Also, ich gebe jetzt auch noch meinen Senf dazu: auf jeden Fall solltest Du zum Jugendamt gehen. Das ist aus mehreren Gründen sinnvoll: 1. In der Regel wird das Sorgerecht bei einer Inobhutnahme (so nennt man es, wenn die Kinder "weggenommen" werden) erstmal auf das Jugendamt als Ergänzungspfleger übertragen. Das heisst, die sorgerechtlichen Entscheidungen trifft das Jugendamt 2. Das Jugendamt wird in einem Sorgerechtsverfahren immer beteiligt und gibt eine Stellungnahme ab, d.h. es schadet nicht, sich da schon mal vorzustellen und auf vorzufühlen, wie deren Haltung ist.

Sollte sich mit dem Jugendamt nichts ergeben, dann bleibt nur der Gang zu Gericht. Du musst dann einen Sorgerechtsantrag stellen ( in Kindschaftssachen herrscht kein Anwaltszwang, Du brauchst dazu nicht unbedingt einen Anwalt, wobei ich schon zu einem raten würde). Das Gericht wägt dann die Situation ab und trifft dann eine Entscheidung. Ohne Details zu kennen schätze ich hier die Chancen, dass die Kinder zu Dir kommen eher kritisch ein. Erstmal gehen die Gericht nicht davon aus, dass ein Heim das Schlimmste ist, sprich: es ist nicht selbstverständlich, dass es bei der Oma besser ist als im Heim. Es kommt dabei auf die Lebensverhältnisse bei Dir, Deine zeitlichen Kapazitäten, Deine Erziehungsfähigkeit etc. an. Problematisch dürfte das schwierige Verhältnis zwischen Dir und Deiner Mutter werden. Eine Inobhutnahme erfolgt ja gerade, um Kinder einer Gefahr zu entziehen. Mit der Unterbringung in einem Heim sollen sie geschützt werden und auch in einem ruhigen Rahmen leben dürfen. Ziel einer Inobhutnahme ist in der Regel immer auch wieder die Rückführung zu den Eltern. Das bedeutet, dass alle möglichen Hilfen für die Familie installiert werden, damit die Mutter irgendwann wieder in der Lage ist, die Kinder zu versorgen. Kommen die Kinder nun zur Oma, die mit der Mutter zerstritten ist, werden die Kinder einem neuen Spannungsfeld ausgesetzt, das Stress verursacht. Aber wohlgemerkt: ich kenne die genauen Umstände natürlich nicht. Ich kann nur sagen, dass in zerstrittenenen Familien meiner Erfahrung nach die Unterbringung in einem Heim bevorzugt wird, aber am besten, Du sprichst mit dem Jugendamt über Deinen Wunsch, einen Sorgerechtsantrag zu stellen. Auch wenn Deine Tochter Auskunftssperre erteilt hat, wir Dich das Jugendamt zu Deinen Plänen beraten. Werbung durch Support gelöscht

...zur Antwort

Die Rechtslage und Rechtsprechung ist da eindeutig. Die Eröffnung eines Kontos für einen Minderjährigen mit Rechten und Pflichten ist kein Alltagsgeschäft und betrifft die Vermögenssorge als Teilbereich der elterlichen Sorge. Somit ist bei gemeinsamer elterlicher Sorge die Zustimmung beider Eltern erforderlich. Das heisst, beide Eltern müssen den Kontoeröffnungsvertrag unterzeichnen. Im Umkehrschluß ist natürlich auch die Kündigung bzw. anderweitige Verfügung über das Konto einseitig durch einen Elternteil ebenfalls nicht möglich. Auch da müssen also beide Eltern unterschreiben.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.