Der Untermieter ist nicht Vertragspartner des Eigentümers, sondern er ist allein Dein Vertragspartner.

Alle Probleme, die sich aus der Untervermietung ergeben, sind also erst einmal allein Deine Probleme, nicht die des Vermieters, denn Du musst vor Deinem endgültigen Auszug die Schäden beheben.

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Verlangen kann man zwar viel aber tatsächlich sind die meisten Versicherungen bei diesem Thema seeeehr zurückhalten, um es mal vorsichtig zu formulieren.

Ich besitze zum Beispiel sechs Strassenfahrzeuge, die ich pflichtgemäss versichern muss, habe dort aber ausschliesslich beim ADAC einen "Mengenrabatt" angeboten bekommen, der aber letztlich uninteressant war, weil die einzelnen Prämien so hoch waren, dass sie auch mit Rabatt noch deutlich über günstigen Versicherungen lagen.

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Leider ist es in der deutschen Rechtsprechung tatsächlich so, dass Du haftbar bist, wenn ein Nachbarkind oder auch ein Einbrecher - natürlich verbotenerweise - über den Zaun klettert und dann in den Teich fällt.

Das kann dann beliebig Ärger geben!

Bei einem Hund sieht das etwas anders aus, da dieser, allem Geschrei der Tierschützer zum Trotz, immer noch als Sache gilt.

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Wenn Du in Deinem Job ein Spezialist bist und manche Fragen im Betrieb von niemandem anderes beantwortet werden könnten, dann halte ich es für ein Gebot der Fairness, hier die erbetenen Auskünfte zu erteilen.

Einen "Rechtsanspruch" darauf hat der Chef natürlich nicht, aber wenn Dir während der Elternzeit alles was mit der Firma passiert, so am A... vorbeigeht, wie Deine Frage erkennen lässt, dann solltest Du Dich für die Zeit danach doch besser schon mal nach einem anderen Job umsehen.

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Natürlich hängen die Kosten von der Bauweise und der Qualität der Arbeiten ab, aber wenn Du jährlich 1% der Kosten des Neubaus zurücklegst, dann dürfte Dir auch in 20 Jahren, wenn mal grössere Reparaturen auftreten sollten, keine Pleite drohen.

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Wertvolle Dinge, wie etwa Schmuck oder Goldbarren, sind regelmässig nur mit versichert, wenn sie in einem hinreichend stabilen und mit dem Haus fest verbundenen Tresor aufbewahrt wurden.

Es nützt Dir also nichts, irgendeinen Tresor aus dem Baumarkt zu besorgen und aufzustellen, der im Zweifelsfall nicht den Vorgaben der Versicherung entspräche, sodass bei einem Einbruchdiebstahl diese Deinen Verlust trotzdem nicht ersetzte.

Sprich die Versicherung an und lass Dich über die Randbedingungen aufklären!

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Während der Wohlverhaltensphase darf sie keine neuen Schulden machen - darum heisst die ja auch WOHLVERHALTENSphase - sondern sie muss alle Einkünfte, die die Pfändungsfreigrenze übersteigen, zum Abbau der alten Schulden einsetzen.

Wenn sie dagegen verstösst, dann ist die Restschuldbefreiung erledigt, die Insolvenz geplatzt und alle alten Schulden müssen wieder "normal" bedient werden - notfalls bis ans Lebensende.

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