Hi vkdk228,

obwohl schon ein paar Antworten gegeben wurden noch ein paar weitere Infos:

zu 1. Es gibt keine Auswirkung auf Deine Elternzeit oder auf das Elterngeld. Das Elterngeld wird getrennt ermittelt, d.h. es kommt für Dein Elterngeld auf Deine Bemessungsgrundlage vor der Geburt an und für das Elterngeld Deines Mannes auf dessen Bemessungsgrundlage. Bei der Aufteilung der Elterngeldbezugsmonate seid Ihr fast völlig frei, nur die Monate in denen Du Mutterschaftsgeld bekommst, diese Monate gelten als von Dir verbraucht und das Elterngeld wird angerechnet. Dein Mann kann also mit Dir gemeinsam die ersten beiden Monate nehmen kann aber auch seine Monate anschließen. Nur im Fall von Mutterschaftsgeldbezug kann der Vater nicht die ersten Monate ALLEINE nehmen, hier wie gesagt nur zusammen.

zu 2. Bei der Berechnung kommt es entscheidend darauf an, was Dein Mann vorher gemacht hat. War er Arbeitnehmer, war er selbstständig, arbeitssuchend, etc.? Und wird er während dem Bezug von Elterngeld in zulässigem Umfang weiterarbeiten?

zu 3. Es ist ein Antrag, aber nachdem Ihr beide Elterngeld beziehen wollt, muss für die getrennte Ermittlung zweimal die Anlage zu den Einkünften ausgefüllt werden... Am besten aber gleich online machen, geht dann insgesamt auch was die Bearbeitung angeht deutlich schneller.

Noch eine gute Schwangeschaft und viel Freude mit dem Nachwuchs und herzlichen Glückwunsch.

Liebe Grüße

elterngeldinfos.de

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