Vermögensauskunft heißt ja nur:
Du gibst dort an , welches Vermögen, Einkommen und so du hast:
Nämlich gar keins.

Damit dich der Gläubiger oder wer anders verklagen kann, falls rauskommst dass du Geldquellen verheimlichst oder sowas.

Theoretisch ist jederzeit Ratenzahlung denkbar,
würde ich in deinem Fall dem Gerichtsvollzieher gleich am montag auch mitteilen dass du Ratenzahlung wünschst und wie hoch die Raten sein sollen.

Der Gerichtsvollzieher wird es dem Gläubiger mitteilen.

Falls der Gläubiger zustimmt, kann man das machen.
Falls er nicht will, dann nicht.

Wprde aber ehrlich gesagt das nicht selbst machen sondern mit einer Shculdnerberatung Kontakt aufnehmen, die im notfall das für dich ausmachen.

Weil gegebenenfalls willst du ja dass die bei einer Ratenzahlung nicht trotzdem weiterklagen und vollstrecken, oder?

Gibt da einiges zu beachten.
Möglich ist Ratenzahlung, auch unter diversen Bedingunen.
Letztlich wird es vom Gläubiger abhängen ob er mitmacht.

Wird auch schwer von der Gesamtsituation abhängen, wie realistisch es ist dass du in den nächsten dutzend Jahren wieder zu einem pfändbaren Einkommen oder vermögen kommst.

Aber geht am besten zur Shculdnerberatung deswegen :-)

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