Das wäre nicht sinnvoll. Der Beitrag zur Rentenversicherung beim Minijob wird von einem Mindestbetrag (war mal 175€/Monat) gerechnet. D.h. es wäre mehr Beitrag fällig als Einkommen.

D.h. möglicherweise sinnvoll also nur bei einem Einkommen oberhalb der Mindestgrenze. Unser steuerlicher Berater sagte mal, vielleicht kannst du dir von der Rentenhöhe (die es bringt) ein Brot kaufen, heutzutage ein Kleines aber man hat reguläre Ansprüche an die RV.

Desweiteren, beim "privaten" Minijob zahlt der AG einen verringerten Beitrag zur RV, der AN müsste bis zum regulären Beitrag aufstocken.

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Also, erstmal schriftlich die neue Bankverbindung dem Arbeitgeber zukommen lassen. Der richtigen Person! Per Post oder auch persönlich (und keinen Schmierzettel).

Und dann würde ich kurz vor dem Zahlungstermin noch mal mündlich an die geänderte Bankverbindung erinnern.

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Hm, bei mir wird vom Brutto die Leasingrate (ca 175,-) abgezogen u. geldwerter Vorteil (14,-) rauf, habe damit ein geringeres Brutto als vorher, welches dann versteuert usw.wird, dadurch habe ich geringere Abzüge, prüfe dein Steuer- und Sozialversicherungsbrutto.

Vom errechneten Netto wird dann 14,- abgezogen. Thats all.

Bei mir nennt es sich nicht Leasingrate sondern "Gehaltsumwandlung".

Effektiv kostet mich das um die 80€, die ich weniger Netto habe als davor. Ok, Steuerklasse spielt auch hinein.

Lass es dir erklären bzw. Jobrad-Homepage hat auch Erläuterungen für den Arbeitnehmer und ich meine, auch einen Rechner dafür.

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Es dauert etwas, die Familienkasse will den Schulbesuch bzw. den Abschluß bescheinigt bekommen.

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Da steht nicht, das eine Mitteilung mit Foto nicht zählt. M.E. nur eine einfache Mitteilung geht nicht.

Ich z.b. würde die Email wie gehabt an die HV schicken und evtl. eine Briefumschlag mit Bildausdruck für den Ableser an der Wohnungstür hinterlassen und dann einfach abwarten.

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Ü18 ist Kindergeld an Bedingungen geknüpft. Die Übergangsfrist würde 4 Monate betragen, wäre jetzt also noch etwas früh um zu kündigen.

Lese doch einfach mal die Bedingungen für Kindergeld bei Kindern Ü18 nach. Es gibt verschiedene, die erfüllte sein müssen. In Ausbildung sein, ist eine davon.

Wenn du etwas anderes hinbekommst...

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Wenn die Ausbildung förderfähig ist, du die Voraussetzungen erfüllst, wird es nicht abgelehnt.

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Hi, du bist fast 18, hast eine Ausbildung fast abgeschlossen, das ist doch schon mal was.

Las dich aber doch beim Jugendamt beraten, denn solange du U18 ist, sind die Eltern für dich verantwortlich bzw. haben auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht usw. Mit Erlaubnis (und ggfs. Finanzierung) der Eltern kannst du wohnen wie und wo du/sie willst/wollen. Der Vater zahlt sicherlich Unterhalt an die Mutter, die Mutter erhält Kindergeld für dich. Freiwillig wird sie dir dies nicht überlassen und U18 hast du keine Handhabe. Da brauchst du Unterstützung, vielleicht vom Jugendamt und vom Vater.

Wenn die Eltern deines Freundes dich vorläufig dort wohnen lassen und du dich an den Unkosten beteiligen kannst, spricht doch erstmal nichts dagegen.

In eine betreute WG oder so wirst du m.E. nicht mehr kommen da du schon "kurz" vor 18 bist und sofern du eine andere "Unterkunft" hast.

Desweiteren, wie geht es den Geschwistern, muß sich dort jemand kümmern? Wenn ja, also auch an den/die Väter wenden bzw. Jugendamt!

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Hast du schon mal gegooglt wie so ein Ding aussehen kann?

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Schreibt euch gegenseitig eine Vollmacht.

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Geht es wirklich um Wohngeld von der Stadt/Gemeinde? Nicht um KdU beim Bürgergeld? Dort hättest du als Azubi nämlich erhebliche Freibeträge.

Und ansonsten, dein Einkommen dient zur Deckung deines Lebensunterhaltes und dazu gehört auch dein Anteil an den Wohnkosten und Lebensmittel usw.

Und überhaupt, durch dein Einkommen müsste eure WG, insgesamt gesehen, mehr Geld zur Verfügung haben.

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Über einen Zuzug eines Lebenspartners wird der Vermieter nur informiert und ggfs. werden die Nebenkosten angepasst.

Eigentlicher Wohnungsgeber ist dein Freund (der Mieter der Wohnung). Du hast mit dem Vermieter ja keinen Vertrag und musst es auch nicht haben. D.h. dein Freund füllt die Wohnungsgeberbestätigung aus und damit meldest du dich an.

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Ich kenne ein altes Haus, wo im Keller ein Schacht ist, wo sich Grundwasser sammelt und mit Tauchpumpe dann abgepumpt wird, wenn ein bestimmter Wasserpegel erreicht ist.

Bei Übernahme war der Wasserstand nämlich Kellerdecke. Also wurde ein Schacht gebuddelt und eindringendes Wasser sammelt sich im Schacht und wird abgepumpt.

Vielleicht ist dieser Schacht ein "Relikt" und nun sammelt sich dort einfach Wasser.

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Da passiert nichts und auch die Steuererklärung kannst du getrost machen.

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Du hast doch auch Kosten also die Nebenkosten, die kannst du doch schon mal anteilig, Aufteilung nach qm, geltend machen . Zu versteuern wäre doch ein Gewinn.

Zinsen, nicht Tilgung, anteilig sind Kosten. Abschreibung wäre auch anteilig möglich.

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Das wird normalerweise nur relevant wenn ein Unfall passiert und eigentlich würde dann Beitrag nacherhoben.

Also solltest du das Auto einfach zu dir nach Hause fahren und dann "neu" versichern.

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Nachbarin beschwert sich über jedes Geräusch, wie denkt ihr darüber?

Hallo zusammen

mein Vater hat vor einem Jahr ein 4 Familienhaus gekauft.
Mein Partner und mein Vater stehen zusammen im Kredit, aber nur mein Vater steht im Grundbuch.Mein Partner hat für die Wohnung in der wir leben Wohnrecht.
Also ich, mein Partner und 2 Kinder, fast 2 und 1 Jahr alt, dazu haben wir einen kleinen Hund, Havanese.
Der Hund ist nicht gerne alleine zuhause und wenn er mal alleine zuhause ist jault er.
Wir lassen ihn sehr selten zuhause, nur wenn er überhaupt nicht mit genommen werden kann. Wir leben im 1 Obergeschoss, die Wohnung verteilt sich über die Länge des ganzen Hauses, dass heißt mein Vater und eine vor 6 Monate hinzugezogene Mieterin, sie hat einen großen Dobermann und 2 Katzen, leben unter uns.Dazu gibt es noch eine Einliegerwohnung, mit seperatem Eingang, dort ist zeitgleich ein Mieter eingezogen, die beiden sind befreundet.

Bis diese beiden Mieter eingezogen sind haben in diesen Wohnungen meine Mutter und die Ex Freundin meines Vaters gewohnt, die sind dann ausgezogen.

seit die neuen Mieter in den Wohnungen leben beschwert sie sich ständig über uns.Das Haus ist sehr hellhörig.Egal ob es die Kinder sind die spielen, oder wir zu laut sind, nicht in der Mittagsruhe.
Laut ist für sie schon das Fenster auf Kippe öffnen, wenn wir in normaler Lautstärke reden.
Der Fernseher ist nie laut auch keine laute Musik.

Mittlerweile hat sie meinen Vater so weit das er sagt wir sollen schwere, harte Spielsachen wegräumen und nur Stofftiere und weiche Spielsachen für die Kinder benutzen.
Das Babyschutzgitter ganz vorsichtig und langsam zuklicken und ein Gitter komplett abbauen und da eine Tür einsetzten.Die Mieterin klopft jedesmal stark gegen die Decke, beim kleinsten Geräusch, meine Tochter läuft schon aus dem Kinderzimmer weil sie Angst bekommt und weint.
Ich habe sie höflich und nett gefragt, ob sie ihren Hund beim rausgehen anleinen kann, wegen unserer kleinen Kindern und unserem Hund, damit es da zu keinen bösen aufeinandertreffen gibt.
Da kam es dann auch einen Tag dazu. Unser Hund war angeleint und mein Partner ist mit ihm zum Haus hoch, auf dem gemeinsamen zuweg zu der Eingangstür des Hauses.
der Hund von der Mieterin war nicht angeleint und ist auf unseren Hund zu. Mein Partner hat unseren Hund dann am Geschirr hoch genommen und ist nach Hause rein.
Er sagte da, das sie ihren Hund bitte anleinen soll.
daraufhin eine Zeit später hat sie die Polizei gerufen.
die Polizei hat gesagt der Hund gehört angeleint und das wäre keine Sache für die, sondern der Vermieter müsste das klären, in dem Fall mein Vater.
Wir sind jetzt dabei eine neue Wohnung zu suchen, weil da noch viele andere Kleinigkeiten vorgefallen sind.
Mein Vater hat Angst das er sie Wohnungen nicht vermietet bekommt und möchte das wir uns zurück halten.
wir sollen uns in der Wohnung so weit zurück nehmen.
wir leben mittlerweile nur noch in der Küche und Schlafzimmer, obwohl es eine 5 Zimmer Wohnung ist. Mein Vater ist jetzt beleidigt, wir ignorieren uns gegenseitig.

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Hi, meiner Meinung nach nimmst du viel zu viel Rücksicht und machst dir viel zu vile Gedanken.

Wenn die Dame mal wieder kloppt so das das Kind Angst bekommt, solltest du dort vor der Tür stehen. Ist der Hund nicht angeleint und ihr seid mit den Kindern dort und auf Aufforderung passiert es nicht, ruft die Polizei, egal ob die zuständig sind oder nicht. Ach, und informiert auch euren "Vermieter".

Was soll passieren? Schlechte Stimmung? Habt ihr schon.

Wohnung bzw. Wohnrecht aufgeben? Nur gegen Entgelt!

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Geldnot trotz Arbeit?

Hallo ich mache mir Gedanken über die Umstände meiner Freundin 24 Jahre alt. Sie ist auf psychologischen Rat aus dem Elternhaus ausgezogen, da die Umstände dort nicht gut für sie waren.

Sie hat borderline und nach ihrem Studium für Modedesign (kein anerkannter Abschluss) im Einzelhandel Teilzeit gearbeitet. Mit dem ganzen Stress zuhause und der Unzufriedenheit im Job kamen bei ihr schwere Nacken Schulter und Rückenschmerzen (psychosomatisch).

5 Monate hat sie dann Krankengeld erhalten und sich seit dem Studium immer wieder bei diversen Stellen beworben in der Branche Kostümbildnerin Garderobiere etc.

Wie eben schon erwähnt ging es zuhause nicht mehr und sie hat eine Wohnung gefunden für 580€ warm.

Diese Wohnung hat sie zum 15.05 bezogen und direkt beim Jobcenter Bürgergeld beantragt. 94€ hat sie für die Zeit bis Ende Mai bekommen.

Am 5.06 hat sie endlich einen Job bekommen in dem Bereich der Sie so glücklich macht und in dem sie arbeiten möchte. Dort bekommt sie Netto 1600€.

sie muss täglich mit dem Auto 70km(hin) 70km(zurück) fahren was im Monat alleine schon knapp 400 Euro macht… 115 Euro Auto abbezahlen, 50 Euro Auto Versicherung 60 Euro Strom plus die 580euro Miete, da kommen noch weitere Sachen zu, die ich Morgen beifügen werde.

für mich stellt sich die Frage was sie machen soll und ob solche immensen Fahrtkosten nicht erstattet werden?
ich hoffe ihr könnt das geschriebene verstehen und wisst worauf ich hinaus will ansonsten werde ich morgen das Ganze nochmal strukturierter schreiben.
vielen dank !

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Wohngeldrechner bemühen, vielleicht gibt es dort noch einen kleineren Zuschuss zu den Wohnkosten.

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