Hallo und Guten Abend!
Hier eine kurze Zusammenfassung der aktuelle Situation:
Der Kindsvater meiner fast 16-jährigen Tochter hat über 26.000.- € Unterhaltsschulden bei mir, es besteht eine Beistandschaft durch das Jugendamt.
Die Unterhaltsnachzahlung durch eine Erbschaft, die der Kindsvater im November 2009 erhielt ( Erbengemeinschaft einer hochwertigen Immobilie) ging bereits durch mangelnde Initiative des Jugendamtes gegenüber der Erbengemeinschaft verloren.
Angeblich liegt ein Strafantrag seit weit über einem Jahr des Staatsanwaltschaft vor, aber bis heute geschah rein gar nichts.
Kluger Weise hat einer der Miterben seit ca. 7 Monaten den laufenden Unterhalt für meine Tochter bezahlt. Erst war ich mehr als verwundert darüber, jetzt kristallisiert sich der Hintergrund heraus.
Die erneute Erbschaft einer weiteren Immobilie für den Kindsvater und die selbe Erbengemeinschaft im Dez.2011.......
Dies wurde dem Jugendamt Anfang dieses Monats gemeldet, in der Hoffnung, das wenigstes hierbei ein Teil der Unterhaltsschulden beglichen wird.
Die Antwort des Jugendamtes:
Solange der gesetzliche Mindestunterhalt für Ihr Kind monatlich gezahlt
wird werde ich im Rahmen der Beistandschaft nichts weiter veranlassen!
Ist das Jugendamt nicht verpflichtet im Rahmen einer Beistandschaft jede Möglichkeit wahr zu nehmen, zu dem laufenden Unterhalt auch Unterhaltsschulden, bei positiv veränderten finanziellen Verhältnissen des Unterhaltsschuldners Pfändungen vorzunehmen? Gibt es da nicht gesetzliche Grundlagen?
Leider habe ich nicht die finanziellen Mittel, mich durch einen Anwalt rechtlich beraten zu lassen.
Vielleicht hat ja jemand hier schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir entsprechend dazu etwas sagen.
Vielen Dank
Anni