Dafür hat man eine Rechtsschutzversicherung. Oder man meldet den Schaden dem Vermieter und hofft, dass er eine Haftpflichtversicherung hat und wenn er eine hat akzeptiert man das Ergebnis der Prüfung.

Weil, hier kommt es extrem auf den Einzelfall an. Sorgfallspflicht, Teil der Mietvereinbarung, Wegerecht usw.

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Nun ja. Jeder kann ins Internet gehen ein paar Daten von Dir eintragen und Deine Email verwenden. Das kann manchmal auch einfach nur ein besorgter Freund oder Verwandter sein der sich aufgrund Deiner Finanzen Sorgen macht.

Oder halt einer der versucht mit Identitätsdiebstahl einen Kredit zu erschleichen.

Dann gibt es noch Phishingmethoden um Dich zur Angabe von Daten und Passworten zu verleiten - allerdings sind die meisten Angriffe inzwischen nicht auf Privatleute.

Egal was. Man sollte sich sicher sein, dass man weder auf einer Webseite was angeklickt hat was ähnlich wie "Zahlungspflichtig kaufen" lautet noch das man ein nettes Gespräch mit einer Dame am Telefon hatte der man einige Sorgen erzählt hat.

Jedenfalls wenn Beides nicht der Fall war dann würde ich trotzdem reagieren. a) mit einem vorsorglichen Widerruf per Email oder Post und b) mit der Ablage des Angebotes in den Stapel "Nach einem Jahr vernichten". Und dann würde ich es aus meinem Gedächtnis verbannen und mich mit den wichtigen Dinges des Lebens beschäftigen.

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Vollkommen Wurscht. Die gleichen sich im Mikrosekundentakt an. Ich kaufe meist im Direkthandel bei der Bank / Broker. Bei meinen Größenordnungen zahle ich ein paar Cent mehr als beim aktuellen Kurs habe aber ein paar Minuten den Preis sicher und zahle wenig oder keine Transaktionsgebühren.

Für einen Daytrader mag das anders sein aber ich kaufen für mindestens 6 Monate Horizont und ob ich da 0,3% irgendwo besser bin macht nichts aus.

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Warum solltest Du kündigen? Zahle einfach nichts weiter ein.

Natürlich kannst Du auch noch in den Bedingungen nachsehen (oder posten um welchen Vertrag es bei welcher Gesellschaft es sich handelt).

Aber zum Sparen kann keiner gezwungen werden. Eine Versicherung könnte die Abschlussgebühr nicht verlangen und ich glaube das gleiche gilt für den Bausparvertrag.

Jedenfalls wenn Du nicht kündigst hast Du für die Zukunft alle Optionen offen und vielleicht macht ja die Fortführung irgendwann in Zukunft einen Sinn.

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Hole Dir die Basics auf youtube von Finanztip. Über ETFs kannst Du Dich auch auf JustETF informieren aber ETFs sind halt nur eine Möglichkeit.

Ansonsten als Basis:

Es gibt Risikoklassen (1 bis 5 ) wobei 1 sowas wie ein Sparkonto ist also wenig Zinsen wenig bis kein Risiko. Und 5 so richtig Zockeranlagen sind. Alles weg oder das Doppelte an einem Tag ist alles drin also so Optionen hier ein paar Erläuterungen die Berater der Banken an die Hand bekommen

Von Bankkunden in der Risikoklasse 5 wird ein detailliertes Wissen über die verschiedenen Anlageprodukte sowie deren Risiken erwartet. Der Bankberater wird bei Kunden, die das Risiko lieben, genauer nachfragen, welche Vorkenntnisse dieser besitzt. Außerdem muss bei Kunden in der Risikoklasse 5 ebenfalls auf die Wechselwirkungen, resultierend aus dem magischen Dreieck, hingewiesen werden. Für Anlagen in der Risikoklasse 5 kann es sogar einen Totalverlust geben. Die Kunden der Risikoklasse 5 müssen laut Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) beim Beratungsgespräch zwingend auf diesen Umstand hingewiesen werden.

Also Bitcoin sind mindestens Risikoklasse 5 - aber da es keine Wertpapiere gem. WpHG sind ist keine Einordung vorgesehen.

Und das magische Dreieck ist einfach Rendite, Risiko und Anlagedauer. siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Magisches_Dreieck_der_Verm%C3%B6gensanlage

Also mach Dich schlau, definiere Deine Ziele, Risikobereitschaft usw. und dann kannst Du zielgerichteter fragen und eine bessere Antwort bekommen.

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Funktioniert aus 2 Gründen nicht.

Normalerweise zu geringes Einkommen und 2. ein Kredit muss innerhalb der Beschäftigungszeit zurück gezahlt werden. Also dürfte die Finanzierung nur 1,5 Jahre lang dauern (die Dauer Deines aktuellen Beschäftigungsverhältnisses).

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Wie immer bei diesen Mauschelgeschäften innerhalb der Familie hast Du die A..karte gezogen. Du hättest das Auto auf Deinen Namen zulassen müssen - weil Kredit (also Schulden) und das Auto (Wertgegenstand) immer bei der gleichen Person sein sollten.

Wenn Du (oder er) die Raten nicht an die Bank zahlst hast erst einmal Du ein Problem weil die Bank dich in die Mahnung gibt und Deine Schufa den Bach runter geht.

Also bleibt Dir nichts anderes übrig als einzuspringen wenn er keine Raten bezahlt.

Einen Anspruch auf das Auto hast Du nicht. Denn eigentlich hast Du ihm ohne Verpflichtung einen Kredit gegeben. Natürlich kannst Du ihn verklagen aber das dauert und kostet und am Ende des Tages hat er kein Geld und Du bleibst auf den Schulden und den Gerichtskosten sitzen.

Die einzig machbare Lösung aus meiner Sicht ist ein Gespräch mit der Bank über das Problem. Die hat ja (hoffentlich) das Fahrzeug sicherungsübereignet also den Kfz. Brief als Sicherheit. Und die kann sich auch in den Besitz des Auto setzen Ob sie mitspielt, was das kostet und mit wem Du reden musst - noch nie gemacht keine Ahnung.

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ist schon alles zu Kumpel und Werbung unter Kumpels gesagt.

Für grundsätzliche Informationen wie man langfristig einen Vermögensaufbau macht empfehle ich von youtube

https://www.youtube.com/c/FinanztipDe

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Das Ding heißt Rechtschuldversicherung. Und deshalb dürfen sie es nur auf das Kreditkonto auszahlen und die Bank hat Dein Konto nicht geschlossen. Du schuldest es ja ihnen noch. Und das bleibt auch so incl. neuer Zinsen bis Du alles bezahlt hast.

Ob daneben Eintreibungsmaßnahmen durch Dritte bei Dir durchgeführt werden ist davon unabhängig.

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Haus zählt als Eigenkapital.

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Als erstes muss der Vermieter einen Anspruch über die Beseitigung stellen. Denn nicht alle Mietsachschäden müssen von euch (oder der Privathaftpflichtversicherung) bezahlt werden. Und natürlich sollten Mietsachschäden versichert sein - sind sie meist aber nicht immer.

Wenn also der Vermieter einen Anspruch an euch stellt dann müssen die Kosten für die Beseitigung des Schadens ermittelt werden. Das kann darauf hinauslaufen, dass nur die Stellen ausgebessert werden können oder halt nicht. Die Versicherung kann die Höhe des Schadens schätzen oder einen Gutachter schicken.

Sobald die Schadenshöhe feststeht kann (in Absprache mit dem Anspruchssteller also dem Vermieter) auch Dein Mann (sofern er über die notwendige Sachkenntnisse verfügt) den Schaden beseitigen. In dem Fall wird die Versicherung die Schadenssumme an euch auszahlen und ihr müsst gegenüber dem Vermieter halt die Beseitigung vornehmen.

Einfach die Versicherung anrufen, ggfls. ein paar Fotos und die Beschreibung senden und dann mit dem Schadenssachbearbeiter den Rest absprechen.

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Für Dich ist das doch vollkommen wurscht ob ihre Haftpflichtversicherung zahlt oder nicht. Entweder sie hat Schuld und erkennt die Schuld an oder nicht.

Entweder zahlt ihre Haftpflichtversicherung oder sie selber muss zahlen.

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Erstens ist nicht klar warum Du Schuld daran haben solltest das die Maschine kaputt gegangen ist.

Zweitens kauft man nicht eine Neue ohne die eigene Haftpflichtversicherung zu informieren. Dann die hätte im Zweifelsfall vielleicht doch eine Reparatur für möglich gehalten oder den Zeitwert dem Vermieter erstattet oder Dich vor unberechtigten Forderungen geschützt.

Natürlich kannst Du jetzt auch noch die Versicherung informieren - aber maximal würden die Dir den Zeitwert der alten Maschine und niemals einen Neupreis erstatten.

Merke für die Zukunft: Wenn jemand was von Dir will wende Dich sofort an Deine Haftpflichtversicherung. Natürlich kann die dann sagen "wir sind nicht zuständig weil sowas wie grob Fahrlässig oder was auch immer" aber dann kannst Du selber Deinen Schaden gering halten. Und wenn man was kaputt macht dann gibt es max. den Zeitwert und niemals was neues.

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Irgendwas stimmt da nicht. Keine Bank kann eine Schufa ohne Deine Unterschrift einholen. Und sie kann ohne Schufa keinen Kredit prüfen und genehmigen. Also kläre das kurzfristig. Mindestens am Telefon.Welche Bank, wer ist Ansprechpartner usw.

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Du brauchst 20% der Kaufsumme als Eigenkapital und zusätzlich die Nebenkosten. Also mit 30.000 Euro kommst Du nicht weit.

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Das ist halt die Krux. Es hängt alles an der Laufzeit der Darlehen bzw. der Lebensplanung. Bei den aktuellen niedrigen Zinsen hätte ich kein Problem alles auf die Eltern zu übertragen und den Eltern über eine Grundschuld zu deren Gunsten auf Deine neue Immobilie für Zwischenfälle abzusichern.

Wenn wir mal ein paar Dinge durch denken:

  1. Alles funktioniert fein - keine Arbeitslosigkeit, Umzugsnotwendigkeit wegen Beruf, Krankheit, Scheidung, Wahnsinn, Lebenskrise hindert Dich daran Deine Schulden zu bezahlen und glücklich in der Immobilie zu leben. Ergebnis : Alles ok - keine Probleme mit voller Summe auf Eltern.
  2. Du musst das Haus verkaufen wegen Umzugsnotwendigkeit. Kein Problem: Du verkaufst die Immobilie und kaufst von dem Geld was Neues. Solange Du nichts Neues gefunden hast müssen zwar Zinsen bezahlt werden obwohl das Geld nutzlos rumliegt aber bei ca. 1% Zinsen sind die Ausgaben überschaubar.
  3. Du gehst Pleite (warum auch immer) und das Haus muss verkauft werden. Die Eltern haben über die für sie eingetragene Grundschuld Vorrang vor allen anderen Gläubigern und bekommen aus dem Verkaufserlös den Wert der Grundschuld. Sie haben dann zwar immer noch die Zinsen an der Backe aber es wird sie finanziell nicht umbringen und ihre eigene Altersvorsorge ist nicht gefährdet. Und sie sind in der Lage sowie Du Dich gefangen hast wieder zu unterstützen.

Voraussetzung für all das ist halt die Grundschuld zu Gunsten Deiner Eltern und einen entsprechenden Notarvertrag. Weil ansonsten könnte Punkt 3 zu einem finanziellem Desaster für Dich und Deine Eltern führen. Das Argument "spare eine Grundschuld" ist wirklich dämlich weil hier hat jemand nicht mit gedacht.

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Du bist selbst an dem Unfall Schuld.

Wenn Du die Strasse z.B. auf einem Zebrastreifen oder bei einer größeren Verkehrslücke überquert hättest dann hättest Du Dich bücken können und Dein Smartphone aufgehoben.

Wenn Du den Verlust erst später bemerkt hast (also nach dem der Verkehr über die Stelle des Verlustes gefahren ist) oder Du mehr oder weniger einen Sprint zwischen den Autos über die Strasse gemacht hast kannst Du keinen Autofahrer für das Überfahren einen flachen Gegenstandes auf der Strasse verantwortlich machen. Sonst wären alle Autofahrer im Schritttempo mit einer Lupe an der vorderen Stoßstange unterwegs.

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Grundsätzlich sollte sie jedenfalls daraus lernen, dass sie selber für den Zustand des Fahrzeuges bei Antritt der Fahrt verantwortlich ist.

Wenn also Sachen wie Blinker, Bremslichter nicht funktionieren oder die Reifen nicht ok sind dann sollte sie diesen Umstand sofort ihrem Arbeitgeber melden und auf Abhilfe dringen. Wenn diese dann sagen : Fahr trotzdem dann ist sie zwar in der Zwickmühle aber bei einem Unfall wegen des Schadensersatzes in einer besseren Position.

Die Zwickmühle ist so: Sollte sie z.B. einen Unfall mit Personenschaden verursachen wird die Polizei zwar auch auf den Besitzer zugreifen aber im Endeffekt ist der Fahrer halt für den korrekten Zustand zuständig. Das gilt für alle Sachen die durch den Fahrer erkennbar sind.

Und natürlich geht man sofort zur Rechtsschutzversicherung und verschafft sich Deckung. Sie hat als Arbeitnehmer solche Schäden nicht zu bezahlen.

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Gemeinsamer Kauf: Sohn 50%, Mutter 25%, Vater 25% (oder halt gemeinsam 50% - Notar fragen). Und so wird es auch im Grundbuch eingetragen.

Weitere Vereinbarungen sind nicht notwendig - es sei denn es soll ein Wohnrecht für jemanden vereinbart werden dann muss das wieder im Grundbuch eingetragen werden - ist aber schlecht für die Beleihung.

Steuerlich: Bei einem Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Kauf kann eine Spekulationssteuer auf den Gewinn anfallen sofern das Objekt nicht eigengenutzt wurde.

Sollte also die Absicht der vorzeitigen Veräußerung im Raum stehen dann wäre ein vorheriger Besuch beim Steuerberater sinnvoll und evtl. die Möglichkeit das der Sohn die Immobilie alleine kauft.
Dann wird es aber mit dem Kauf komplexer weil zwei unterschiedliche Wünsche (Sicherheit der Eltern die dort nicht wohnen und steuerliche Vorteile) aufeinander prallen. Natürlich könnten die Eltern dem Sohn ein Darlehen geben und einen separaten Vertrag über den Gewinnausgleich bei Verkauf machen allerdings würde das Finanzamt sicherlich bei Kenntnis eine Steuerumgehung vermuten - ich rate von solchen Konstruktionen ab.

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Sicherlich ist ein Schaden in Form von unterschiedlichen Konditionen entstanden. Aber unabhängig davon ist es für Deinen Vertrag mit der Bank bedeutungslos ob die Bank mit einem anderem einen Vertrag schliesst.

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