Gemeinsamer Kauf: Sohn 50%, Mutter 25%, Vater 25% (oder halt gemeinsam 50% - Notar fragen). Und so wird es auch im Grundbuch eingetragen.

Weitere Vereinbarungen sind nicht notwendig - es sei denn es soll ein Wohnrecht für jemanden vereinbart werden dann muss das wieder im Grundbuch eingetragen werden - ist aber schlecht für die Beleihung.

Steuerlich: Bei einem Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Kauf kann eine Spekulationssteuer auf den Gewinn anfallen sofern das Objekt nicht eigengenutzt wurde.

Sollte also die Absicht der vorzeitigen Veräußerung im Raum stehen dann wäre ein vorheriger Besuch beim Steuerberater sinnvoll und evtl. die Möglichkeit das der Sohn die Immobilie alleine kauft.
Dann wird es aber mit dem Kauf komplexer weil zwei unterschiedliche Wünsche (Sicherheit der Eltern die dort nicht wohnen und steuerliche Vorteile) aufeinander prallen. Natürlich könnten die Eltern dem Sohn ein Darlehen geben und einen separaten Vertrag über den Gewinnausgleich bei Verkauf machen allerdings würde das Finanzamt sicherlich bei Kenntnis eine Steuerumgehung vermuten - ich rate von solchen Konstruktionen ab.

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Das ist einfach.

Suche Dir ein paar Kunden um zu sehen ob Deine Geschäftsidee funktioniert und Du wirklich Kunden findest.

Wenn Du ein paar Kunden hast und die Aussicht damit Geld zu verdienen meldest Du ein Gewerbe beim Gewerbeamt an (Kosten ca. 50 Euro). Geschäftszweck: EDV Dienstleistungen.

Aufgrund der Anmeldung kommt das Finanzamt, die gesetzl. Unfallversicherung und die IHK auf Dich zu und wollen von Dir Auskünfte über den Umfang des Geschäftes, die Anzahl der Mitarbeiter, dem zu erwartenden Gewinn usw.

Finanzamt:

Du musst Dich dann entscheiden wie Du mit der MwSt. umgehen willst. Du kannst als Kleinunternehmer entweder ohne MwSt. agieren (also Du kannst die Vorsteuer nicht absetzen und musst/kannst keine MwSt. in Deiner Rechnung ausweisen und auch dem Finanzamt gegenüber keine MwSt Abrechnung machen) oder halt mit MwSt. Du bist an diese Entscheidung für (ich glaube) 5 Jahre gebunden.

Dem Finanzamt erklärst Du Deine zu erwartenden Einkommen als Null. Denn im ersten Jahr kannst Du viel als Werbekosten absetzen und die Erträge werden sicherlich nicht sofort in den Himmel schießen.

Unfallversicherung:(Berufsgenossenschaft)

Du könntest Dich selber unfallversichern macht aber wenig Sinn bei einer Bürotätigkeit. Sofern Du keine Mitarbeiter beschäftigst musst Du keine Beiträge zahlen und Du hast Ruhe bis Du Mitarbeiter beschäftigst.

IHK

Auch die wollen erstmal kein Geld von Dir solange Du wenig verdienst. Hier ein Auszug:

Freigestellt sind diejenigen Gewerbetreibenden, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewerbeertrag (überschlägig der Gewinn) im Bemessungsjahr die Grenze von 5.200,- Euro nicht übersteigt. Desweiteren werden auch Existenzgründer, die in den vorangegangenen 5 Jahren vor der Gründung weder Einnahmen aus selbst. Tätigkeit, Gewerbebetrieb noch Land- und Forstwirtschaft erzielten, für die ersten 2 Jahre nach der Unternehmensgründung vom IHK-Beitrag befreit, sowie für weitere 2 Jahre von der Umlage freigestellt. Diese Befreiung greift aber nur, sofern der Gewerbeertrag 25.000,- Euro nicht übersteigt.

Am Ende des Jahres musst Du eine EÜR (Einnahmen/Überschussrechnung) erstellen und dem Finanzamt einreichen. Die EÜR ist genormt und das Formular ändert sich fast jedes Jahr. Kann vom Finanzamt herunter geladen werden es gibt Hilfsprogramme um sowas auszufüllen

Natürlich kannst Du von Deinen Einnahmen die entstandenen Kosten wie Telekommunikation, Internet, Computer in Form von Abschreibungen, Fahrtkosten usw. abziehen - das alles kommt in die EÜR.

Deine Krankenversicherung musst Du auch informieren aber auch hier gilt: Ist es ein Nebenjob dann fallen keine zusätzlichen Beiträge an. Hier ist ein Link zum Einlesen:
Nebenberuflich selbstständig & Krankenversicherung: Alle Besonderheiten und To-dos auf einen Blick! (selbststaendigkeit.de)

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Informiere Dich bei JustETF oder ähnlichem Roboadvisor über ETF und fange mit einem breit aufgestelltem ETF an. Du kannst auch ETF über die Sparkasse (allerdings ohne Beratung) kaufen.

Dekafonds sind nach meiner Erfahrung mittelmäßige Fonds und wie alle Fonds die von Banken vertrieben werden teuer durch hohe Ausgabeaufschläge.

Es gibt ein paar grundsätzliche Kriterien die ich immer bei Fonds beachtet habe (neben der Frage der Kosten):

  • wie lange existiert der Fonds und wie hat er sich in schlechten Zeiten wie z.B. 2008 oder 2000 geschlagen. -> alles was weniger als 10 Jahre (besser 15) alt ist scheidet bei mir aus weil keine wirklichen Erfahrungen über das Konzept vorliegen.
  • Wie groß ist das Volumen. Weniger als 500 Millionen (besser 1 Milliarde) ist schlecht weil das Fondsvolumen nicht für einen Vollberufsfondsmanager ausreicht und so der Fonds mit gepflegt wird. Auch ist ein kleiner Fonds für den Vorstand eines Fondsunternehmens nicht wirklich sichtbar und wenn der in die Hose geht muss keiner seinen Hut nehmen. Also müht sich auch keiner richtig ab.
  • Macht der Fonds was spezielles was ich nicht durch einen ETF mit deutlich geringerem Kostenaufwand auch selber abbilden kann. Das wäre z.B. ein Mischfonds der je nach Marktlage deutlich variable Teile in Anleihen und Aktien hält. Dazu muss man aber in der Vergangenheit wühlen ob das der Fall war und so kommen wir wieder zu meinem Punkt 1.
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Wenn die LBS sagt: Die Bausparsumme steht zur Verfügung bedeutet das, dass der Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Also genügend Geld eingezahlt wurde (und lange genug gewartet wurde) um das Guthaben und das Darlehen zu erhalten.

Das Darlehen wäre von einem wohnwirtschaftlichem Zweck abhängig.

Solange der Bausparvertrag noch nicht komplett eingezahlt wurde (also das Guthaben kleiner als die Bausparsumme ist) könnten die vermögenswirksamen Leistungen in den Bausparvertrag fließen. Oder Du könntest für diesen Zweck einen kleinen neuen Bausparvertrag abschließen.

Ich würde allerdings bei den kleinen Summen eher langfristig an einen ETF Sparplan denken - weil die Kosten für einen Bausparvertrag und die Nullzinsen machen das Ganze sehr unbefriedigend.

Beim schnellen Googeln bin ich auf diese Seite gestoßen https://www.finanztip.de/vermoegenswirksame-leistungen/

Allerdings habe ich mich nicht mit der Seite beschäftigt und weiß nicht ob sie seriös ist.

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Informiere Dich mal bei Fondsnet ( https://www.fondsnet.com/) ist ein Maklerpool ohne Kosten. Bestand gibt es dort auch nicht aber über 30 Promille Provision. Ich habe vor meiner Rente etliche Jahre über die eingereicht.

Natürlich musst Du Deine eigene Haftpflichtversicherung bezahlen. Bei Strukturvertrieben oder als gebundener Vermittler ist das meist im Vertrag enthalten.

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Bei einem Kaufauftrag ist das billigst und bei einem Verkaufsauftrag bestens. Das bedeutet bis zu dem genannten Datum (Ultimo März 2020 oder anders ausgedrückt der letzte Handelstag im März) wird die Bank die Wertpapiere zum besten Preis kaufen oder halt verkaufen.

Bei normalen Aktien also innerhalb von ein paar Sekunden zu dem dann gültigen Preis (also ohne Limitierung).

Da die Formulierung aus Zeiten stammt wo ein Handel nicht sekündlich sondern manchmal nur einmal in der Woche statt fand oder bei kleinen Aktiengesellschaften halt kein Käufer bzw. Verkäufer sofort zu Verfügung stand war für die Anweisung an die Bank auch eine Limitierung der Zeit (also Ultimo xx Monat) wie lange die Bank nach einem Vertragspartner suchen sollte sinnvoll und der Standardfall war bis zum Ende des laufenden Monats.

Grundsätzlich sind billigst und bestens in normalen Zeiten ok - aber es kann auch (oder besonders) heutzutage zu einem extremen Preisrutsch nach oben oder unten kommen und ob man wirklich zu jedem Preis kaufen bzw. verkaufen will sollte man sich vorher genau überlegen. Je enger der Markt je volatiler der Markt desto eher kann das auch ins Auge gehen.

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Du kannst mit der Bank reden ob ein gemeinsamer Kredit möglich ist. Meist aber nicht möglich weil auch bei entsprechender Bonität die Bank keinen Kredit an nicht kreditwürdige Kunden vergeben darf - hat was mit der Bewertung in den Büchern zu tun.

Dann kannst Du den Kredit auf Deinen Namen aufnehmen und mit dem Haus besichern lassen. Und intern Deiner Schwester das Geld für den Kauf leihen.

Auch hier wäre eine vorherige Absprache mit der Bank sinnvoll und ist nicht bei jeder Bank möglich - eine Sparkasse oder Voks-/Raiffeisenbank vor Ort wäre hier mein erster Ansprechpartner.

Nun zu Deiner Sicherheit.

Es gibt mehrere Risiken gegen die Du Dich absichern musst:

  1. Du streitest Dich mit Deiner Schwester
  2. Deine Schwester verstirbt.
  3. Deine Schwester rutscht tiefer in die Schulden und andere Gläubiger wollen sich aus den Haus befriedigen.
  4. Steuerliche Risiken aus dem Vorgang weil für das Finanzamt leihst Du wie auch immer Deiner Schwester Geld und musst einen angemessenen Zins als Einkommen versteuern - dem gegenüber stehen die Kreditzinsen die Du zahlst.

Möglich Lösungen:

Zu 5 (das einfachste) : Rede mit einem Steuerberater.

Zu 1, 2 und 3

Das Mindeste was ich machen würde wäre mir ein Vorkaufsrecht für das Haus notariell einräumen zu lassen. Also egal was andere (außer der finanzierenden Bank), Deine Schwester oder evtl. Erben mit dem Haus machen wollen Du kannst das Haus erwerben und Deinen offenen (oder den Anfangsbetrag je nach Vereinbarung) Finanzierungssaldo hernehmen und das Haus kaufen für die vorher vereinbarte Kaufsumme und unter Abzug halt des Darlehens (das steckt ja schon im Haus). Hier rede mit dem Notar und erläutere ihm die Dinge.

Zu 1

Es sollte für den Fall des Ausübens des Vorkaufsrechts eine Räumungsklausel enthalten sein. Also Deine Schwester muss aus dem Haus ausziehen wenn Du es kaufst.

Aber um hier noch weiteren Rat geben zu können wären deutlich mehr Informationen wie hat Deine Schwester Kinder und/oder einen Mann, wie sieht es mit Schulden aus usw.

Alle diese Vorsichtsmaßnahmen sind auch (aus meiner Sicht) notwendig wenn Du "nur" für den Kredit haftest also zusammen mit Deiner Schwester Kreditnehmer wirst.

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Also größere Einmalzahlungen wird die Bausparkasse ablehnen. Die ist ja nicht blöd sondern eigentlich wollen die ja den Bausparvertrag los werden (Niedrigzinsphase) und deshalb werden Zahlungen oberhalb des Regelsparbetrags nicht angenommen.

Eine direkte Frage an die Bausparkasse (per Brief) wäre also "Wie hoch ist der Regelsparbeitrag" und "Bitte senden Sie mir ein Formular für die Lastschrift zu" und "Bitte senden Sie mir eine Kopie der Bausparbedingungen für meinen Vertrag zu".

Ich denke Du wirst eine vernünftige Antwort erhalten..

Bespare ihn dann einfach mit der Regelsparbetrag, dürfte monatlich 3 o/oo der Bausparsumme sein also 15 Euro.

Darüber hinaus kannst Du versuchen eine kleinere Summe, sagen wir mal 150 bis 200 Euro einfach so zu überweisen.. Und warte was passiert. Entweder die nehmen das an - oder überweisen zurück. Nach einem halben Jahr kannst Du ja noch mal versuchen 180 Euro zu überweisen. Die automatischen Regeln der Bausparkassen sind unterschiedlich schlau - bei kleineren Summen rutscht das der Software durch die Finger (oder eben nicht).

Das alles macht Dich nicht reich aber ist halt besser als auf einem 0% Sparkonto.

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Kranken- und Pflegeversicherung

Wenn Du nicht verheiratet bist, und damit in die Familienversicherung fallen könntest, zählst Du als sonstiger freiwillig Versicherter und es wird ein fiktives Mindesteinkommen von ca. 1.000 Euro dem Beitrag unterstellt.

Hier gibt es z.B. einen Rechner https://www.big-direkt.de/de/tarife/gut-zu-wissen/beitragsrechner.html .

Und es gibt mit Googeln nach "Gesetliche Krankenkassen Beiträge Vergleich" auch das eine oder andere Vergleichsportal.

Jedenfalls aktuell liegt der Beitragssatz bei 15,x% plus Pflegeversicherung also bei ca. 180 Euro (falls Du Kinder hast / hattest ist es etwas weniger).

Renenversicherung

Keine Pflichtbeiträge, Du kannst freiwillige Beiträge zahlen aber meist nicht empfehlenswert. Bei dem verbleibenden Minijob solltest Du prüfen ob dort vollgültige Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden - wäre auf jeden Fall empfehlenswert. Kannst zweite Frage aufmachen für Genaueres.

Arbeitslosenversicherung

entfällt.

Und dann wäre noch die Frage der Pflege Deiner Mutter.

Falls die eine Pflegestufe hat gelten andere Regeln. Weil dann gilt

Soziale Absicherung der Pflegeperson
Pflegepersonen haben Ansprüche auf Leistungen zur sozialen Sicherung. Seit dem 1. Januar 2017 gilt: Wer eine oder mehrere pflegebedürftige Personen des Pflegegrades 2 bis 5 in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig für wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, pflegt, ist im Sinne der Pflegeversicherung eine Pflegeperson

.

Link gibts im Kommentar weil ja leider nur ein Link erlaubt ist.

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Tja - die Kombination von Vorausdarlehen mit nachgeschaltetem Bauspardarlehen wird gerne empfohlen: Vorteil Vermittler: Viel Provision, Darlehen wird verprovisioniert und der Bausparvertrag - Klasse. Die meisten Kunden sind auch ängstlich und freuen sich wenn sie Zinssicherheit für die gesamte Laufzeit haben - dass das viel kostet bemerken sie nicht.

Während der Ansparphase kannst Du nichts machen - feste Laufzeit, feste Zinsen, keine Möglichkeit rauszukommen. Wenn die Bausparkasse es akzeptiert dann kannst Du nur versuchen durch Sondereinzahlungen in den Bausparvertrag die Zuteilung zu beschleunigen.

Wenn er dann Zuteilungsreif ist bekommst Du das Bauspardarlehen und kannst es in der nächsten logischen Sekunde durch ein anderes Darlehen ablösen. Also könntest Du jetzt schon zur Bank gehen und Dir ein Forwarddarlehen für 2016 besorgen (geht 3 Jahre im voraus).

Und ja - natürlich wärst Du schneller fertig wenn Du gleich ein Rückzahlungsdarlehen statt dieser Kombination genommen hättest. Aber hinterher ist man immer schlauer und wenn 2016 Zinsen von 8% auf dem Markt sind und Dein Hypothekendarlehen (Rückzahlungsdarlehen) aus der Zinsbindung nach 10 Jahre rausfällt dann ist halt die Kombination Vorausdarlehen/Bausparvertrag sicherer (und für diesen Fall billiger). Bei den jetzigen Zinsen ist es umgekehrt. Die Kombination ist teurer. Aber sollte Dein Berater (oder Du) schon 2006 wissen wie die Zinsen in 2016 sind?

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Weder noch.

Unieuroaktien hat in 5 und in 10 Jahren Verluste produziert http://www.finanzen.net/fonds/UniEuroAktien Insgesamt sind die Fonds von Volks- und Raiffeisenbanken sowie von Sparkassen meist nicht sonderlich erfolgreich.

Und dann gibt es noch den zweiten Effekt. Anleger kaufen gerne Fonds mit Werten die sie kennen also bei uns deutsche Werte oder europäische Werte. Das vermittelt ein Gefühl der Sicherheit weil dort bekannte Namen versammelt sind.

Leider gerät man so in ein Klumpenrisiko. Diese Werte stark hängen von der deutschen/europäischen Wirtschaft ab. Aber Dein Arbeitsplatz, Deine Steuern und Dein Leben auch.

1. Es ist also besser breit gestreut einen globalen Mischfond zu nehmen.

2. Schliesse den Vertrag möglich da ab wo wenig Ausgabeaufschläge anfallen. Oder wenn mit Ausgabeaufschlägen da wo Du eine gute Beratung bekommst und der Berater einen seriösen und kompetenten Eindruck macht (Damit Du wenigstens für Deine Gebühren auch eine Beratung bekommst)

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Also ich setze mal eine Anlagegröße von 10.000 € bei allen Investitionen in diesen Bereich voraus. Vorher ist auch über Fonds schlecht eine Verteilung möglich.

Ansonsten ist das wie von anderen geschrieben Äpfel mit Birnen verglichen.

Ein professionelles Fondmanagement setzt einen Fondmanager und viele Zulieferer/Analysten Computervergleiche, Marktanalysen, Unternehmensbefragungen in Gang um möglichst gut das Geld zu verwalten.

Wenn Du Dein eigenes Aktiendepot verwaltest hast Du deutlich weniger Zeit, Möglichkeiten und Informationen um Dir Deine Aktien und die richtigen Kauf-, Verkaufs-, Absicherungspunkte zu wählen. Nichtwissen kann natürlich auch mal mehr als der Fachmann aber meist gewinnt der Automechaniker bei Klopfgeräuschen vor dem Laien der einfach gegen die Felge tritt.

Ein prominentes Beispiel ist bei mir Frau Schickedanz. Die war so smart so reich und hatte so ein Klumpenrisiko mit ihrer Quelle/Arcandor. Solange es gut lief hat sie mehr verdient als der Markt und als es schlecht lief hat sie alles verloren. Und sie hätte doch ihre Branche und ihr Unternehmen bestens kennen müssen (oder wer sonst).

Da ist mir eine verteilte Fondanlage wo ich nur bestimme x% sollen nach Asien, y% sollen in Rohstoffe, z% bleiben in Anleihen wesentlich lieber.

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Bei einer Kreditkartenzahlung zahlt der Empfänger eine Gebühr an die Kreditkartenfirma. Und die finanziert dann von dieser Gebühr ihren Service und Deine Zinsen.

Also Deine Versicherung würde bei einer Zahlung durch Kreditkarte so 4-5% weniger einnehmen und das wird sie (schon zur Gleichbehandlung mit allen anderen Versicherten) nicht wollen.

Kurz also : Nein.

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