Um welche Summen es tatsächlich geht, wissen wir ja nicht. - Grundsätzlich bist Du in Deiner Situation zahlungsunfähig, denn die Grundsicherung ist ja so bemessen, dass Du gerade so davon leben kannst. (Wir wissen ja beide, dass der Regelsatz schändlich winzig-berechnet wurde.)

Würdest Du für irgend etwas (wie Reparatur einer Waschmaschine) die Grundsicherung um ein Darlehen bitten, würde man für die Rückzahlungsraten 10% des Regelsatzes bis zur Tilgung des Darlehens einbehalten.

"Der Gesetzgeber" erwartet von denjenigen, die mit diesem mickrigen Regelsatz auskommen müssen, dass sie für Notfälle monatlich 50 Euro sparen sollen. Vermutlich hatten die Politiker, die für solch Ansinnen verantwortlich sind, damals gemeinschaftlich ein Frühstück, für das ein Clown zubereitet wurde, den sie genüsslich verzehrten.

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Deine Situation mit dem Kaufvertrag des Grundstücks, den Du rückgängig machen möchtest, ist aber ja eine andere.

Erste Frage: Ist es denn überhaupt möglich, einseitig den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Die Käuferin will das wohl nicht; mir scheint eher, dass sie Dich um das Geld, das Dir noch zusteht, betrügen will. - Ich hoffe doch sehr, dass Du alles schriftlich hast, und dass auch Zahlungen nicht bar, sondern belegbar erfolgten (nur so hast Du ja Beweise).

Falls es möglich ist, dass Du den Kaufvertrag rückgängig machen kannst, wäre die Art der Rückzahlung des schon erhaltenen Geldes eine Vereinbarungssache mit der (unfreundlichen) Käuferin. Ob die sich auf Ratenzahlungen einlassen will, ist fraglich. Möglicherweise besteht sie darauf, die gesamte Summe auf einen Schlag zurückzuerhalten.

Du siehst, Deine Frage ist nicht leicht zu beantworten.

Schon allein die Frage ist doch zu klären, ob Du überhaupt den Vertrag rückgängig machen kannst. Ich empfehle Dir, auf der Plattform (google so)

frag einen anwalt

einen Rechtsanwalt zu fragen. Zusätzliche Frage ist, falls die Sache mit dem Vertrag möglich ist, wie es mit der Rückzahlung der bereits erhaltenen Gelder geht.

Auf der Seite wird Dir genau erklärt, wie es dort funktioniert, um einen Anwalt zu fragen. Du wirst ein kleines Honorar ausloben. Wenn Deine Frage und das kleine Honorar einem Anwalt gefällt, meldet er sich bei Dir. - So wie dort sehe, ist nach Antwort des Anwalts eine Nachfrage erlaubt. Deshalb empfehle ich Dir, Deine Frage klar zu formulieren.

Das kostenlose Forum mag ich nicht empfehlen, denn mir scheint, dort eine verlässliche Antwort zu erhalten, ist reine Glücksache. Du brauchst aber eine verlässliche Auskunft.

Viel Glück!

...zur Antwort

Die 500 Euro hattest Du vor Antragstellung verbraucht. Das ist völlig ok. Anders wäre es, wenn Du "schnell nochmal" 5.000 oder gar 50.000 Euro ausgegeben hättest. Außerdem hast Du sowieso einen Vermögensfreibetrag. - Google mit

hartz IV schonvermögen

so bekommst Du viele gute Infos dazu.

Paypal: Da gibt es zwei Möglichkeiten, entweder schießen die ins Blaue und treffen ganz oft. Oder sie haben einen Datenabgleich gemacht zum Beispiel mit dem Finanzamt. Hartz IV- und Grundsicherungsbezieher sind gläserne Bürger.

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Nun beglücke ich Dich noch mit meinen Hinweisen. Der Anfang ist wegen der Corona-Zeit etwas kompliziert.

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Im folgenden empfehle ich, alles persönlich in Ämtern wie Jobcenter / Grundsicherungsamt abzugeben sowie die Begleitung mittels Ämterlotsen. Letzteres lassen viele dieser Ämter zur Zeit nicht zu, im Einladungsschreiben oder bei Terminvergabe wird hinzugefügt, dass "Kunde" alleine kommen muss. - Falls das für Dich zuständige Amt für "Kunden" noch nicht geöffnet ist, und Du nun etwas zu solchen Ämtern schickst, dann unbedingt per Einschreiben/Rückschein und den Beleg gut aufbewahren.

Zusätzlich empfehle ich, füge in Deinem Schreiben einen ähnlichen Absatz wie diesen hinzu:

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A n f a n g

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"Weil es in dieser Corona-Zeit nicht möglich ist, persönlich bei Ihnen vorbeizukommen, bitte ich, den Erhalt dieses Schreibens

  eventuell auch: "sowie der Anlagen"

auf dem beigefügten Doppel zu bestätigen und mir dies mit dem beigefügten Freimschlag zurückzusenden."

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E n d e

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Auf das Doppel schreibe dort, wo gut Platz ist:

"Brief unterschrieben erhalten" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten").

Denke unbedingt daran, den an Dich adressierten Freiumschlag mit einer Briefmarke zu versehen.

Wird Dir unterstellt, Du hättest Unterlagen nicht eingereicht oder hättest auf etwas nicht reagiert, könnte das ja Sanktionen (= Geldabzug) nach sich ziehen. Sicherheit, dass Dein Schreiben wirklich zum Sachbearbeiter gelangte, hast Du mit dem Erhalt der Bestätigung. - Es kann hilfreich sein, wenn jemand, mit dem Du nicht verwandt bist und der nicht gemeinsam mit Dir in einer Wohnung wohnt, sieht, wie Du die Unterlagen in den Briefumschlag steckst. Vielleicht ist dieser freundliche Mensch sogar so freundlich und begleitet Dich zur Post, um zuzuschauen, wie Du genau diesen Brief dort aufgibst.

Nun meine vorsorglichen Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher, wie ich sie vor der Corona-Zeit formulierte. Hier gehe ich auch auf das Thema Ämterlotsen ein. So wie berichtet wird, lassen zur Zeit viele Jobcenter Begleitungen nicht zu. Falls dies auf das für Dich zuständige Jobcenter zutrifft, wird man Dir dies mitteilen (NICHT vorher danach fragen, also keine "schlafenden Hunde wecken"). - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

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Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. Dazu schreibe auf das Doppel dort, wo Platz für Stempel usw. ist: "Schreiben unterschrieben erhalten:" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten"). - Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“.

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

und

Hartz IV Unterlagen verschwinden immer wieder spurlos – Das ist der Ausweg!

https://www.gegen-hartz.de/news/hartziv-unterlagen-verschwinden-immer-wieder-ausweg-666778

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

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Auch dieses Thema erinnert an "und ewig grüßt das Murmeltier": Handy-Nummern und Email-Adressen. - Lies dazu:

Hartz IV: Jobcenter erschleichen sich rechtswidrig Email-Adressen und Handynummern

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-jobcenter-erschleichen-sich-rechtswidrig-email-adressen-und-handynummern

Ebenso darf das Jobcenter Deine privaten Daten wie zum Beispiel Handy-Nummer und Email-Adresse nicht an Dritte weitergeben. - Im folgenden Artikel ein Musterschreiben zur entsprechenden Datenlöschung:

Neue Jobcenter Hartz IV Kommandos: “Ich rufe sie an! Erwarten Sie meinen Anruf”

https://www.gegen-hartz.de/news/neue-jobcenter-hartz-iv-kommandos-ich-rufe-sie-an-erwarten-sie-meinen-anruf

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.

...zur Antwort

Man hat Dir ja schon geschrieben, wenn die Altersrente nicht ausreicht, dann gibt es kein Hartz IV (dazu müsstest Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was Rentner rein rechtlich in diesem Sinne nicht tun), sondern Du beantragst dann Grundsicherung im Alter. Auch hier gibt es den Regelsatz (der dieselbe "Höhe" hat wie Hartz IV), und Du bekommst die (angemessenen) Kosten der Unterkunft (= KdU = Miete + Nebenkosten + Wassergeld, und wenn du Wasser heiß machen musst per Boiler etc, dann auch dafür einen (zu) kleinen Zuschlag).

Genau wie bei Hartz IV kannst Du Dich von der GEZ befreien lassen (Antrag gibts beim Grundsicherungsamt), und falls es an Deinem Wohnort eine Ermäßigung für den Nahverkehr gibt, bekommst Du auch dafür Unterlagen vom Grundsicherungsamt. (Für beides musst Du danach fragen, von selbst rücken die Ämter nix raus.)

Anders als bei Hartz IV werden Dir die Beiträge für Haftpflicht- und Hausratsversicherung gezahlt.

Anders als bei Hartz IV ist (in diesem Fall ungünstig) der

  • Vermögensfreibetrag von max. 5.000 Euro sowie der
  • Freibetrag beim Zuverdienst, der liegt ab dem 1. Euro bei 30%, gedeckelt ist der Freibetrag bei 50% des Regelsatzes. Hättest Du so viel an Einkommen neben der Rente, wärest Du aber wohl sowieso raus aus der Grundsicherung.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter_und_bei_Erwerbsminderung

Du schreibst leider nicht, wie hoch Deine Rente sein wird. Wenn Deine Rente so hoch ist, dass Du 80% hast von dem, was Rente plus aufstockender Grundsicherung ausmacht, könntest Du wohngeldberechtigt sein.

Wohngeld
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld

Und hier Rechner:

Wohngeldrechner:
https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html
und hiernoch einer (diesen habe ich noch nicht ausprobiert):
https://www.wohngeldrechner24.de/

Rechner Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
https://www.smart-rechner.de/grundsicherung/rechner.php

.

Nun zur Angemessenheit der Wohnung.

So wie Du die Frage stellst, vermute ich, dass Dir bekannt ist, was von den Ämtern als "angemessen" angesehen wird, das sind 50 qm, wobei man zum Beispiel bei 2 qm mehr auch keinen Heckmeck (mehr) macht.

Nun ist Deine Wohnung ja mächtig größer. Wie man im Amt entscheidet, hängt von den Vorgaben ab, den die Mitarbeiter dort haben und seinem Ermessensspielraum. Wenn die Miete winzig ist, könnte es hinhauen. Bedenke aber, es kommen ja noch die Nebenkosten hinzu, und je größer die Wohnung, desto höher die Nebenkosten, was die gesamten KdU-Kosten teurer werden lässt.

Ich persönlich gehe davon aus, dass sich in der nächsten Zeit politisch, wirtschaftlich und gesellschaftspolitisch einiges ändern wird. Wann genau das sein wird, kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, bestenfalls in wenigen Wochen, vielleicht in wenigen Monaten oder auch länger.
Sollte das, wovon ich ausgehe, zutreffen, wäre es fatal, wenn Du dann Deine jetzige Wohnung nicht mehr hast, obwohl Du sie dann vielleicht halten könntest.

Deshalb könnte es eine Überlegung wert sein, ob Du einen Teil Deiner Wohnung untervermietest (Vermieter muss zustimmen). Es gibt viele freundliche Menschen, die nach einer günstigen Wohngelegenheit suchen. Ich weiß, es gibt auch andere, und wen man sich wirklich ins Haus geholt hat, erfährt man oftmals erst hinterher.

Wenn Du möbliert untervermietest, hättest Du leichter die Möglichkeit, unangenehme Menschen wieder vor die Tür zu setzen. Auf jeden Fall solltest Du darauf achten, falls Du selbst Nichtraucher bist, auch einen Nichtraucher-Untervermieter zu haben. Auch wenn einer schwört, nur draußen zu rauchen: Zum einen kannst Du wirklich Qualmer-Süchtigen nicht glauben, und auch wenn draußen geraucht wird, und danach geht die Person rein und atmet schön kräftig aus ... den Gestank und die Schadstoffe kriegst Du nicht wieder so leicht aus Deiner Wohnung raus.

Google mit

untermietvertrag möbliert

und mit

untermieter möbliert kündigen

Du siehst: Einen unangenehmen Mitbewohner zu kündigen ist gar nicht so kompliziert.

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Vielleicht hast Du ja auch die Möglichkeit und die Lust, einen 450er Job auszuüben. Möglicherweise kämest Du dann mit Rente + Job + Wohngeld gut über die Runden und könntest Deine Wohnung behalten und allein bewohnen.

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Nun setze ich Dir noch meine Hinweise rein. Durch die Corona-Zeit ist der Anfang etwas kompliziert.

Im folgenden empfehle ich, alles persönlich in Ämtern wie Jobcenter / Grundsicherungsamt abzugeben sowie die Begleitung mittels Ämterlotsen. Letzteres lassen viele dieser Ämter zur Zeit nicht zu, im Einladungsschreiben oder bei Terminvergabe wird hinzugefügt, dass "Kunde" alleine kommen muss. - Falls das für Dich zuständige Amt für "Kunden" noch nicht geöffnet ist, und Du nun etwas zu solchen Ämtern schickst, dann unbedingt per Einschreiben/Rückschein und den Beleg gut aufbewahren.

Zusätzlich empfehle ich, füge in Deinem Schreiben einen ähnlichen Absatz wie diesen hinzu:

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A n f a n g

.

"Weil es in dieser Corona-Zeit nicht möglich ist, persönlich bei Ihnen vorbeizukommen, bitte ich, den Erhalt dieses Schreibens

  eventuell auch: "sowie der Anlagen"

auf dem beigefügten Doppel zu bestätigen und mir dies mit dem beigefügten Freimschlag zurückzusenden."

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E n d e

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Auf das Doppel schreibe dort, wo gut Platz ist:

"Brief unterschrieben erhalten" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten").

Denke unbedingt daran, den an Dich adressierten Freiumschlag mit einer Briefmarke zu versehen.

Wird Dir unterstellt, Du hättest Unterlagen nicht eingereicht oder hättest auf etwas nicht reagiert, könnte das ja Sanktionen (= Geldabzug) nach sich ziehen. Sicherheit, dass Dein Schreiben wirklich zum Sachbearbeiter gelangte, hast Du mit dem Erhalt der Bestätigung. - Es kann hilfreich sein, wenn jemand, mit dem Du nicht verwandt bist und der nicht gemeinsam mit Dir in einer Wohnung wohnt, sieht, wie Du die Unterlagen in den Briefumschlag steckst. Vielleicht ist dieser freundliche Mensch sogar so freundlich und begleitet Dich zur Post, um zuzuschauen, wie Du genau diesen Brief dort aufgibst.

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Im folgenden empfehle ich, alles persönlich in Ämtern wie Jobcenter / Grundsicherungsamt abzugeben sowie die Begleitung mittels Ämterlotsen. Letzteres lassen viele dieser Ämter zur Zeit nicht zu, im Einladungsschreiben oder bei Terminvergabe wird hinzugefügt, dass "Kunde" alleine kommen muss. - Falls das für Dich zuständige Amt für "Kunden" noch nicht geöffnet ist, und Du nun etwas zu solchen Ämtern schickst, dann unbedingt per Einschreiben/Rückschein und den Beleg gut aufbewahren.

Zusätzlich empfehle ich, füge in Deinem Schreiben einen ähnlichen Absatz wie diesen hinzu:

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A n f a n g

.

"Weil es in dieser Corona-Zeit nicht möglich ist, persönlich bei Ihnen vorbeizukommen, bitte ich, den Erhalt dieses Schreibens

  eventuell auch: "sowie der Anlagen"

auf dem beigefügten Doppel zu bestätigen und mir dies mit dem beigefügten Freimschlag zurückzusenden."

.

E n d e

.

Auf das Doppel schreibe dort, wo gut Platz ist:

"Brief unterschrieben erhalten" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten").

Denke unbedingt daran, den an Dich adressierten Freiumschlag mit einer Briefmarke zu versehen.

Wird Dir unterstellt, Du hättest Unterlagen nicht eingereicht oder hättest auf etwas nicht reagiert, könnte das ja Sanktionen (= Geldabzug) nach sich ziehen. Sicherheit, dass Dein Schreiben wirklich zum Sachbearbeiter gelangte, hast Du mit dem Erhalt der Bestätigung. - Es kann hilfreich sein, wenn jemand, mit dem Du nicht verwandt bist und der nicht gemeinsam mit Dir in einer Wohnung wohnt, sieht, wie Du die Unterlagen in den Briefumschlag steckst. Vielleicht ist dieser freundliche Mensch sogar so freundlich und begleitet Dich zur Post, um zuzuschauen, wie Du genau diesen Brief dort aufgibst.

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Am günstigsten wäre es, den Widerspruch persönlich abzugeben. Weiter günstig, nicht allein hinzugehen, sondern mit einem Ämterlotsen / Beistand. Nun lassen ja die (meisten? alle?) Jobcenter Besucher wieder zu, viele Jobcenter bestehen aber darauf, dass die "Kunden" alleine, also ohne Begleitung kommen. - Mit einem Ämterlotsen dort zu erscheinen und diese Angelegenheit in einem Gespräch zu klären, kann hilfreich sein.

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Nun meine vorsorglichen Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher, wie ich sie vor der Corona-Zeit formulierte. Hier gehe ich auch auf das Thema Ämterlotsen ein. So wie berichtet wird, lassen zur Zeit viele Jobcenter Begleitungen nicht zu. Falls dies auf das für Dich zuständige Jobcenter zutrifft, wird man Dir dies mitteilen (NICHT vorher danach fragen, also keine "schlafenden Hunde wecken"). - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

.

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. Dazu schreibe auf das Doppel dort, wo Platz für Stempel usw. ist: "Schreiben unterschrieben erhalten:" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten"). - Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“.

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

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Weiter per Kommentar, Text zu lang.

...zur Antwort

Du hast hoffentlich irgend etwas Schriftliches darüber, dass Du den Antrag abgegeben hast, Das würde schon mal sehr helfen.

Du schreibst, dass Du für die Nachfragen angerufen hast. Oh, Anrufe bei Jobcentern sind oft wie Schall und Rauch. Wenn es um Jobcenter (oder Grundsicherungsamt) geht, immer alles schriftlich machen.

Deshalb schreibe per Einschreiben/Rückschein an das Jobcenter:

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A n f a n g

Dein Absender

Datum

Einschreiben/Rückschein

Adresse Jobcenter

Betreff: Az ... (wenn Du ein Aktenzeichen "schon" hast) / Sachstandsanfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

am ... gab ich persönlich meinen Antrag auf ... (so wie der Antrag tituliert ist) im Jobcenter ab und warte seitdem auf einen positiven Bescheid.

Am ... und am ...

  • wenn Du Dir jeweils das Datum notiert hast, sonst "Zweimal"

rief ich in Ihrem Hause an, um zu erfahren, wie weit die Angelegenheit gediehen ist. Beide Male erhielt ich als Antwort, man würde sich darum kümmern.

Ich gehe davon aus, dass bei Ihnen sorgfältig die eingereichten Anträge bearbeitet werden, denn es geht ja um die Existenssicherung Ihrer "Kunden", die in Gefahr sind, in finanzielle Not zu geraten oder bereits darin sind.

Auf die unterstützenden finanziellen Mittel zum Bestreiten meines Lebensunterhalts bin ich dringend angewiesen.

Bitte teilen sie mir - unbedingt zeitnah, damit meine ich innerhalb einer Woche - mit, wann ich mit einem positiven Bescheid von Ihnen sowie der ersten Zahlung auf das von mir angegebene Konto rechnen kann. Finanziell ist es inzwischen sehr, sehr eng bei mir!

Hochachtungsvoll

(Deine Unterschrift)

E n d e

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Meine Kollegen hier sind zwar schon oft genervt von den Hinweisen, die ich Fragestellern oft reingebe. Dein Schicksal zeigt nun, wie wichtig die Zurvefügungstellung dieser Hinweise ist.

Oft empfehle ich, zum Jobcenter nicht allein zu gehen, sondern sich von einem Ämterlotsen, auch Beistand genannt, begleiten zu lassen. Das geht ja nun in der Corona-Zeit leider nicht. Wäre in Deinem Fall dringend nötig.

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Wenn Du meine Antwort kommentieren willst, dann schreibe direkt unter dieser Antwort einen Kommentar (manche schreiben stattdessen eine neue Antwort, das kriege ich dann aber nicht mit).

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Hier nun meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher. Hier gehe ich auch auf das Thema Ämterlotsen ein. - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. Dazu schreibe auf das Doppel dort, wo Platz für Stempel usw. ist: "Schreiben unterschrieben erhalten:" (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

.

A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.

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In einem Kommentar lese ich, dass die Ablehnung telefonisch erfolgte. Das ist ja Schall und Rauch.

Hattest Du telefonisch angefragt und so die telefonische Absage bekommen?

Wenn ja, bewerbe Dich schriftlich, dann muss auch eine eventuelle Absage schriftlich erfolgen. Damit kannst Du dann zu der Stelle dem Amt gehen, wo man für die Ausstellung des WBS-Berechtigungsscheins zuständig ist. - Wäre ja interessant, was man dort von solch einer Absage hält.

Hier eine Seite von Hartz4.org zum Thema Wohnberechtigungsschein:

https://www.hartz4.org/wohnberechtigungsschein/

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Eine gute Möglichkeit könnte auch sein, einen zeitnahen Termin mit Vonovia zu vereinbaren. Dort gehst Du dann nicht allein hin, sondern lässt Dich begleiten von einem Ämterlotsen, auch Beistand genannt. - Google mit diesem Begriff und füge Deinen Wohnort hinzu (oder dem nächstgrößeren, falls Deiner klein ist).

Rufe dort an und frage, ob es möglich ist, dass Dich in Deinem Fall ein Ämterlotse zu Vonovia begleitet.
Wenn ja, kläre die Sache so, dass gewährleistet ist, dass zum nun zu vereinbarenden Termin bei Vonovia garantiert ein Ämterlotse Zeit für Dich hat.

Die Ämterlotsen machen ihren Dienst ehrenamtlich. - Allgemein empfehle ich die Begleitung von Ämterlotsen für Wege zu Jobcentern und Grundsicherungsämtern. Ich selbst habe mich schon begleiten lassen, als ich ein seltsames Schreiben von meiner Bank erhielt, bei dem ich vermutete, dass man mir vielleicht eine Versicherung ans Bein hängen wollte (sowas hatte ich schon mal erlebt). - Die Ämterlotsin, die mich begleitete, war sogar Angestellte in einer Bank und kannte sich somit mit diesem Metier aus (war in Hamburg, von der Diakonie).

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Wünsche Dir viel Glück, auf dass Du doch noch in eine schöne, günstige Wohnung einziehen kannst.

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Wäre hilfreich, wenn Du alle verkauften Gegenstände hier aufgelistet hättest. Schau hier mal rein:

Ab wann bin ich gewerblicher Verkäufer?

https://verkaeuferportal.ebay.de/ab-wann-bin-ich-gewerblicher-verkaeufer

und hier

Gelöst: Ab wann ist man gewerblicher Verkäufer?

https://community.ebay.de/t5/Archiv-Mitgliedskonto/Ab-wann-ist-man-ein-gewerblicher-Verk%C3%A4ufer/qaq-p/931905

und hier ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht:

Ebay-Händler: Noch privat oder schon gewerblich?

https://www.medienrecht-urheberrecht.de/abmahnung-onlinehandel/286-ebay-haendler-privat-gewerblich.html

So wie ich es verstehe, ist Jobcenter-Mitarbeiter entweder übereifrig oder er/sie wurde vom Vorgesetzten unter Druck gesetzt, egal wie, auch auf Kosten der "Kunden" Gelder einzusparen - oder er/sie ist einfach nur dusselig.

Du darfst ja ein gewisses Vermögen besitzen. Die Spielekonsole war Dein Eigentum = zählte zu Deinem erlaubten Vermögen, das Du in Geld umgewandelt hast. Ebenso sieht es mit dem Handy aus. Naja, im Grunde würde niemand ein Handy und eine Spielekonsole zum VERMÖGEN hinzuzählen. Das sind einfach Gebrauchsgegenstände. - Beide waren doch sicher nicht aus purem Gold, womit Dein erlaubtes Vermögen überschritten gewesen wäre.

Siehe dazu die Diskussion im elo-Forum (Erwerbslosen-Forum):

Beim Bezug von ALGII Privateigentum bei ibääh verkaufen, ist es erlaubt und welche Gefahren gibt es?

https://www.elo-forum.org/threads/beim-bezug-von-algii-privateigentum-bei-ibaeaeh-verkaufen-ist-das-erlaubt-und-welche-gefahren-gibt-es.197368/

Auch diese Diskussion im elo-Forum ist sehr interessant - wie kommt es, dass das Jobcenter plötzlich so erbsenzählergenau und überaus misstrauisch ist (auch hier geht es um Ebay-Verkäufe), ist viel Text, mach Dir die Freude und lies die ganze Diskussion:

JC will plötzlich Kontoauszüge sehen

https://www.elo-forum.org/threads/jc-will-ploetzlich-kontoauszuege-sehen.182012/

Ach ja, zum Erbsenzählen: Du schreibst, dass Du mit Verlust verkauft hast. Falls Du noch die Originalrechnungen hast, wäre das hilfreich. Wenn Du die nicht hast, gibt es vielleicht ähnliches noch als Neuware im Internet zu kaufen, so dass Du so den Neupreis nachweisen kannst.

Nochmal im elo-Forum - man sollte möglichst nie seinen Humor verlieren, lustiger Vorschlag (Blumenvase) - vielleicht ernst gemeint, vielleicht auch nicht:

Darf Erlös von priv. gebrauchten verkauften Sachen angerechnet werden?

https://www.elo-forum.org/threads/darf-erloes-von-priv-gebrauchten-verkauften-sachen-angerechnet-werden.89578/

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Weil ich ja nicht weiß, welche 10 - 12 andere Sachen Du in welchem Zeitraum und mit wieviel Gewinn/Verlust verkauft hast, mein folgender Entwurf für das Schreiben an das Jobcenter - passt oder auch nicht:

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A n f a n g

Absender

Datum

Adresse Jobcenter

Betreff (Aktenzeichen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte/r Frau/Herr ...,

mit großem Erstaunen nehme ich zur Kenntnis, dass Sie mir durch meine Privatverkäufe bei Ebay ein Unternehmen als Gewerbetreibender unterstellen.

Dass ich Ihnen Kontoauszüge der letzten sechs (anstatt drei) Monate vorlegen sollte, hat mich zwar gewundert, bin dem aber nachgekommen.

Weit mehr erstaunt mich nun, dass Sie weitere sechs Monate rückwirkend die Einsicht meiner Kontoauszüge verlangen sowie den Nachweis über mein PayPal-Konto. - Zusätzlich fordern sie eine Gewerbeanmeldung und die Anlage EKS.

Ich bin weder selbstständig, noch habe ich Gewerbe, also kann ich Ihnen auch keine Gewerbeanmeldung vorlegen. Und weil ich nicht beabsichtige, Gewerbetreibender zu werden, wäre es völlig unsinnig, Ihnen zuliebe eine solche Anmeldung zu tätigen.

Aus meinen privaten Dingen habe ich ein paar Sachen verkauft, sogar mit Verlust, wie eine Spielekonsole und ein Handy, und weiter noch ein paar Kleinteile wie ...

  • rubbi, ob du die aufzählen solltest oder nicht, lass uns das klären, indem Du unter meiner Antwort auf "kommentieren" klickst, sie aufzählst mit Beträgen sowie Verlust/Gewinn - weiter im Schreiben:

Es waren reine Privatverkäufe, Privates habe ich umgewandelt in Geld. Weder die Spielkonsole noch das Handy waren aus purem Gold, sondern ganz normale Gebrauchsgegenstände.

  • rubbi, folgendes, wenn vorhanden

Anliegend die Rechnung von Spielkonsole und Handy, Verkaufserlös liegt Ihnen ja bereits vor. Daraus ist ersichtlich, dass ich beide Gegenstände mit Verlust verkaufte. Ich brauchte sie nicht mehr, also wandelte ich sie um in Geld.

  • rubbi, hier evtl. auch zu den Kleinteilen, ich bringe ein paar Beispiele:
  • Auch die Kleidung, aus der mein Kind herausgewachsen war / Babyspielzeug meines Kindes, verkaufte ich bei Ebay. Ich / mein Kind braucht die Sachen nicht mehr, und andere konnten sie brauchen. Auch diese Verkäufe erfüllten nicht das Treiben eines Gewerbes.
  • Prüfe, ob es passt, dass Du die Ebay-Richtlinien reingibst:

Zu Ihrer Information die Ebay-Richtlinien, ab wann ein Verkäufer ein Gewerbebetreibender ist:

Ab wann bin ich gewerblicher Verkäufer?

https://verkaeuferportal.ebay.de/ab-wann-bin-ich-gewerblicher-verkaeufer

Es ist für mich kein Problem, Ihnen weitere Kontoauszüge vorzulegen, auch mit den PayPal-Unterlagen habe ich keine wirklichen Probleme. Ich möchte nur von Ihnen erfahren: Was soll das? Warum wollen sie mir unbedingt unterstellen, ich würde ein Gewerbe betreiben? Und wenn sie nun davon ausgehen - wovon ich wiederum ausgehe -, dass Sie erkennen, dass ich kein Gewerbe betreibe, warum soll ich nun aufgrund Ihrer diesbezüglichen Forderung ein Gewerbe anmelden, ohne ein Gewerbe zu betreiben und dies auch künftig nicht tun will.

Ich bitte um Ihre Erklärung. Falls Sie weiter darauf bestehen, dass ich ein Gewerbe anmelden soll, bitte ich dies zu begründen. Außerdem erwarte ich in dem Fall Ihre Zusage, dass das Jobcenter die Kosten für die Gewerbeanmeldung übernimmt - ich brauche sie ja nicht.

Aller Vernunft entsprechend erwarte ich, zügig den Bewilligungsbescheid über meinen Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen von Ihnen zu erhalten.

Hochachtungsvoll

(Deine Unterschrift)

E n d e

.

Ich denke, das passt wohl in etwa. - Druck das zweimal aus, gib persönlich ein Exemplar ab, das zweite lass Dir bestätigen mit Datum, Stempel und Unterschrift (siehe auch unten).

In diesem Fall ist es empfehlenswert, dass Du nicht allein zum Jobcenter gehst, sondern lass Dich begleiten von einem Ämterlotsen, auch Beistand genannt (dazu gleich mehr).

.

Viel Glück und Erfolg!

.

.

Vorsorglich nun meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher, in denen ich auch auf die Ämterlotsen eingehe. - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

.

Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

.

Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

.

Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.

...zur Antwort

Jobcenter sind sehr wissbegierig. Weil es sich um Dein Mietverhältnis handelt, teile es denen mit. - In den Bescheiden steht auch immer, dass Veränderungen unverzüglich mitgeteilt werden müssen.

Überweist das Jobcenter Deine Miete oder Du selbst? Falls das Jocenter Deine Miete an den Vermieter überweist, ist es empfehlenswert, dass Du es selbst tust - per Lastschrift oder per Dauerauftrag. - Falls nämlich mal das Jobcenter die Mietüberweisung verschlampt (ist leider schon vorgekommen), kommen die Folgen nicht auf das Jobcenter zu, sondern auf Dich (im allerschlimmsten Fall eine Kündigung).

Falls also das Jobcenter die Miete überweist, und Du willst es ab jetzt selbst tun, teile dies mit (gebe es so ab, wie ich es unten beschreibe) und lass es Dir schriftlich bestätigen. Pass auf, dass garantiert keine Mietzahlungslücke entsteht, diesbezüglich sind die Gesetze sehr krass.

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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

.

Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

.

Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

.

A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.

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Du hast ja Auflagen bekommen, wie Du das Erbe verwalten sollst. Ich gehe davon aus, dass Du daran gebunden bist.

Grundsätzlich: Wenn ein Kind so erbt, dass es sich davon unterhalten kann, ist es raus aus der Bedarfsgemeinschaft, und zwar solange, bis ein Barbetrag von 3.100 Euro übrig ist (soviel ist der Vermögensfreibetrag für Minderjährige, dann rechtzeitig vorher Hartz IV neu beantragen). Dieser Freibetrag gilt aber nur dann, wenn das Kind mindestens sechs Monate sich selbst unterhält, was im Fall Deines Kindes ja locker zutrifft. - Lies dazu dies:

Hartz IV: Einkommen Kinder & Bedarfsgemeinschaft

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-einkommen-kinder-bedarfsgemeinschaft3221.php

Auf keinen Fall muss das Kind für Dich oder die anderen Familienmitglieder aufkommen. Und: Sobald es raus ist aus der gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft, hat es mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun. - Du weiter für Dich und Deine anderen Kinder, nicht aber für den kleinen Millionär (kleiner Scherz).

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Du könntest zu einer Sozialberatung gehen, um die Sache in Verbindung mit den Auflagen zu klären. Google so und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare einen Beratungstermin.

Wohnst Du in Hamburg, hole Dir Rat bei der sehr guten Beratungsstelle Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73). Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren (die dürfen nur Hamburger beraten).

Noch eine Adresse in Hamburg (die andere empfehle ich zuerst):
Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) in der Dammtorstraße. Da bekommst Du fachkundigen Rat von ehrenamtlich arbeitenden Anwälten, Richtern und Fachbeamten. Diese halten sich an die Schweigepflicht genauso wie frei praktizierende Rechtsanwälte. - Und falls erforderlich, setzen sie auch Schreiben für Dich auf oder schreiben direkt an die Gegenseite. - Google dazu mit
öra hamburg dammtorstraße

.

Anderenfalls erfährst Du vielleicht in der Sozialberatung, ob es an Deinem Ort eine

Rechtsberatung für Arme

gibt (oder google mal so mit Deinem Wohnort).

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Wie auch immer die rechtliche Seite nun in dieser Sache aussieht: Wenn Du dies im Jobcenter klärst, geh nicht allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem Ämterlotsen, auch Beistand genannt (dazu gleich mehr).

Beim Aufsetzen des Schreibens, das Du dort ja abgibst, hilft Dir wohl die Sozialberatung (auch zum Abgeben des Schreibens gleich mehr).

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Um mehr zur rechtlichen Lage zu erfahren, kannst Du auch für kleines Geld einen Fachanwalt (in diesem Falle für Sozialrecht) fragen auf

Frag einen Anwalt

https://www.frag-einen-anwalt.de/

Auf der Seite wird erklärt, wie es dort geht. Beschreibe genau das Problem, benenne auch die Auflagen, die Du bekommen hast. Wenn ein Anwalt Deine Frage sieht und sie beantworten möchte, darfst Du auch eine Nachfrage stellen, falls Du eine hast. (Ich meine dort mal gesehen zu haben, dass auch ausnahmsweise mal eine zweite Nachfrage erlaubt war, ist vielleicht von Anwalt zu Anwalt verschieden.)

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Viel Glück!

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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

.

Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

.

Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

.

Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

.

A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.

...zur Antwort

Bitte gib Deinem Sohn meine folgenden Hinweise weiter, darin gehe ich neben vielen anderen Hinweisen auch auf das leidige Thema ein, dass Jobcenter völlig unnötig Mietbescheinigungen verlangen, obwohl alle notwendigen Unterlagen vorliegen wie
- Mietvertrag
- letzte Mietanpassung (falls die Wohnung schon länger bewohnt wird)
- Bankbelege der letzten 3 Monate, in denen die Überweisungen / Abbuchungen ersichtlich sind.
Die genannte Miethöhe im Mietvertrag beziehungsweise in der letzten aktuellen Mieteanpassung ist ja identisch mit den gezahlten Mieten im Bankbeleg.

In den folgenden Hinweisen empfehle ich, alles schriftlich zu machen und direkt im Jobcenter abzugeben. Empfehlenswert ist, die Ausführungen der Rechtsanwälte Dr. Hofmann, Huesmann & Sodan mit dem Titel
"Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen den Datenschutz" https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/
zu kopieren und auszudrucken und dem Schreiben beizufügen. Damit ist sichergestellt, dass die Mitarbeiter im Jobcenter das lesen.

Im Schreiben an das Jobcenter empfehle ich etwa diesen Text (bitte entsprechend abwandeln):

A n f a n g

Mietbescheinigung:

Mietvertrag vom ... sowie die letzte und aktuelle Mieteangleichung vom ... überreichte ich Ihnen bereits, und auch die Kontoauszüge der letzten drei Monate legte ich Ihnen ja zur Einsicht vor. Die Summe in der aktuellen Mieteangleichung sowie die mittels Lastschrift / Abbuchung / Überweisung gezahlten Mieten sind identisch. Damit ist die erforderliche Mitwirkungspflicht gemäß § 65 Abs. 1 SGB I erfüllt.

Sie fordern darüber hinaus eine vom Vermieter ausgestellte aktuelle Mietebescheinigung, obwohl die im Mietvertrag / in der Mieteangleichung vom ... genannte Miete aktuell ist. Die Miete wurde seitdem nicht erhöht oder irgendwie geändert, wie aus den Kontoauszügen ersichtlich.

Sollten Sie dennoch die von Ihnen geforderte Mietebescheinigung benötigen, wo doch alle erforderlichen Unterlagen bei Ihnen vorliegen und Sie die Mietezahlung per Lastschrift / Überweisung / Abbuchung in den Kontoauszügen eingesehen haben, bitte ich um Begründung, worauf Sie sich dabei stützen. Zu bedenken ist ja, dass es hierbei auch um Datenschutz gegenüber dem Vermieter geht, den es nichts angeht, wie ich mein Leben finanziere.

Anliegend die Ausführungen der Rechtsanwälte Dr. Hofmann, Huesmann & Sodan zum Thema "Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen den Datenschutz" zu Ihrer Information [hier den Link zum Artikel einfügen].

E n d e

Dein Sohn geht am besten nicht allein zum Jobcenter, sondern lässt sich begleiten von einem erfahrenen Beistand / Ämterlotsen.

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Hier nun meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

.

Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.

.

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Deinem Sohn viel Erfolg - auch wünsche ich ihm einen guten Job mit angenehmen Kollegen / Chef und fairer Bezahlung.

...zur Antwort

Arbeitsverträge sind auch unter Verwandten erlaubt, der Vertrag sollte dann schriftlich erfolgen, nicht nur mündlich.

Wie schon @Andri123 schreibt, sind für diejenigen mit Sozialtransfer gemäß SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vom Zusatzverdienst ab dem ersten Euro 30% frei, 70% werden angerechnet. Dabei ist dieser Freibetrag gedeckelt bei 50% des Regelsatzes. Das bedeutet:

Der Regelsatz ist zur Zeit 416 €, 50% = 208 €

Solltest Du also mal so viel verdienen, dass die 30% mehr als 208 € ausmachen, wird alles darüber hinaus angerechnet. Allerdings wärest Du dann sicher raus aus der aufstockenden Grundsicherung.

.

Wegen Deiner Erwerbsminderung ist zusätzlich etwas zu beachten, wie hier im elo-forum diskutiert, unter anderem dies:

Wenn du Eu-Rente beziehst und anfängst dazu zu verdienen, musst du das der DRV melden und die kann (wird wahrscheinlich) dich zum Gutachter schicken.“

Zuverdienst bei Grundsicherunghttps://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/52374-zuverdienst-grundsicherung.html

.

HIER GANZ WICHTIGE INFOS von mir (vor einiger Zeit gab ich sie vollständig rein, was für die Fragenden angenehmer war - wegen technischer Probleme hier verweise ich Dich auf meine Hinweise jetzt so):

In meiner Antwort auf die Frage (ich weiß, die Frage ist nicht Dein Thema)

Darf das Jobcenter das ALG1 von meinem Sohn (22) komplett vom ALG2 abziehen?
https://www.finanzfrage.net/frage/darf-das-jobcenter-das-alg1-von-meinem-sohn-22-komplett--vom-alg2-abziehen?foundIn=list-answers-by-user#answer-1121352

erkläre ich ausführlich den

Umgang mit Sozialbehörden

Bitte lies das sorgfältig. - Und lade Dir die dort von mir empfohlene Datei runter

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

Du wirst leicht erkennen, was darin auf Dich zutreffend ist.

...zur Antwort

Verglichen mit Hartz IV hat Du einen geringeren Freibetrag bei Einkommen. Bei Grundsicherung nach SGB XII darfst Du von Deinem Einkommen ab dem ersten Euro lediglich 30% für Dich behalten, alles andere wird angerechnet. Dieser Freibetrag ist gedeckelt bei 50% des Regelsatzes. - Regelsatz 416 €, davon 50% = 208 €. Ist Dein Freibetrag also höher als diese 208 €, wird das darüber angerechnet. Möglicherweise verdienst Du dann aber so viel, dass Du raus bist aus der Grundsicherung und mit Wohngeld gut klarkommst. - Für den Fall, dass das mal auf Dich zutrifft, notiere Dir diesen guten

Wohngeldrechner

http://www.geldsparen.de/wohngeld-rechner/

.

Zurück zu Deiner aktuellen Situation:

30% von 450 = 135 €

Ziehst Du von den 450 nun 16 ab, verbleiben 434 €

30% von 434 = 130,20 €

Du siehst, Dein Freibetrag verringert sich durch die 16 € gering.

.

Was Zuverdienst und Erwerbsminderung angeht, lies diese Diskussion im elo-Forum, dort wird darauf hingewiesen:

Wenn du Eu-Rente beziehst und anfängst dazu zu verdienen, musst du das der DRV melden und die kann (wird wahrscheinlich) dich zum Gutachter schicken.“

Zuverdienst bei Grundsicherung

https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/52374-zuverdienst-grundsicherung.html

...zur Antwort

Es gibt verschiedene Arten von Grundsicherung:
     Arbeitslosengeld 2 = ALG II = Hartz IV
     Grundsicherung im Alter
     Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit
     Sozialhilfe

Gib bei künftigen Fragen bitte genau an, um welche Art von Grundsicherung es sich handelt. Oftmals kann kann man Dir nur dann verlässliche Antworten geben. - In diesemFall handelt es sich ja um die Kosten der Wohnunterkunft (abgekürzt KdU), und die ist bei allen diesen Grundsicherungen gleich.

.

Du hast sicher schon gegoogelt und nichts brauchbares dazu gefunden - hab ich eben auch und ebenfalls kaum brauchbares gefunden. - Schau hier in die

Örlichen Richtlinien - Harald Thomé
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

Dort ist auch Mannheim aufgelistet. Der Eintrag ist leider von 2008. Das liegt sicher nicht an Harald Thomé, sondern weil wohl die Mannheimer es nicht als für nötig empfinden, derartige Infos öffentlich zu machen. - Harald Thomé informiert ausgezeichnet zum Thema rund um Grundsicherung.

Und dies habe ich gefunden, das ist möglicherweise aufschlussreicher:

Thema: Wie hoch darf die Miete in Mannheim sein
http://hartz.info/index.php?topic=82828.0

Empfehlenswert ist auch, dass Du Dich an eine Arbeitsloseninitiative in Mannheim mit Deiner Frage wendest, die sich ja in solch Fragen zu Mannheim auskennen - diese sehe ich im Internet:

Lagalo
http://www.lagalo.de/?id=50

.

Vorsorglich diese Hinweise von mir, die ich Arbeitslosen und anderen
Grundsicherungsbeziehern reingebe - Du wirst leicht erkennen, was auf
Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Naja, Du wirst wohl auch bei Lagalo nachfragen.

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

.

Achtung! sehr wichtig! insbesondere wenn Du Arbeitslosengeld 2 / Alg II / Hartz IV beziehst:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen
schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir
eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen
mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative /
Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung
wurde das Gesetz für "Hartzis" krass verschärft, und das kann sehr
schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

...zur Antwort
Wie viel wird bei der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung vom Einkommen eines Minijobes angerechnet?

Guten Morgen, ich bin noch ganz neu hier auf der Plattform und versuche mich jetzt mal hier einzufinden.

Ich bin voll gewerbsgemindert, beziehe momentan Grundsicherung wegen Erwerbsminderung und darf nur 3 Stunden am Tag, also 15 Stunden in der Woche arbeiten. Durch Zufall habe ich nun einen Minijob erhalten und werde 6 Stunden in der Woche diesen besagten Minijob ausüben. Mein Lohn (Mindestlohn) beträgt 8,50€ die Stunde. Ich bekomme 184,00€ Kindergeld, wegen meinem 50% Schwerbehindertenausweis und 215,00€ Grundsicherung. Außerdem bekomme ich einen Anteil für meine Versicherung. Nun zu meiner Frage. Mein Lohn wird ca. 220€ im Monat sein. Da ich nach Leistung bezahlt werde, variiert dieser Betrag von Monat zu Monat, aber das spielt keine Rolle. Wie viel darf ich von diesen 220€ behalten? Bin ich richtig informiert, dass ich nur 25% meines Lohnes behalten darf? Oder gibt es einen Freibetrag, oder so was ähnliches? Meine gesetzliche Betreuerin befürchtet, dass ich, wenn mein Vertrag zum 10. August beginnt, dann für September so viel Leistung vom Sozialamt gestrichen bekomme, dass das Sozialamt nicht mehr die volle Miete an meinen Vermieter überweisen wird. Ich bekomme ja ca. 215€ Grundsicherung und ihre Befürchtung ist, dass die Sozialhilfeleleistungen, durch den Arbeitsvertrag des Minijobs, um mehr als 215€ gekürzt werden. Laut ihrer Aussage bekomme ich, mit der Zahlung für September, den für August gezahlten Lohn, der mir Ende August überwiesen wird, rückwirkend auf die Leistung für August angerechnet. Die Leistungen für August habe ich nämlich vom Sozialamt in voller Höhe ausgezahlt bekommen. Für September erhalte ich zudem weniger Leistungen von der Grundsicherungsstelle, da der Lohn Ende September, rückwirkend für September, gezahlt wird. Aber ich glaube nicht, dass das Sozialamt dann nicht mehr die volle Miete an meinen Vermieter überweist. Das ich mit einer Leistungskürzung rechnen muss, ist mir natürlich klar, auch rückwirkend für August, dennoch ist mir bewusst, dass ich den vollen Lohn auf mein Konto überwiesen bekomme und diesen auch in voller Höhe behalten darf. Die Sorge meiner gesetzlichen Betreuerin ist nicht nur, dass das Sozialamt, Grundsicherungsstelle, für den Monat September nicht mehr die volle Miete wegen zu starker Kürzungen bezahlt, sondern auch, dass sie meine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, beziehungsweise, dass sie dann zu wenig Geld hat, um mir Geld zum Leben auszuzahlen. Aber, der erste Lohn würde am 31. August kommen... Angenommen, ich würde den Lohn von meinem neuen Angestellten vom 10. August ab, zum Ende des Monats ausgezahlt bekommen. Das wären für August 153,00€ Lohn. (3 Wochen mal 6 Stunden mal 8,50€ sind 153,00€.) Angenommen das stimmt, dass mir nur 25% vom Lohn zustehen... das würde also heißen, dass ich vom 10. bis 31. einen Leistungsanspruch von 38,25€ habe! Aber hätte ich vom 1.8. bis 9.8. also noch einen Anspruch auf die volle Grundsicherung?

Vielen Dank für Eure Antworten! :-)

Grüße, Tobi.

...zur Frage

Zum Freibetrag bei Zuverdienst habe ich Dir ja schon hier

https://www.finanzfrage.net/frage/dazuverdienst-durch-minijob-bei-grundsicherung-wegen-erwerbsminderung

geantwortet. Richtig ist: nicht 25%, sondern 30% ist Dein Freibetrag - mit der Deckelung bei 50% des Regelsatzes = max. 199,50 Euro.

Was die Mietezahlung angeht: Warum überweist das Grundsicherungsamt die Miete an den Vermieter? warum Du nicht selbst?

Normal ist doch, dass DIR die Miete vom Grundsicherungsamt auf Dein Konto überwiesen wird, und DU dann die Miete an den Vermieter zahlst - empfehlenswert per Dauerauftrag oder Lastschrift.

An Deiner Stelle würde ich dies blitzschnell mit dem Grundsicherungsamt klären.

Du schreibst, Du bekommst 215 Euro Grundsicherung, und Du wirst 220 Euro verdienen. Von Deinem Lohn darfst Du ja 30% für Dich behalten, das sind 66 Euro, 154 Euro werden angerechnet (wenn ich mich nicht verrechnet habe).

.

Hab versucht, mich durch Deinen langen Fragetext durchzukämpfen - spätestens aber als ich den Satz las

  • „Angenommen, ich würde den Lohn von meinem neuen Angestellten vom 10. August ab, zum Ende des Monats ausgezahlt bekommen.“

verstand ich gar nichts mehr.

.

Lass Dich am besten beraten in einer Sozialberatung - google so und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist). - Dir werden so Beratungsstellen wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin.

...zur Antwort

Oh manno, da sitzt mal wieder in einem Grundsicherungsamt ein Mitarbeiter, der Null Ahnung hat, sich aber wissend aufführt und damit „Kunden“ (wie es dort ja so vollmundig heißt) tyrannisiert.

Lies dies - und druck die Seite aus, setz oben den Link rein, damit Deine Bekannte dies dem Mitarbeiter vorlegen kann:

Freiberufler - Leben ohne Gewerbesteuer

http://www.foerderland.de/gruendung/gruendungsvarianten/freiberufler/

Unter der überschrift

Was spricht für eine freiberufliche Tätigkeit?

ist zum Beispiel angegeben:

  • Die Tätigkeit liegt im Bereich von Beratung, Coaching, Lehre oder Unterricht.

.

Um das beim Amt zu klären, sollte sie auf keinen Fall allein hingehen, sondern sich begleiten lassen von einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse genannt. - Dazu sollte sie googeln mit

ämterlotse und ihren Wohnort hinzufügen (oder den nächstgrößeren, falls ihrer klein ist).

In Hamburg zum Beispiel bietet die Diakonie, auch Diakonisches Werk genannt, solche ehrenamtlichen Ämterlotsen an.

.

Gib Deiner Bekannten meine Hinweise weiter, die ich zum Beispiel Arbeitslosen und anderen Grundsicherungsbeziehern reingebe (Ihr werdet leicht erkenntn, was auf Deine Bekannte zutrifft). Die darin erwähnte pdf-Datei zu Beiständen druckt sie am besten aus und nimmt vorsichtshalber solch ein Exemplar zum Gespräch in der Behörde mit (damit sie im Falle eines Falles die Seite rüberreichen kann).

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gi

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Das ist ja eine magere "Ernte" an Antworten, die Du bekommen hast.

Eine Immobilie musst du nicht verkaufen, wenn Du sie selbst bewohnst, und wenn Wohnraumgröße + Grundstück angemessen sind. - Lies dazu dies:

Hartz 4 Vermögen - Wieviel dürfen Sie haben?

http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen

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Bei weiterem Beratungsbedarf google mit sozialberatung und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). - Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen wie die Caritas, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin.

Falls Du in Hamburg wohnst, hole Dir Rat bei der sehr guten behördenunabhängigen Beratungsstelle Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444. Dort ist man zu Fragen rund um Hartz IV sehr erfahren.

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Vorsorglich auch diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Die Begleitung kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

.

Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

(Weil hier pro Antwort und pro Kommentar immer nur EIN Link erlaubt ist, setze ich nun neu an.)

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Wie hier schon geantwortet: Es gibt das Arbeitslosengeld 1 (ALG I) und das Arbeitslosengeld 2 (ALG II, auch Hartz IV genannt).

Das ALG I ist eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung (die auf Deine Schwester nicht zutrifft), und auf ALG II / Hartz IV hat jeder einen Anspruch, der bedürftig ist und ab 3 Stunden täglich arbeiten kann.

Falls Deine Schwester Vermögen hat, wird dies bis zum Vermögensfreibetrag angerechnet. - Google dazu mit

hartz IV Vermögensfreibetrag

Wenn eine Erbschaft auf sie zukommt, die jetzt in Kürze ausgezahlt wird, kann es sehr sinnvoll sein, erst nach der Auszahlung der Erbschaft ALG II / Hartz IV zu beantragen. Denn Erbschaft gilt als Vermögen, wenn das Erbe vor Beantragung von Hartz IV zugeflossen ist. In dem Fall ist ihr der Vermögensfreibetrag sicher.

Wenn eine Erbschaft zufließt während Bezug von Hartz IV (auch wenn das gerade erst beantragt wurde), gilt das zugeflossene Vermögen nicht als Vermögen, sondern als Einkommen (ich weiß, das klingt verrückt, ist es auch, aber so ist das Gesetz).

Hier bekommst Du einen Einblick zu diesem Thema - dort wird zwar gefragt von jemandem der Grundsicherung im Alter bezieht und nicht Hartz IV, die rechtlichen Grundlagen sind aber ganz ähnlich:

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewtopic.php?t=5063

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Wenn also Deine Schwester eine Erbschaft erwartet, und weil bei ihr das Thema Hartz IV ansteht, erkundige Dich (bzw. Deine Schwester) auch unbedingt bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

Dort ist man zum Thema Arbeitslosigkeit (ALG I + ALG II / Hartz IV) sehr erfahren.

(Weil hier pro Antwort und pro Kommentar immer nur EIN Link erlaubt ist, setze ich nun neu an.)

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In der Tat ist das eine verzwickte Sache. - Hole Dir unbedingt auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

Dort ist man zum Thema Arbeitslosigkeit (ALG I + ALG II / Hartz IV) sehr erfahren.

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Oh, für künftig: Plötzlichen Hausbesuch musst Du nicht reinlassen. Bleibe freundlich und vereinbare einen kurzfristigen Termin mit dem Kontrolletti (also für die nächsten Tage).

Nee, nee, Strafanzeige nicht. - Man versucht sicherlich, Euch zu unterstellen, dass Ihr zusammenwohnt und eine Bedarfsgemeinschaft seid. - Seid Ihr aber ja gar nicht. Und das musst Du denen verklickern. (Also schon' Deine Nerven, lehn Dich zurück, mach Dir 'n Tee und atme erstmal ruhig durch.)

Wie hier schon geschrieben: Zahnbürste plus zerwühltes Bett reicht nicht. Ihr müsst füreinander einstehen so wie ein Ehepaar, so "wie in guten so in schlechten Zeiten ..." Macht Ihr aber ja nicht. - Um genauer zu wissen, was es mit der Bedarfsgemeinschaft auf sich hat, googel mit

bedarfsgemeinschaft wiki

Wie Du jetzt am besten vorgehst und argumentierst, dafür hole Dir unbedingt Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

Dort ist man zum Thema Hartz IV sehr erfahren.

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Ich drück Dir die Daumen, dass Du es bestens aufklären kannst und nun alles seinen guten Weg geht.

Wenn Du magst, schreib mir, wie es weitergeht. Klick dazu hier auf "Antwort kommentieren" oder "Kommentar hinzufügen" (eins von beiden steht dann hier). - Mich interessiert es, und für andere, die in einer ähnlichen Situation sind und hier reinschauen, kann es hilfreich sein.

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Dein Sohn nimmt ja an einer berufsfördernden Maßnahme teil. Ist die vielleicht gefährdet, wenn Dein Sohn nicht richtig sehen kann?

Schau mal, ob Dir diese Diskussion weiterbringt:

Anderer Ansatz für die Beantragung von Brillen

http://www.elo-forum.org/grundsicherung-sgb-xii/85071-anderer-ansatz-beantragung-brillen.html

und klick dort weiterführende Links an (meist nur als unterstrichene Zeile erkennbar).

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Hole Dir auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

Dort ist man zum Thema Hartz IV sehr erfahren. Vielleicht haben die ja eine Idee für Euch. Würde ich Dir sehr wünschen.

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Hier ein Artikel zu Wohnungseigentum und Hausbesitz im Hartz IV-Bezug:

http://www.umzug-transparent.de/umzugsratgeber-von-a-bis-z/hartz-4-eigentumswohnung-und-haus/

Da wird erwähnt: "Außerdem kann pro zusätzlichem Familienmitglied die Wohnfläche um 20 m² mehr berechnet werden."

Ich versteh das nur so, dass diesbezüglich die Mitarbeiter der Arge einen Ermessensspielraum haben. - Es wird dort empfohlen, sich Rat bei der Arge zu holen ...

Na, dann empfehle ich Dir viel lieber:

Hole Dir unbedingt auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

Ich drück Dir die Daumen, dass alles zu Deinen Gunsten und Deiner Zufriedenheit klar geht.

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