Hallo Kerstin, bei den Ausgaben in der Steuererklärung bei nichtselbständiger Tätigkeit gilt i.d.R. das sog. Abflussprinzip. D.h. es ist entscheidend, wann die Ausgabe getätigt wurde, nicht für welches Jahr der angeschaffte Gegenstand verwendet wird. In Deinem Fall wäre das für beide Bahncard-Zahlungen das Jahr 2017.

Du solltest natürlich nochmal prüfen, ob die Überweisung von Deinem Konto auch tatsächlich im Dezember abgegangen ist u nicht nderst im Januar gebucht wurde. Falls das Geld im Januar vom Konto abging, dann gehören die Kosten natürlich in die StErkl 2018.

Mehr dazu hier: https://www.steuerberaten.de/tag/abflussprinzip/

Viele Grüße!

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