hab dies hier im Netz gefunden (Quelle Helpster) Viele Studenten lassen ihre Studiengebühren von den Eltern bezahlen. Ihre Eltern können die Studiengebühr ebenfalls unter Umständen von der Steuer absetzen. Die Studiengebühren sind keine außerordentliche Belastung, sie werden stattdessen als Ausbildungsbedarf bereits durch den Kinderfreibetrag und das Kindergeld aufgefangen. Erhalten Ihre Eltern weder Kindergeld noch können sie den Kinderfreibetrag geltend machen, können sie Ihre Studiengebühr von der Steuer absetzen. Dies ist der Fall, wenn Ihre Eltern die Studiengebühr gezahlt haben und Sie bereits über 27 Jahre alt waren.

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Ist denn zuvor keine Mahnung gekommen?Schau mal, vielleicht hilft Dir das weiter: http://www.gutefrage.net/frage/2-wochen-mit-miete-im-verzug-und-schon-brief-vom-anwalt

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hab im Internet nachgelesen, weil mich das auch interessieren würde, und komme zu dem Ergebnis: Es gab 3 Urteile vom BFH, die grds. den Vorsteuerabzug an den Herstellungskosten für eigens errichtete Flächen möglich macht. Aber in welcher Höhe hier steuerlich angesetzt werden kann, ist zu ermitteln, und da würde ich immer einen Steuerberater aufsuchen um das optimale bei rauszuholen.

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Damit die Kunden dann hoffentlich die Bankengruppe wählen, die sie selber haben und die Gelder schneller eingehen. Sprich: hätte man nur bei Bank A ein Konto, Kunde aber bei Bank B, dann könnte die Zahlung bis zu 3 Werktage unterwegs sein, hat Kunde u. Firma aber Bank A, so wird eine Zahlung spät. am nä. Werktag verbucht. Ich denke, das könnte ein Grund sein.

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