Du hast leider wenig zum Fall geschrieben. Du kannst einen amtlichen Bescheid innerhalb dafür vorgesehenen Zeit widersprechen. Solltest Du diese Zeit verpasst haben, sieht es schlecht aus. Einen Möglichkeit gibt es allerdings, Du musst der ARGE eine bewusste Falschberechnung nachweisen (der Tatbestand Vorsatz oder grob Fahrlässig
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Hier eine Antwort von einem Angestellten der Stadtverwaltung: Falls Die Angelegenheit nur eine allg. Auskunft ist, besteht kein Bedenken. Sollten es jedoch rechtliche Angelegenheiten sein(Beispiel:Einhaltung von Fristen), würde ich schriftlich empfehlen. Bei späteren Streitigkeiten lässt sich das einfacher Dokumentieren. Es kann schon mal passieren, dass sich Parteien -sei es der Beamte oder der Bürger- nicht mehr an Inhalte erinnern können. Wie gesagt, nur ein Tipp!
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Beamte haben zum größten Teil auch mehr Netto als Brutto! Siehe z.B. Polizei!
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