Ich denke, das Geld kannst Du Dir sparen. Hab diesen Service bisher nicht vermisst u. bin gut ohne diesen gefahren, für mich gäbs kein Argument, für sowas Geld auszugeben. Ich bin nicht von der Schufa abhängig, da ich ein unbescholtener Bürger bin u. deshalb nix zu befürchten hab. Hier näheres- für mich nicht überzeugend. https://www.schufa-identsafe.de/identsafe.html

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nein, Du haftest ja nicht als Bevollmächtigter, somit kannst Du auch keinen Kredit auf den Namen Deines Mannes beantragen. Eigentlich logisch,oder?

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Grds beträgt der Anspruch 6 Wochen. Dann zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Wenn der Mitarbeiter binnen von 12 Mt. ab Beginn der 1. Erkrankung gerechnet jedoch immer wieder an der selben Krankheit erkrankt, werden die Krankheitstage zusammengezählt., bis die 6 Wochen erreicht sind. Hat der Arb.nehmer nun zw. zwei einzelnen Krankhkeiten länger als 6 Mt. wieder gearbeitet, beginnt der 6-wöchige Lohnfortz.anspruch erneut. Viell. gibt es eine Betriebsvereinbarung, die bei längerer Zugehörigkeit einen Auslgeich für das niedr. Krankengeld regelt. Beim Betriebsrat erfährst Du mehr hierzu.

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Ja das ist tatsächlich so. Mut-u. böswillige Schäden durch Fremde sind in der Vollkasko versichert- außer Reifen. Sprich: Kratzer mit dem Schlüssel werden übernommen. Aufgestochene Reifen leider nicht. Oder man bezahlt einen Extrabeitrag für diesen Zusatzbaustein, ich kenn das so von der AXA Versicherung

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