Stimme wfwbinder voll zu: die Tilgung eines Studienkredits kann nicht von der Steuer abgesetzt werden, die Zinsen u.U. schon. Allerdings bei einem Erststudium leider nur als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 4.000 EUR pro Jahr, und zwar nur in dem Jahr, in dem die Kosten auch tatsächlich anfallen. Gleiches gilt für die Studiengebühren: bei einem Erststudium sind diese (eben als Sonderausgaben) bis zu 4.000 EUR nur in dem Jahr absetzbar, in dem sie auch gezahlt werden. Das macht natürlich nur Sinn, wenn der Student auch (während seines Studiums schon) Steuern zahlt - das machen aber die wenigsten. Deshalb "verpuffen" die Studiengebühren derzeit steuerlich noch bei den meisten.

Guter Artikel zu dem Thema:

http://www.wdr.de/themen/kultur/bildung_und_erziehung/studiengebuehren/080129.jhtml

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.