Um einen größeren Schaden zu vermeiden, würde ich die Karte sperren lassen und dann die Abbuchung nochmals kontrollieren.

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Die Miete muss spätestens am 3. Werktag auf dem Konto des Vermieters gebucht sein. Alle späteren Zahlungseingänge gelten als verspätete Mietzahlungen und können im Wiederholungsfall zur fristlosen Kündigung führen. Sollte es sich um einen gewerblichen Vermieter / eine Wohnungsgesellschaft handeln, besteht mit Sicherheit die Möglichkeit, eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen. Dann musst Du Dich nicht mehr um die Überweisungen kümmern. Jedoch macht die Einzugsermächtigung nur dann Sinn, wenn das Konto zum 1. des Monats eine entsprechende Deckung aufweist. Sonst entstehen womöglich Rückläufergebühren, die zu Lasten des Mieters gehen. Sollte Dein Gehalt erst zum 15. eines Monats gutgeschrieben werden, besteht vielleicht die Möglichkeit, die Miete zum 15. des Monats zu zahlen. Dies müsste aber auf jeden Fall mit dem Vermieter abgesprochen werden.

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