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Antwort
Hallo Ulrich,
bei dem von Dir geschilderten Sachverhalt liegt KEINE doppelte Haushaltsführung in Deutschland vor.
https://www.doppelte-haushaltsfuehrung.de/voraussetzungen.html#punkt-1.3
Eine doppelte Haushaltsführung in Deutschland würde nur vorliegen, sofern der Lebensmittelpunkt in Spanien wäre. Dann könntest Du Deine Wohnung in Berlin steuerlich absetzen!