Du kannst bei den von dir genannten Kreditkarten einfach ein Abbuchungskonto (Girokonto) deiner Wahl angeben. Das ist kein Problem. Das Kreditkartenausgebende Institut wird vor Ausgabe der Kreditkarten so oder so deine Bonität prüfen.

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Das Konto und die Karte wurden gesperrt. Das ist ein normaler technisch-automatischer Vorgang bei einem Todesfall.

Wenn die Karte auf deinen Namen lautet, kannst du die Bank bitten, diese Karte freigeschaltet zu lassen, damit du die Abwicklung vornehmen kannst.

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Ich denke, dass das auf die Haftpflichtversicherung ankommt.

Ich habe gerade mal gegooglet und herausgefunden, dass die HUK-Coburg in ihrem Classic-Tarif Schäden an beweglichen Sachen übernimmt, die z.B. durch das Fahren fremder Fuhrwerke entstehen.

Ich meine, dass du gute Chancen hast.

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Das kommt auf den Einlagensicherungsfonds der jeweiligen Bank an. Da müssen sich Sparkassen und Direktbanken nicht unterscheiden.

Fürher war es bei Stadtsparkassen so, dass die Gewährträgerhaftung von den jeweiligen Städten für die Sparkassen übernommen wurde. Das ist aber mittlerweile nicht mehr so. Von daher würde ich dir raten auf die Höhe der Einlagensichrung zu achten.

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Ich bin selber mal als Kind in der Biologie gegen eine Glasvitrine gelaufen, die daraufhin kaputt gegangen ist. Ich meine, dass Schulen selber gegen solche Schäden versichert sind. Wenn das nicht mehr der Fall ist, dann zahlt den Schaden die Haftpflichtversicherung der Eltern des Kindes.

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