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Fordern kannst Du alles Mögliche, nur wie du selbst schon feststelltest , warst Du nicht verpflichtet, diese gesetzeswidrige Vertragsklausel zu erfüllen. Dein ehem. Vermieter hat jetzt aber einen Grund weniger, die Kautionsrückzahlung Dir streitig zumachen. Zu solchen Fragen steht der Deutsche Mieterbund seinen Mitgliedern gerne zur Verfügung und aus eigener Erfahrung weiß ich, wie sich Vermieter wandeln, wenn sie vom Mieter die Kündigung erhalten. Also die Kosten für die " freiwillige" Renovierung wirst Du nicht als Forderung durchsetzen können.