Auch wenn die Ware trotz Vorkasse bereits geliefert wurde besteht natürlich ein Anspruch auf die Bezahlung eben dieser. Zur Not müssten die Käufer mittels eines Konoauszuges beiweisen können, dass Sie die Zahlung bereits geleistet haben.

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Du kannst auch nach diesen 4 Monaten noch eine Rechnung stellen. Die Forderung verjährt erst nach 3 Jahren.

Es empfiehlt sich allerdings einen besseren Überblick über die Rechnungen zu behalten, dann vergisst du es auch nicht. Am besten die Rechnung direkt nach Erbringung der Leistung stellen.

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Du solltest den mittleren Zinssatz errechnen. Also den Durchschnitt der Zinsen in den 6 Jahren. Außerdem musst du dir im klaren sein, dass dein Geld dann für 6 Jahre nicht verfügbar sein wird. Ich empfehle Tagesgeld (um 2% und frei verfügbar) oder eine kürzere Zeit Festgeld.

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