Gleiche Steuer-ID-Nr. mehrfach an verschiedene Steuerpflichtige vergeben ...

Gestern Abend hatten wir Besuch einer guten Bekannten meiner Frau. Eine absolut zuverlässige und grundehrliche Person, die Folgendes erzählte:

2011 gab sie ganz normal unter ihrer bekannten Steuer-ID ihre Einkommenssteuererklärung ab. Nach mehreren Monaten erhielt Sie ihren Steuerbescheid. Bis dahin ganz normal also.

Im Steuerbescheid waren jedoch Fahrtkostenersatz des Arbeitgebers in Anrechnung gebracht, die Sie nie erhalten hatte und auch auf ihrer elekronischen Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgewiesen sind.

Sie ging von einem Versehen aus und ging in die FA-Sprechstunde um den Sachverhalt zu klären.

Nach einigem Hin und Her stellte der Sachbearbeiter fest, dass ihre Steuer-ID offensichtlich mehrfach auch an andere Steuerpflichtige vergeben wurde und dass es zu einer Vermischung der Datensatze von den verschiedenen Steuerpflichtigen gekommen sei. Unglaublich - ist aber so geschehen.

Im Nachgang korrigierte das FA den Steuerbescheid. Also - alles gut. Thema erledigt.

Nun kommt es ganz dicke.

2012 - neue Steuererklärung - gleiches Spiel. Identischer Fehler. Beschwerde beim FA. Korrektur. FA schreibt ihr, dass alle anderen Steuerpflichtigen nun ihre eigenen Steuer-ID hätten. Das Problem damit dauerhaft gelöst sei.

2013 - Steuerbescheid für 2012: Nun stimmt in ihrem Steuerbescheid bis auf die Kapitalerträge und die Fortbildungskosten nichts mehr überein. Das FA berechnet fast den dreifachen Lohn, selbstverständlich werden auch wieder ein Fahrkostenersatz, der nicht stattfand, in Anrechnung gebracht usw. Ergebnis: Sie soll nun knappe 12.000 € Einkommensteuer nachzahlen.

Selbstverständlich hat sie sofort schriftlich Einspruch eingelegt und Vollstreckungsschutz beantragt.

Ich vermute mal, dass das FA den Steuerbescheid nun wieder korrigieren wird und sie mit dem Schrecken davon kommt.

Nun zu meiner eigentlichen Frage.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass das ein "tragischer" Einzelfall ist. Im Netz finde ich nur Handlungsanweisungen, wie vorzugehen ist, wenn ein und der selbe Steuerpflichtige mehrere Steuer-ID´s hat. Jedoch nicht einen Hinweis darauf, wie zu verfahren ist, wenn die gleiche Steuer-ID an mehrer Steuerpflichtige herausgegeben wurde?

In allen Dokumenten die ich lese, scheint diese Möglichkeit überhaupt nicht zu existieren.

Das eigentlich Erschreckende für mich ist jedoch die Erkenntnis, dass es zu Vermischungen von eigenen Datensätzen mit denen anderer Steuerpflichtiger überhaupt kommen kann.

Da, wie bei meiner Bekannten, dieser Fall ja nun schon drei Mal eingetreten ist und es dem FA nicht gelingt diesen Fehler zu bereinigen frage ich mich, an welche Stelle man sich wenden muss um eine dauerhafte Klärung des Problems zu erreichen?

Habt ihr schon von Ähnlichen Vorfällen gehört? Wie sind die Betroffenen oder deren Steuerberater mit dem Thema umgegangen? Steht zu befürchten, dass das Thema doch ein bischen gewaltiger ist? Oder hab ich Paranoia?

Hoffe auf viele Antworten.

Gruß aus Frankfurt/Main.

Jürgen

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Natürlich gibt es immer wieder Pannen. Immer dann wenn Menschen involviert sind, wird es Fehler geben. Es gibt kein Computersystem, das makellos ist. Was mich aber bei der Frage verwundert: warum die nicht die Panne nach dem ersten Jahr behoben haben? Die müssten ihr Computersystem mal von IT-Beratern auf Herz und Nieren überprüfen lassen http://www.consol.de/it-service-management/ und solche Bugs beheben. Auch schauen, ob das ein systemiischer Fehler ist oder nur per Hand durch Mitarbeiter passiert. Aber dafür ist Ihnen das Steuergeld dann wieder zu schade.

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ich glaube auch, dass dir die haftpflichtversicherung der Mädchen keine neue Kamera erstattet, sondern nur den Wert, den die gebrauchte Kamera hat. dh ist für dich so oder so doof, weil deine Kamera einfach nicht mehr so wie vorher ist. Aber vielleicht reicht das Geld dann für eine anständige Reperatur und Grundüberholung.

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Ich würde ihm einen kleinen Goldbarren im Wert von 1000 Euro schenken. Die kann man sich kaufen, gibt es überall.

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Sorry soweit ich informiert bin darfst du das nicht. Das Bundesurlaubsgesetz legt fest, dass der Urlaub zur Erholung des Arbeitnehmers da ist, und daher keine Erwerbstätigkeit ausgeführt werden darf, weil das gegenläufig zur Erholung wäre. Dein Arbeitgeber dürfte dir dafür kündigen, aber dein Urlaubsgeld darf er dir nicht nehmen. Aber da du danach ja aufhörst, kannst du ja vielleicht nochmal mit deinem Chef über deine finanzielle Situation reden.

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