Der Untermieter ist nicht Vertragspartner des Eigentümers, sondern er ist allein Dein Vertragspartner.
Alle Probleme, die sich aus der Untervermietung ergeben, sind also erst einmal allein Deine Probleme, nicht die des Vermieters, denn Du musst vor Deinem endgültigen Auszug die Schäden beheben.