Frage
Antwort
Prozesskostenhilfe erhält, wer vor einem deutschen Gericht einen Prozess führen muss und die dafür erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann, sowie nach Einschätzung des Gerichts nicht nur geringe Aussichten hat, den Prozess zu gewinnen. Dabei ist die Staatsbürgerschaft oder der derzeitige Wohnort unerheblich.
Ich hatte bei meiner Scheidung 10/2009 in England gewohnt und jobseeker's allowance erhalten. Deshalb wurde mir Verfahrenskostenhilfe gewährt und ein Anwalt (meiner Wahl) im Bezirk des zuständigen deutschen Amtsgerichtes beigeordnet.