Was muss ich beachten bei zwei Jobs, die über die Lohnsteuerkarte laufen?

Hallo zusammen, Folgendes Szenario, ich arbeite zur Zeit in einer Firma auf Lohnsteuerkarte und zahle da auch die üblichen Steuer. Ich bin Student und kann daher nur sehr eingeschränkt dort arbeiten. Mal viel, mal wenig sprich mal 100 Euro selten mehr, kann aber auch mal 500 sein oder mal ein Monat nichts. Wieso das nicht als geringfügige Beschäftigung angemeldet ist, ist hier irrelevant. Ich weiß jetzt nicht unter welche Job Kategorie das fällt...Teilzeit, versteuerter Minijob? Es geht jetzt nämlich da drum, dass ich einen anderen Teilzeitjob annehmen will, bei dem ich früher anfangen müsste als es geplant war. Dadurch kommt das mit der Kündigungsfrist vom ersten Job nicht ganz hin, den es würden sich beide Jobs dann 4 Tage lang überlappen. Wie sieht das nun mit der Steuerklasse aus bzw. wird der neue Arbeitgeber Probleme bekommen mich anzumelden? Denn er weiß von meinem jetzigen Job nichts, ich hatte das beim Bewerbungsgespräch nicht erwähnt gehabt, da ich ja eigentlich erst später anfangen sollte und den ersten Job locker rechtzeitig hätte kündigen können. Nun werden sich beide Jobs 4 Tage lang überlappen. Der erste Job ist bereits gekündigt mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen. Also meine Frage, hat der neue AG die Möglichkeit zu sehen, dass ich noch einen zweiten Job habe? Wie sieht das generell mit der Bearbeitung solcher Sachen aus ? Sprich, wenn ich den ersten Job z.b zum 24. gekündigt habe und ich vom neuen AG am 20. angemeldet werde, sieht die Steuerbehörde, dass ich den ersten Job bereits gekündigt habe ? Ich hoffe ihr könnt mir da bisschen weiterhelfen.

...zur Frage

Noch eine kleine Ergänzung, wenn ich dann am 20sten den Vertrag abschließe. Wird es bestimmt eine Seite geben, auf der andere Beschäftigungen erfragt werden. Muss ich dann die Beschäftigung angeben obwohl diese dann 4 Tage später eh gekündigt ist ?

...zur Antwort