Für Kinder besteht gegenüber ihren Eltern eine grundsätzliche Unterhaltspflicht. Deshalb musst Du auch grundsätzlich mit Deinem Vermögen für die Unterbringung Deiner Mutter im Pflegeheim aufkommen. Allerdings gibt es das so genannte Schonvermögen, dass nicht eingezogen werden darf. Ob eine Lebensversicherung dazu gehört, das ist nicht immer tganz eindeutig, sondern hängt davon ab, ob sie einer der jeweiligen lebenssituation angemessenen Altersvorsorge dient. Ob das der Fall ist, oder nicht, darüber entscheidet letztendlich die zuständige Sozialbehörde.

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Die Antwort auf Deine Frage ist ein eindeutiges "kommt drauf an": prinzipiell stimmt es, dass das Finanzamt das anerkennt. Aber nur, wenn der Kauf des Laptops nicht vorher schon als Werbungskosten angesetzt worden sind. Doppelt absetzbar ist also nichts.

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