Also ich meine mich auch daran erinnern zu können, in "Steuertipps für Angestellte" gelesen zu haben, dass man auch geschenkte Sachen steuerlich geltend machen kann. Natürlich muss dieses dann auch beruflich genutzt werden. Leider bin ich gerade nicht in der Lage, direkt nachzusehen.

Ich habe dort auch definitiv gelesen: - dass man, wie ein Unternehmer, Dinge von "Privat" in "Beruflich" einlegen kann. Man widmet sie genau so um, wie es ein Unternehmer bei einer Privateinlage macht. Man ermittelt den aktuellen Zeitwert - zur Not geschätzt. Man muss dem Finanzamt nur glaubhaft machen können, dass man den Gegenstand hauptsächlich beruflich nutzt und welchen Wert er hat.

Bei einem Geschenk nach der Rechnung zu fragen würde ich nicht machen - erklär das dem Schenkenden mal, dass du das Geschenk dann steuerlich geltend machen willst. Aber einfach googeln, vergleichbares Angebot des selben Gegenstandes mit Bild ausdrucken, den eigenen Gegenstand fotografieren und zusammen mit der Erklärung einreichen: Ursprünglich privat angeschaffter Gegenstand wird doch nur beruflich genutzt, Rechnung leider nicht mehr vorhanden, aber vergleichbares Angebot des selben Gegenstandes im Internet gefunden. Zeitpunkt der Umwidmung mit geschätztem Zeitwert nennen und am besten begründen.

Das Finanzamt kann dann selbst entscheiden, was es anerkennt und was nicht. Das ist doch keine Steuerhinterziehung!

Was meint ihr denn, was man dazu sonst sagen kann? Also wenn das nicht gehen sollte? Klage gegen das Grundgesetz - Gleichbehandlungsgrundsatz. Wieso sollte ein Unternehmer dies dürfen (wen interessiert denn bei einer Privateinlage, ob er es sich ursprünglich selbst gekauft hat oder ob er es geschenkt bekommen hat).

Also: versuche es, begründe es - das Finanzamt entscheidet letztendlich selbst. Und lehnen sie es ab, kann man immer noch mit denen sprechen - Grund herausfinden und ggf. einen Kompromiss finden.

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Als Privatmensch bitte immer die Brutto-Preise nehmen.

Nur für Firmen ist der Netto-Preis interessant:

Die Umsatzsteuer zahlt in Deutschland der Endverbraucher - also Privatmensch. Wenn Firmen etwas einkaufen, dann ziehen sie diese Umsatzsteuer von der Umsatzsteuer, die sie in ihren Verkäufen drin hatten, ab.

Also ein Beispiel: Sägewerk verkauft das eigene Holz (selbst angebaut und gefällt) gesägt an einen Schreiner. Preis 100,- € + 19 % Umsatzsteuer (19,- €). Der Schreiner baut aus diesem Holz Möbel. Diese verkauft er für 1.000,- € + 19 % Umsatzsteuer (190,- €) an dich.

Was passiert? Du zahlst 1.190,- € und hast neue Möbel in deiner Wohnung. Das Sägewerk meldet dem Finanzamt einen Netto-Umsatz von 100,- € und eingenommene Umsatzsteuer in Höhe von 19,- €, welche er dem Finanzamt überweist (die 19,- €). Der Schreiner meldet dem Finanzamt einen Netto-Umsatz von 1.000,- € und eingenommene Umsatzsteuer in Höhe von 190,- €. Diese überweist er allerdings nicht dem Finanzamt, denn er hat ja Holz eingekauft und weiterverarbeitet. Für dieses Holz hat er 19,- € Umsatzsteuer bezahlt. Diese 19,- € zieht er von den 190,- € ab und überweist dem Finanzamt also nur 171,- €. Das Finanzamt hat also 19,- + 171,- = 190,- € Umsatzsteuer erhalten.

Die Umsatzsteuer müsstest also eigentlich du an das Finanzamt zahlen. Aber liste mal sämtliche Einkäufe auf..... oder noch besser: berechne von diesen Einkäufen noch Steuer obendrauf (also netto einkaufen und dann Steuer berechnen und so weiter)...

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