Wie schon in der ersten Antwort richtig erläutert, ist ein Entlassungsbrief keine AU. Klassisch wäre nun die Verlängerung der bereits vorhandenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit gleichem Wortlaut der ersten der Fall. Hat dir ein behandelnder Arzt eine erneute Erstbescheinigung ausgestellt, in der nun von LWS Beschwerden die Rede ist und die Kasse eine Kürzung vornehmen will, kommt es klar darauf an, welche Beschwerden damals vorhanden waren, welche Beschwerden aktuell vorhanden sind und ob aktuelle Beschwerden von der damaligen Grunderkrankung klar getrennt werden können. 

Klartext, sprichvmit dem Arzt der die aktuelle AU ausgestellt hat, schildere ihm die Problematik u lass dir im besten Fall attestieren, dass aktuelle Beschwerden klar von der damaligen Erkrankung zu trennen sind.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.