Eine spezielle Versicherung würde ich nicht abschließen, denn wann braucht man die sonst noch? Mieterschutzvereine sind die günstigere Lösung. Mietglied werden, und im Steitfall wird man beraten und vertreten, auch vor Gericht.

...zur Antwort

Da gibt es ziemlich exakte Regelungen. Wenn Du die Wandverkleidung von Deinem Vormieter übernommen hast, sollte das in dem Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt sein. Und wenn dann der Vermieter bei Deinem Auszug auf Abbau der Verkleidung besteht, muss Du nur die Verkleidung abmachen. Die Löcher in der Wand sind Aufgabe des Vermieters. Er hätte sonst nämlich bereits bei Auszug Deines Vormieters auf die Beseitigung und Wiederherstellung bestehen müssen.

...zur Antwort

Der Vermieter darf bis zum nächsten Werktag warten, da es Wasser gibt. Der Ausfall des warmen Wassers berechtigt nicht, selber einen Notdienst zu bestellen und dem Vermieter die Rechnung zu präsentieren. Er muss die Möglichkeit haben, den Schaden durch eigene Handwerker beseitigen zu lassen. Auch noch zwei Tage später. Es berechtigt auch nicht zur Mietminderung.

...zur Antwort

Einen Gesetzestext kann ich zwar nicht anbieten. Aber wenn Dein Opa eine Pflegestufe hat, dann bekommt Deine Oma für seine Pflege auch Geld. Wenn noch keine Einstufung erfolgt ist, muss Du Dich schnellstens darum kümmern. Geh zum Hausarzt, der hilft weiter bei der Beantragung.

...zur Antwort

Ihr seid nicht verpflichtet, Wohnungsinteressenten in die Wohnung zu lassen. Ihr zahlt ja (hoffentlich) Miete bis zum Kündigungsdatum. Erst wenn die Wohnung freigezogen ist, kann der Vermieter anderen Interessenten die Wohnung zeigen. Er wird vielleicht versuchen, sich trotzdem mit Euch auf Besichtigungstermine zu einigen. Kann von Euch aber abgelehnt werden.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.