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Antwort
Urlaubstage genommen - daraus errechnete Resturlaubstage - müssen nicht auf dem Lohnnachweis ausgewiesen werden. Dies fordert nicht einmal ELENA. Es ist jedem Betrieb überlassen, ob er dies macht oder nicht. Soweit ich weiß, muss aber auf alle Fälle der dem Arbeitnehmer für das laufende Jahr zustehende Urlaub ausgewiesen sein.