieht, gilt auch beim Thema Versicherungen.

Angaben müssen stimmen um Versicherungsschutz zu bekommen. Sonst sind die Versicherer ganz schnell mit der Ablehnung der Leistung.
Derzeit bietet einer der guten BU Versicherer eine Aktion für wenige Monate in der nur die letzen 3 Jahre abgefragt werden. Sollten die Beschwerden in dem Zeitraum nicht vorgelegen haben und nicht mehr bestehen, muss das wenn es 5 Jahre zurückliegt wohl nicht angegeben werden. Somit wäre normale Annahme möglich, wenn keine anderen Beschwerden bestehen.

Aber wie gesagt, man kann es auch allein versuchen, und auf die Nase fallen. Oder einfach einen Profi mit ins Boot nehmen und die Chancen nutzen wenn Sie sich eröffnen. Zumal das Produkt dadurch nicht teuerer wird.

Risikoleben gibt es auch ohne Gesundheitsfragen, dann aber mit Wartezeit und in begrenzten Summenhöhe.

Und wie ich vor Vertragabschluss erfahre zu welchen Bedingungen der Versicherer mich annimmt, ohne meine Daten speichern zu dürfen (wichtig für die Zukunft) sollte der Profi dir aufzeigen können.

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Zwischen den von Ihnen genannten Vertrieben gibt es sehr wohl einen Unterschied,

Während MLP und AWD aus einer großen Anzahl von Versicherungen und Banken auswählen können , sind die Vermögensberater der Vertieb einer Gesellschaft der AachenerMünchner Versicherungsgruppe, Sie erhalten dort weder einen kleinen Marktüberblick noch Vergleiche , sondern nur die Produkte eines Anbieters im Versicherungsbereich. Und außer das diese Gesellschaft für einige wenige Berufe eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung anbietet , ist Sie ansonsten in allen anderen Bereichen nicht konkurenzfähig.

Ungeachtet dessen ist jeder gute Makler ein besserer Ansprechpartner wie die Mitarbeiter dieser Vertriebe. Die Makler sind die echten Finanzdienstleister aufgrund ihrer Kundennähe gibt es viele Produkte auf dem Versicherungsmarkt die auschliesslich durch Makler vermittelt werden , wobei selbst Verbraucherschützer wie Ökotest schreiben Die besten Angebote sind immer öfter Produkte, die praxisnah von Maklerpools entwickelt werden.

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ein angebot für eine zahnzusatzversicherung ist von 3 faktoren abhängig, erstens dem eintrittsalter ,zweitens dem zahnstatus (also anzahl der fehlenden zähne oder angeratene behandlungen) und drittens vom tarif. ändert sich daran nichts bleibt das angebot gültig. wird nur eines der dinge verändert muß man das neu berechnen und dann der gesellschaft zum prüfen vorlegen , denn in dem bereich entscheiden die gesellschaften welche kunden sie haben mögen und welche nicht.

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Durch das neue VVG sind die gesundheitsfragen der gesellschaften um vieles konkreter geworden , es wird teilweise nach 5 jahren , probleme des wirbelsäule ect meißt 10 jahre abgefragt. wichtig ist das diese krankheit ausgeheilt wäre . aber die fragestellung ist meist bestand oder besteht eine ......... erkrankung,

und wer mag das beurteilen das diese krankheit die nachweislich vorhanden war nicht mehr besteht zum zeitpunkt der antragstellung .

also das ist ganz dünnes eis auf das man sich da begibt wenn man meint , weil zum beispiel eine krankheit seit 6 jahren als ausgeheilt gilt nicht mehr da wäre. hier würde ich wirklich empfehlen bei den leistungsabteilungen der betreffenden gesellschaften wo man sich versichern mag anzufragen , wie die auf sowas reagieren,

denn ein vertrag der im schadensfall von der gesellschaft angefochten werden kann wegen vorsätzlicher anzeigepflichtverletzung und die gesellschaft das als arglistige täuschung ansieht nutzt weder dem kunden noch dem vermittler,

aber es wird bei allen krankheiten immer ein bestimmter zeitraum 3,5 und 10 jahre sind mir bekannt abgefragt , und auch da gibt es unterschiede , das ein großteil z.b. 10 jahre abfragt bei wirbelsäulen schäden und einige wenige da nur 5 jahre wissen wollen

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naja ich hab das bei einer weiterbildung so vermittelt bekommen , das wenn im betrieb arbeitsschutzschuhe zu tragen sind , dann kommt die bg nicht für schäden auf die darauß entstehen wenn man dagegen verstößt , allerdings spricht dieser artikel was anderes , """"" http://www.juraforum.de/lexikon/arbeitsunfall

vielleicht hilft das ja , unter punkt 3 verschulden nachlesen

also deine freundin könnte tatsächlich glück haben , und das gezahlt bekommen , und ich bin scheinbar einer fehlinformation aufgesessen,

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die beste und einfachste lösung um streit zu vermeiden ist hier einen hausratversicherung zu wählen die auch für fälle von grober fahrlässigkeit zahlt (machen derzeit ca 10% aller Versicherer), somit sind auch das offene fenster (egal welches stockwerk) , die brennen gelassene kerze , der offen rumliegende schlüsselbund (der den einbruch leichter machte ) abgesichert , ist die klausel drinne hat der kunde ruhe im schadensfall und muß nicht raten obs nun grob fahrlässig war oder nicht , er bekommt den schaden ersetzt , außer er handelt im vorsatz, Werbung durch Support gelöscht aber bei uns kost das hier 83 cent pro m² und da ist von überspannung , fahrraddiebstahl bis zur groben fahrlässigkeit alles drinne , da kann man für wenig geld auch gekippte fenster versichern,

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