Hallo, da stimmt einiges nicht und wenn es sich nur um Begriffe handelt.
Innerhalb von 6 Monaten nach Wegfall der Beihilfe hätte die PKV Dich ohne Risikoprüfung umstellen müssen. Lass Deinen Vater sich erkundigen, wann genau die Beihilfe weggefallen ist, seit wann bist Du exmatrikuliert ? Vielleicht geht da noch was.
Wenn da nichts geht, besteht Vertragsfreiheit und da kann die PKV verlangen, was sie für notwendig hält. Es geht hier wohl auch nicht um den Basistarif, denn der kostet schon ohne Zuschläge weit mehr als 600 EUR.
Wenn Du nicht die Möglichkeit hast, eine Beschäftigung aufzunehmen, um in die GKV zu kommen such Dir einen in PKV versierten Makler, der mit Risikovoranfragen rauskriegt, welche Gesellschaft bei Deiner Vorgeschichte weniger Zuschlag nimmt.
Interessant wäre allerdings die Frage, ob die PKV rückwirkend Beiträge in der Höhe verlangen kann. Ich meine nein. Denn dann wäre man beim nahtlosen Übergang und dann müssten sie es ohne Risikoprüfung machen.
Viel Glück
Barmer