Der Vermieter darf zwar z.B. die Kosten für das Ablesen der Heizungen durch eine Fremdfirma umlegen, nicht aber die Kosten für das Erstellen der Nebenkostenabrechnung. Solche Verwaltungskosten trägt der Vermieter allein.
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Nein, das kann er nicht, weil das den Mieter unangemessen belastet. Wenn eine derartige Klausel im Mietvertrag steht, ist die gesamte Renovierungsklausel unwirksam
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Nein, mit dem Bürgen verpflichtet man sich, im Notfall Schulden eines anderen zu bezahlen, wenn der dazu nicht mehr in der Lage ist. Zum Bürgen kann man aber nicht verpflichtet oder gezwungen werden, auch Ehepartner nicht.
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