Die Reha wird von der Rentenversicherung wohl sofort genehmigt, wenn durch die Kur voraussichtlich wieder eine Erwerbsfähigkeit erreicht werden kann. Ansonsten sollte man mit der Krankenkasse wegen eines Kostenzuschusses sprechen.

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!00,-- Euro im Monat dürfen anrechnungsfrei dazu verdient werden. Die Einnahme sollte aber angegeben werden, dafür besteht eine Meldepflicht.

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Nur, wenn eine Vaterschaft feststeht, wird auch eine Halbwaisenrente gezahlt. Dieser Nachweis muss der Rentenversicherung gegenüber erbracht werden. Ich würde einen Anwalt und das Jugendamt einschalten, vielleicht kann die Vaterschaft noch nachträglich bestätigt werden.

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Das wird nicht passieren, die Versicherung kann aber eine Vertragsstrafe fordern. Daher so schnell wie möglich den Vertrag anpassen.

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Die Unterhaltspflicht endet nicht automatisch mit dem Tod. Sie geht als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben des Mannes über. Wie viel man bekommt, hängt vom Pflichtteil ab, den man ohne Scheidung erhalten hätte. Im Fall des Falles würde ich auf jeden Fall dazu raten, einen Anwalt hinzu zu ziehen .

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Laut Trinkwasser-Verordnung sind die Bürger zur Abnahme von Trinkwasser verpflichtet. Die Nutzung von Regenwasser für die Waschmaschine, WC-Spülung oder Gartenbewässerung ist aber nicht verboten.

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Ja, das stimmt. Seit 2006 ist es gesetzlich geregelt, dass nicht nur die Reifen, sondern die gesamte Ausrüstung das Autos den winterlichen Wetterbedingungen angepasst sein müssen. Für eine eingefrorene und damit funktionsuntüchtige Scheibenwaschanlage ist ein Verwarnungsgeld von 20 Euro fällig. Siehe hier: www.banktip.de/rubrik2/20150/winterfest-von-o-bis-o.html

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Das kommt darauf an, was du 1992 abgeschlossen hast. Wenn damals ein Vertrag zugunsten Dritter – des Enkels abgeschlossen wurde, sind Änderungen nur mit Zustimmung des Begünstigten oder seiner Erziehungsberechtigten möglich. Bist du selbst Eigentümer des Sparbuchs, kannst du die Herausgabe des Geldes verweigern, das Geld abheben bzw das Sparbuch auflösen

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Das OLG Schleswig-Holstein hat in einem Fall entschieden, dass nur aus Kostengründen einer demenzkranken Person ein Umzug aus einer gewohnten Umgebung nicht zumutbar sei.

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Ich denke auch, dass das etwas mit Fairness zu tun hat. Er kann den Verkäufer auf seinen Fehler hinweisen, muss es aber nicht. Fällt dem Verkäufer der Fehler auf, müsste der Freund die zuviel gelieferte Ware zurück geben oder bezahlen.

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Nur nicht ins Bockshorn jagen lassen! So eine Wäschespinne ist keine bauliche Veränderung und deshalb auch erlaubt.

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