Soweit ich informiert bin, sind als e-mail abgegebene Bürgschaftserklärungen nicht gültig. Sie müssen immer persönlich und mit Vorlage des Personalausweises abgegeben werden. Per e-mail kann sich ja jeder als irgendwer ausgeben. Somit erübrigt sich auch die Frage, ob die Person an die abgegebene Erklärung gebunden ist.

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Wenn Dein Freund den Wagen als Geschäftsfahrzeug nutzt, ist das möglich. Es kann allerdings sein, dass das Finanzamt auf Führung eines Fahrtenbuches besteht, damit die Firmennotwendigkeit dokumentiert wird.

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Das hängt von der Wertstellung der Buchung ab. Wenn auf Deinen Kontoauszügen der Betrag mit Wert 27.08. gebucht ist, kannst Du auch bereits am 27.08.darüber verfügen. In den meisten Fällen erfolgt die Wertstellung aber später. Sollte der Scheck zurückgerufen werden. wird Dir die Bank die Sollbuchung zum selben Tag in Rechung stellen wie die Gutschrift.

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