Üblicherweise sollte eine solche Vollmacht nur eine Änderung nach Rücksprache mit Dir beinhalten.
Warum suchst Du dir nicht einen Makler in deiner Region? Das ist persönlicher, kürzere Wege und definitiv vom Service besser als in der Anonymität in einer Internetfirma zu verschwinden?

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Ich habe meine allerersten Schritte beim Vorgänger, der HMI, gemacht. Ich kann Dir folgendes sagen:

Eine gesetzliche Vorgabe von Provisionen gibt es nicht.

450,00 hört sich viel an, ist es aber nicht. Denn bei dem was Du da anbieten/verkaufen musst um das zu erhalten würdest Du an anderer Stelle, z. B. als Agentur einer regulären Versicherung das 4-5-fache erhalten.

Weiterhin wird man dich dazu bringen deine Freunde und Verwandten "anzubaggern", was unschön ist.

Irgendwann wirst Du kaum noch Kunden haben und das Ganze aufgeben.

Dann wird dein "Vorgesetzter" oder dessen Vorgesetzter DEINE Kunden abgrasen, ihnen davon erzählen das da Unregelmässigkeiten auftauchten und man die von Dir geschlossen Verträge prüfen müsse.

Bei der Prüfung findet man im Haus der Ergo ein "besseres" Produkt, macht den Vertrag neu und storniert deinen Vertrag. Das Ergebnis: Der Typ hat dann dein Geld, Du musst die stornierten Verträge zurückzahlen und hast Zeit und Geld geopfert, deine Freunde und Verwandten denken ggf. das Du ein Betrüger bist, bzw. es bleibt ein bitterer Nachgeschmack.

Lass die Finger davon! Das Struckisystem macht nur Leute reich die oben an der Pyramide sitzen, bzw. kein Gewissen haben.

Wenn du in den Vertrieb willst such Dir ein solides Unternehmen, geh z.B. zur DeBeKa - da gibt es Gehalt und Provision, eine fundierte Ausbildung......

Ich hab das alles durch, sehr unschön, das garantiere ich Dir.

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Eine Versicherung, egal welche, verschenkt nichts.

wenn Du ein pauschales Angebot bekommst dann kannst Du davon ausgehen das man zum eigenen Vorteil kalkuliert und mit dem Angebot besser dasteht als mit der regulären Leistung.

Jedoch, ohne genau zu kennen was Du versichert hast-die Diagnosen und der Inv-Grad sind-das Angebot aussieht - ist es unmöglich Dir Rat zu geben.

Wende dich an einen Anwalt.

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Ja, der Versicherer teilt es Dir mit. Er muss nicht 3 Monate vorher ankündigen (oder was immer Dir vorschwebt). Wie RHHW schon zeigt gibt es eher für Dich wichtige Fristen für eine mögliche Reaktion...

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Wenn DEIN Kind mit DEINEM Auto fährt........ Wer zahlt das wohl..... DEINE Vollkasko! Alles Andere greift nicht.

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Gemäß BGB haftest Du. Die Regelung das die Gefahr an den "Entsorger" übergeht greift nicht da die Teile auf DEINEM Grundstück standen. Somit bist Du haftbar. Ob der PKW Besitzer das nacvhweisen kann? Keine Ahnung, aber wenn erhöht sich die Schadensumme um Anwalt- und Gerichtskosten.

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Hallo Kalu1890, ich kann einerseits deine Einstellung verstehen, andererseits aber nicht. Wenn man etwas von Dir möchte das nicht illegal ist, nur um festzustellen ob Di in dem Unternehmen eine Zukunft hast dann ist das in jedem Fall berechtigt. Der Arbeitgeber investiert viel Zeit und Geld in deine Ausbildung. Warum sollte er das tun wenn am Ende deine Entlassung steht da Du die Zulassungskriterien nicht erfüllst? Ich versuche es freundlich auszudrücken, muss Dir aber sagen das die bisher hier getätigten Aussagen meiner Kollegen voll und ganz stimmen. also: Wenn Du dazu nicht bereit bist, dann solltest Du dir ein anderes Betätigungsfeld suchen.

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Leider nein. Mit diesen Diagnosen und Behandlungen legnt jeder Versicherer ab. Sollte es ein Unternehmen geben das hier eine Ausschlussklausel bietet: Vergessen Sie es - denn der Versicherer wird nahezu immer Gründe finden (großteils völlig berechtigt) das die Folgeerkrankungen psychisch bedingt sind und darum die Leistung ablehnen. 10 Jahre stationär und 5 Jahre ambulant werden abgefragt.... Bei einigen Versicherern steht die Frage nach "leiden oder litten Sie an...." ohne Beschränkung. Also ohne einen versierten Makler, NACH den genannten Zeiträumen, werden Sie nicht weiterkommen. Ich wünsche alles Gute für die Zukunft.

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Wenn dein Mann in der BRD lebt und arbeitet und mehr als 450,00 Einkommen per Monat hat muss er sich selbst krankenversichern. Unter dem genannten Betrag hätte er Anrecht auf Familienversicherung über Dich!

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