Ich erlaube mir, Ihre beide Fragen zur Scheckzahlung in einer Antwort zusammenzufassen: Hatte exakt das selbe Problem: Für die Scheckausstellungskosten von den bisherigen 2,10 € -seit 01.01. sind es 2,85 €, ist das Sozialgericht zuständig, da direkt von der ALG Leistung Geld einbehalten wird. Diesbezüglich habe ich mich jetzt im Dezember mit der Arbeitsverwaltung vor dem Sozialgericht verglichen, und 60,-- € zugesprochen bekommen. Nun ja, kurze drei Jahre, nachdem ich dann doch noch ein Konto eröffnen konnte, und seither auf Scheckzahlung nicht mehr angewiesen bin. Eine Rechtsgundlage für den Abzug gibt es nicht. Nur die 'Begründung' unter: http://www.arbeitsagentur.de/nn_256852/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Auszahlung/Auszahlung-Nav.html Für die Scheckeinlösegebühren am Postbank-Schalter müssen Sie auf Schadenersatz vor dem Landgericht klagen. Das dauert bei mir noch an. Grund bei mir war, dass die Agentur für Arbeit in ihrer Filiale einen teuren Geldautomaten stehen hat, welcher aber für meine Auszahlungen nicht genutzt wurde. Außerdem hätte die Arbeitsverwaltung die Leistungen zur Auszahlung auch an die Stadtkasse beim Bürgermeisteramt weiterreichen können, damit dort am Schalter im Rathaus ausgezahlt wird. Erste Gegenfrage also: Gibt es in Ihrer Nähe einen Geldautomaten in der Arbeitsagentur? Fragen hilft da nichts, da wird man oft angelogen. Besser hingehen und Automaten suchen. Gibt es einen agentureigenen Automaten, dann ist die Arbeitsverwaltung nämlich verpflichtet eine entsprechende: "pflichtgemäße Ermessensentscheidung" -Begriff ruhig mal googeln- über die Art der Auszahlung -also Scheck oder Automat- zu treffen und zu begründen. Als erstes hatte ich einen entsprechenden schriftlichen Widerspruch gegen die Scheckzahlung, sowie einen Antrag auf Auszahlung am hauseigenen Geldautomaten, oder Überweisung an die Stadtkasse gestellt. Parallel gilt es, die (m.E. zu Unrecht geforderte) schuldlose Kontolosigkeit zu belegen. Hierfür gehen Sie zu allen Banken am Wohnort, fragen nach dem Bürgerkonto auf Guthabenbasis als Pfändungsschutzkonto, und lassen sich schriftlich bestätigen, kein Konto eröffnen zu dürfen. Weigerung auf schriftliche Bestätigung protokollieren, Freund mitnehmen. Dann hier wieder melden. Oder, falls es wirklich nur Joseffah ist: Mail an: easyisi.84@t-online.de

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