Dem Finanzamt ist das grundsätzlich egal, allerdings würde ich nie jemandem einfach so eine 5-Stellige Summe leihen. Ich würde das Ganze nochmal überdenken bzw. irgendwie vertraglich regeln.

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Ich würde es so lassen wie es ist. Dann kann man doch nur davon profitieren. Ansonsten wenn du dir gar nicht sicher bist, kannst du ja immer noch zu einem Steuerberater gehen.

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Grundsätzlich wird jedes Einkommen, welches in einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft erwirtschaftet wird, auf die Arbeitslosengeld II Leistungen angerechnet. An dieser Stelle macht der Gesetzgeber mit § 1 Abs. 4 der ALG II Verordnung eine Ausnahme:

Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ausschließlich in den Schulferien einem Fereinjob nachgehen, können bis zu 1.200 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen. Voraussetzungen hierfür sind:

  • höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr
  • höchstens 1.200 Euro im Kalenderjahr
  • Schüler hat keinen Anspruch auf Ausbildungsvergütung
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Es muss bestimmt noch was geklärt werden, aber da wird sich bestimmt noch was tun. Keine Sorge!

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