In Hessen ist die Ehefrau nur bis 8.000 EUR Jahreseinkommen beihilfeberechtigt; Einkommensnachweis erforderlich. Siehe jeweilige Beihilfeverordnung des Landes/Bundes.

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strong textGanz einfach:

Das steht in der Satzung der Kasse, egal ob privat oder (halb-)öffentlich.

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