Hallo lass dich von dem Frauengewinsel nicht beeindrucken.Sobald das Kind 3 Jahre ist kannst ihr in den Hintern treten arbeiten zugehen. Kommt auch auf die Dauer der Ehe an.Ein leben lang zahlen ist heute nicht mehr die Tagesordnung.Wenn sie einen auf Krank macht,fordere ein Gegengutachten an. Sorge selber für die Möglichkeit einer Kinderbetreuung.Das Jugendamt bietet hierfür ebenfalls für Unterstützung. Lebt sie länger als zwei Jahre in einer Eheähnlicher Lebensgemeinschaft ist der Nacheheliche Unterhalt ebenfalls hinfällig. Für den Kindesunterhalt ist natürlich immer aufzukommen.

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Warum weigerst du dich arbeiten zu gehen?Seh zu das du dein Ex-Mann soweit wie möglichst entlastest ,es ist nicht dein recht aus Bequemlichkeit das Kind zuvor zu schieben. In dieser Zeit von 8-15 Uhr ist es durchaus gut möglich zu arbeiten, auch wenn es nur eine 75% Stelle wäre! Wird gut sein wenn unsere Politik endlich die Kinderbetreuungen hochzieht, dass diese Ausreden endlich vom Tisch sind! Eigentlich sollte man dir die Anwaltskosten deines Ex-Mannes in dieser Situation ebenfalls anlasten können!

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