Man kann im notariellen Kaufvertrag vereinbaren, dass erst nach Übergabe des Hauses der Kaufpreis zu bezahlen ist. Sofern das Haus nicht übergeben ist, wird auch kein Kaufpreis fällig. Zusätzlich würde ich eine Vertragsstrafe vereinbaren für den Fall, dass das Haus nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt mangelfrei übergeben wird. Der entsprechende Betrag wird dann vom Kaufpreis abgezogen ( z. B. 100 € pro Tag). Sollten die Verkäufer dieser Regelung nicht zustimmen, ist es vielleicht sinnvoll auf den Kauf des Hauses zu verzichten.

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Ich habe bei einem ähnlichen "Schaden" (Kratzer an der Seite, ca. 5 cm lang) bei einem Kaufpreis von 725 Euro einen Nachlass von 75 Euro angeboten erhalten, den ich akzeptiert habe. An die Stelle kann man etwas drüberkleben oder einen Magneten hinhängen. Es wäre sicherlich sehr aufwändig, den Kühlschrank wieder zurückzusenden. Was macht man mit den im Kühlschrank befindlichen Dingen? Sollte er noch nicht eingeräumt sein, sollte man dennoch überlegen, ob man nicht doch die Entschädigung nimmt. Bis auf den kleinen Kratzer dürfte das Gerät in Ordnung sein. Man könnte versuchen, 10 % zu fordern. Lässt sich der Verkäufer darauf nicht ein, kannst du das Gerät auch zurückschicken. Vielleicht erhältst du dann ein Ersatzgerät, das ebenfalls einen Kratzer hat. Schickst du das dann auch wieder zurück?

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Es gibt unterschiedliche Rechtsgrundlagen, nach denen Wohnflächen berechnet werden können. Problematisch kann es bei schrägen Wänden und Balkonen werden. Am sichersten ist man dran, wenn man sich eine Vergleichsrechnung für jeden einzelnen Raum mit Grundfläche und tatsächlich angesetzter Wohnfläche vorlegen lässt. Außerdem könnte man noch fragen, auf welcher Rechtsgrundlage die Berechnung erfolgt ist.

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Die Versicherer bilden unterschiedliche Risikokollektive. Sofern ein Risikokollektiv, dem du zugeordnet werden würdest, einen guten Verlauf hat, erhältst du eine günstige Prämie. Wenn der Verlauf des Kollektivs negativ ist, wird die Prämie teurer. Jeder Versicherer hat andere Zusammensetzungen seiner Kollektive, wobei auch die Risikomerkmale nicht bei jedem identisch sind. Oftmals geben die Versicherer nicht mehr im einzelnen an, welcher Umstand zu welchem Prozentsatz den Beitrag bestimmt. Das macht Vergleiche natürlich schwieriger.

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